Für alle Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten möchten, ist es wichtig zu verstehen, welche Schritte zu unternehmen sind, um sicherzustellen, dass der Aufenthalt legal ist. In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine detaillierte Anleitung, wie Sie Ihren Aufenthaltstitel in Berlin verlängern können.

Wann brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Wer nicht Staatsangehöriger der EU oder der EWR ist und länger als 3 Monate in Deutschland wohnt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dies gilt für alle, deren Bewerbervisum nach 3 Monaten abläuft oder die aufgrund ihrer Nationalität kein Visum benötigen. Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Brauchen Studierende auch eine Aufenthaltserlaubnis?

Ja, Studierende müssen auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie benötigen hierzu folgenden Dokumente:

  • Biometrisches Foto

  • Antragsformular (Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels)

  • Nachweis zur Bestreitung des Lebensunterhalts (Kontoauszüge)

  • Krankenversicherung

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Hauptwohnsitz in Berlin (Meldebestätigung oder Mietvertrag)

Kontakt für Studierende:

Keplerstraße 2

10589 Berlin

Tel: (030) 90269-4000

Wer nicht Staatsangehöriger der EU oder der EWR ist und länger als 3 Monate in Deutschland wohnt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wo kann die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt werden?

Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels können Sie direkt beim Landesamt für Einwanderung in Berlin stellen.

Kontakt:

Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin

Tel.: (030) 90269-4407 und (030) 90269 – 4408

montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr

mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr

Welche Fristen gelten für die Verlängerung des Aufenthaltstitels?

Der Aufenthaltstitel kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden. Den Termin sollten Sie jedoch schon 4 bis 6 Wochen vorher vereinbaren.

Aufenthaltstitel vor dem Termin ungültig

Auch wenn der Termin erst nach Ablauf des Aufenthaltstitels stattfindet, wird Ihr Aufenthaltstitel bis zu diesem Termin fortbestehen. Das heißt, Sie können bis zu Ihrem Termin ganz normal weiterarbeiten oder weiterstudieren. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den vereinbarten Termin auch wahrnehmen.

Was kostet die Verlängerung des Aufenthaltstitels?

Die Gebühren für die Verlängerung betragen:

  • 100 Euro für die erstmalige Erteilung

  • 93 Euro für jede Verlängerung

Türkische Staatsangehörige:

  • 22,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs

  • 37,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahrs

Der Aufenthaltstitel kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden.

Welche Dokumente werden für die Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern benötigt?

Wenn eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner beantragt wird, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Antragsformular (Erteilung eines Aufenthaltstitels)

  • Gültiger Pass

  • Biometrisches Foto

  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde

  • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder

  • Sorgerechtsnachweis

  • Übersetzung für ausländische Urkunden

  • Schulbescheinigung für Kinder

  • Sprachzertifikat

  • Mietvertrag

  • Nachweis über Integrationskurs

  • Lebensunterhaltsnachweis

  • Krankenversicherung

Welche Arten des Aufenthaltsstatus gibt es noch?

  1. Aufenthaltsgestattung: Dieses Dokument wird Asylsuchenden ausgestellt, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Die Aufenthaltsgestattung erlaubt es ihnen, während dem Asylverfahren in Deutschland zu bleiben. Sie ist kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne, ermöglicht aber einen legalen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens.

  2. Grenzübertrittsbescheinigung: Die Grenzübertrittsbescheinigung wird normalerweise an Personen ausgestellt, die an der Grenze einen Asylantrag gestellt haben und sich noch im Verfahren der Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer befinden. Auch diese ist kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne, ermöglicht aber einen legalen Aufenthalt für die Dauer des Verfahrens.

  3. Duldung: Wenn ein Ausländer aus verschiedenen Gründen (wie z.B. fehlende Reisedokumente, Krankheit, oder wenn die Abschiebung aus anderen Gründen vorübergehend unmöglich ist) nicht abgeschoben werden kann, kann eine Duldung ausgestellt werden. Diese ist ebenfalls kein Aufenthaltstitel, sondern stellt lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung dar. Personen mit Duldung haben in der Regel eingeschränkte Rechte, z.B. bezüglich Arbeit und Bewegungsfreiheit.

Diese Dokumente erlauben lediglich einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland, stellen aber keinen dauerhaften Aufenthaltstitel dar.

Personen mit Duldung haben in der Regel eingeschränkte Rechte, z.B. bezüglich Arbeit und Bewegungsfreiheit.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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