Für alle Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten möchten, ist es wichtig zu verstehen, welche Schritte zu unternehmen sind, um sicherzustellen, dass der Aufenthalt legal ist. In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine detaillierte Anleitung, wie Sie Ihren Aufenthaltstitel in Berlin verlängern können.
Wann brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Wer nicht Staatsangehöriger der EU oder der EWR ist und länger als 3 Monate in Deutschland wohnt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dies gilt für alle, deren Bewerbervisum nach 3 Monaten abläuft oder die aufgrund ihrer Nationalität kein Visum benötigen. Die Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Brauchen Studierende auch eine Aufenthaltserlaubnis?
Ja, Studierende müssen auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie benötigen hierzu folgenden Dokumente:
Biometrisches Foto
Antragsformular (Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels)
Nachweis zur Bestreitung des Lebensunterhalts (Kontoauszüge)
Krankenversicherung
Immatrikulationsbescheinigung
Hauptwohnsitz in Berlin (Meldebestätigung oder Mietvertrag)
Kontakt für Studierende:
Keplerstraße 2
10589 Berlin
Tel: (030) 90269-4000
Wer nicht Staatsangehöriger der EU oder der EWR ist und länger als 3 Monate in Deutschland wohnt, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wo kann die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt werden?
Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels können Sie direkt beim Landesamt für Einwanderung in Berlin stellen.
Kontakt:
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Tel.: (030) 90269-4407 und (030) 90269 – 4408
montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr
mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr
Welche Fristen gelten für die Verlängerung des Aufenthaltstitels?
Der Aufenthaltstitel kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden. Den Termin sollten Sie jedoch schon 4 bis 6 Wochen vorher vereinbaren.
Aufenthaltstitel vor dem Termin ungültig
Auch wenn der Termin erst nach Ablauf des Aufenthaltstitels stattfindet, wird Ihr Aufenthaltstitel bis zu diesem Termin fortbestehen. Das heißt, Sie können bis zu Ihrem Termin ganz normal weiterarbeiten oder weiterstudieren. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie den vereinbarten Termin auch wahrnehmen.
Was kostet die Verlängerung des Aufenthaltstitels?
Die Gebühren für die Verlängerung betragen:
100 Euro für die erstmalige Erteilung
93 Euro für jede Verlängerung
Türkische Staatsangehörige:
22,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs
37,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahrs
Der Aufenthaltstitel kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf verlängert werden.
Welche Dokumente werden für die Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern benötigt?
Wenn eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner beantragt wird, werden folgende Dokumente benötigt:
Antragsformular (Erteilung eines Aufenthaltstitels)
Gültiger Pass
Biometrisches Foto
Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
Geburtsurkunde für minderjährige Kinder
Sorgerechtsnachweis
Übersetzung für ausländische Urkunden
Schulbescheinigung für Kinder
Sprachzertifikat
Mietvertrag
Nachweis über Integrationskurs
Lebensunterhaltsnachweis
Krankenversicherung
Welche Arten des Aufenthaltsstatus gibt es noch?
Aufenthaltsgestattung: Dieses Dokument wird Asylsuchenden ausgestellt, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Die Aufenthaltsgestattung erlaubt es ihnen, während dem Asylverfahren in Deutschland zu bleiben. Sie ist kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne, ermöglicht aber einen legalen Aufenthalt während der Dauer des Asylverfahrens.
Grenzübertrittsbescheinigung: Die Grenzübertrittsbescheinigung wird normalerweise an Personen ausgestellt, die an der Grenze einen Asylantrag gestellt haben und sich noch im Verfahren der Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer befinden. Auch diese ist kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne, ermöglicht aber einen legalen Aufenthalt für die Dauer des Verfahrens.
Duldung: Wenn ein Ausländer aus verschiedenen Gründen (wie z.B. fehlende Reisedokumente, Krankheit, oder wenn die Abschiebung aus anderen Gründen vorübergehend unmöglich ist) nicht abgeschoben werden kann, kann eine Duldung ausgestellt werden. Diese ist ebenfalls kein Aufenthaltstitel, sondern stellt lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung dar. Personen mit Duldung haben in der Regel eingeschränkte Rechte, z.B. bezüglich Arbeit und Bewegungsfreiheit.
Diese Dokumente erlauben lediglich einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland, stellen aber keinen dauerhaften Aufenthaltstitel dar.
Personen mit Duldung haben in der Regel eingeschränkte Rechte, z.B. bezüglich Arbeit und Bewegungsfreiheit.