Sie möchten heiraten und haben den Begriff Aufgebot bestellen gehört, wissen aber nicht, was das bedeutet? In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen, was es mit diesem Begriff auf sich hat und warum es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer Hochzeit ist.
Wir informieren Sie außerdem über die Kosten, Fristen und alle nötigen Unterlagen. So haben Sie alles, was Sie brauchen, damit Ihrem großen Hochzeitstag nichts mehr im Weg steht.
Das Aufgebot bestellen: die Tradition
Die altehrwürdige Tradition zur Bestellung eines Aufgebots reicht weit zurück und ist tief im deutschen Eherecht verwurzelt. Früher musste jedes Brautpaar, das eine Hochzeit plante, sein Aufgebot beim Standesamt bestellen. Diese Tradition sollte zur Bekanntmachung der Hochzeit dienen, damit jeder, der Einwände gegen die Hochzeit hat, diese vorbringen kann.
Besonders in der katholischen Kirche gab es zusätzlich zum standesamtlichen Aufgebot auch noch das kirchliche Aufgebot. Dieses wurde in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen während des Gottesdienstes verkündet. Damit sollte die Transparenz und Offenheit der Eheschließung gewährleistet werden.
Das Aufgebot enthielt alle Informationen über das Brautpaar und den geplanten Ort und das Datum der Eheschließung. Seit 2009 ist in Deutschland eine Bestellung des Aufgebots nicht mehr obligatorisch. Dennoch ist es spannend zu sehen, wie sich Bräuche und Traditionen im Laufe der Zeit ändern.
Was bedeutet es, ein Aufgebot zu bestellen?
Wenn Sie eine Hochzeit planen, haben Sie den Begriff Aufgebot bestellen sicher schon des Öfteren gehört. Doch was bedeutet das genau?
Das Aufgebot ist sozusagen der offizielle Startschuss für Ihre Hochzeit. Es handelt sich dabei um die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt. Früher wurde das Aufgebot öffentlich ausgehängt, heute ist der Prozess eher bürokratisch und weniger öffentlich.
Sie gehen also gemeinsam mit Ihrem Partner zum Standesamt, füllen den Antrag aus und legen alle notwendigen Dokumente vor. Ohne die Anmeldung beim Standesamt, das sogenannte Aufgebot bestellen, sind Eheschließungen nach dem Ehegesetz in Deutschland nicht möglich.
Wo muss man das Aufgebot bestellen?
Ein Aufgebot bestellen Sie beim zuständigen Standesamt des Ortes, an dem einer der beiden zukünftigen Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
Bedenken Sie, dass die Anmeldung beim Standesamt nicht durch Sie alleine erfolgen kann. Es ist Pflicht, dass Sie dort gemeinsam mit Ihrem Partner erscheinen. Es handelt sich hierbei also um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu Ehe, den Sie gemeinsam gehen.
Auch wenn die Bestellung des Aufgebots eine organisatorische Angelegenheit ist, kann sie trotzdem sehr emotional sein. Denken Sie deshalb daran, einen Termin beim Standesamt zu vereinbaren und alle Dokumente bereitzuhalten, damit Ihr Weg in die Ehe geebnet ist.
Seit 2009 ist in Deutschland eine Bestellung des Aufgebots nicht mehr obligatorisch.
Welche Unterlagen benötigt man zum Aufgebot bestellen?
Für die Anmeldung Ihrer geplanten Ehe benötigen Sie einige Dokumente, die jedoch je nach Standesamt leicht variieren können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Dokumente, die Pflicht sind:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Ehepartner müssen sich vor dem Standesamt ausweisen können.
Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtenregister: Hiermit bestätigen Sie Ihre Geburtsdaten offiziell. Sollten Sie im Ausland geboren sein, ist es eventuell notwendig, eine beglaubigte Übersetzung ausstellen zu lassen.
Meldebescheinigung: Dieses erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
Ehefähigkeitszeugnis: Wenn Sie oder Ihr Partner ausländische Staatsbürger sind, kann in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich sein. Dieses bestätigt, dass es in Ihrem Heimatland keine Ehehindernisse gibt.
Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde: Wenn einer von beiden bereits verheiratet war, müssen Sie einen Nachweis zur Auflösung der vorherigen Ehe erbringen.
Welche Dokumente Sie tatsächlich benötigen, können Sie beim zuständigen Standesamt zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail erfragen.
Wie kurzfristig kann man das Aufgebot bestellen?
Die Eheschließung müssen Sie in Deutschland mindestens sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin beim Standesamt anmelden. Es gibt je nach Standesamt jedoch unterschiedliche Fristen, über die Sie sich vorab gut informieren sollten.
Doch wozu gibt es die Frist von sechs Wochen? Diese soll dazu dienen, dass mögliche Einsprüche gegen die Eheschließung geprüft und bearbeitet werden können. Desto früher Sie Ihre Hochzeit also anmelden, desto besser. Insbesondere, wenn Sie ein besonderes Hochzeitsdatum anstreben.
Denken Sie auch daran, dass es einige Zeit dauern kann, bis Sie alle Unterlagen für die geplante Eheschließung zusammengestellt haben. Es empfiehlt sich hierbei, eine einfache Hochzeitscheckliste zu erstellen.
Wie frühzeitig kann ich das Aufgebot bestellen?
Wie frühzeitig Sie Ihr Aufgebot bestellen können, ist entscheidend für Ihre Hochzeitsplanung. In Deutschland können Sie Ihre Eheschließung frühestens sechs Monate im Voraus beim Standesamt anmelden.
Das heißt, dass Sie Ihr Aufgebot bereits ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin für die Hochzeit bestellen können. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie zu einem bestimmten Datum heiraten möchten. Gerade in größeren Städten oder bei beliebten Hochzeitsterminen kann es sinnvoll sein, sich so früh wie möglich um die Anmeldung zur Eheschließung zu kümmern.
Kostet Euch das Aufgebot beim Standesamt etwas?
Wenn Sie in Deutschland ein Aufgebot bestellen, müssen Sie in der Regel mit Kosten zwischen 40 und 100 Euro rechnen. Diese Kosten können je nach Bundesland und Standesamt unterschiedlich ausfallen.
Sie sollten jedoch auch beachten, dass möglicherweise weitere Kosten für zusätzliche Dienstleistungen hinzukommen können. Das können zum Beispiel die Ausstellung von benötigten Unterlagen wie Ehefähigkeitszeugnisse oder Abschriften aus dem Geburtenregister sein.
Falls Sie eine kirchliche Hochzeit planen, fallen auch hier weitere Kosten an. Am besten ist es jedoch, wenn Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Standesamt erkundigen.
Die Eheschließung muss in Deutschland mindestens sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin beim Standesamt angemeldet werden.
Wie läuft die Bestellung des Aufgebots genau ab?
Die Anmeldung der Eheschließung ist ein wichtiger Schritt bei der Planung Ihrer Hochzeit. Wie der Prozess in der Regel abläuft, zeigen wir Ihnen in den folgenden Schritten:
Termin vereinbaren: Zunächst vereinbaren Sie telefonisch, online oder persönlich einen Termin beim Standesamt.
Unterlagen zusammenstellen: Im Anschluss stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen. Hierzu kann beispielsweise der Personalausweis, die Geburtsurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister und, wenn vorhanden, eine Scheidungsurkunde gehören.
Termin beim Standesamt: An Ihrem Termin erscheinen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner beim Standesamt. Der Standesbeamte prüft alle Unterlagen und nimmt die Anmeldung entgegen.
Aufgebot bestellen: Nun wird das Angebot bestellt. Das bedeutet, dass Ihre Eheschließung öffentlich bekannt gemacht wird, um eventuellen rechtlichen Hindernissen auf die Spur zu kommen.
Warten auf den Hochzeitstermin: Nun müssen Sie mindestens sechs Wochen warten, bis Sie heiraten können. In dieser Frist können mögliche Ehehindernisse geprüft werden.
Hochzeit: Wenn keine Ehehindernisse vorliegen, kann Ihre Hochzeit nun stattfinden. Herzlichen Glückwunsch!
Wo kann man Eheschließungen nachlesen?
Ein Aufgebot bestellen bedeutet, dass eine geplante Eheschließung öffentlich bekannt gemacht wird. Diese Bekanntmachung ist in Deutschland jedoch nicht mehr üblich.
Bis 1998 wurden geplante Eheschließungen noch durch einen Aushang im Standesamt öffentlich gemacht. Alle Personen hatten somit die Möglichkeit, in einem bestimmten Fall Einspruch gegen die Heirat einzulegen. Dieser Aushang wurde jedoch abgeschafft. Der Begriff “Aufgebot bestellen” hält sich aber hartnäckig.
Heutzutage ist es also nicht mehr möglich, öffentlich über eine geplante Trauung nachzulesen. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass lokale Zeitungen oder Amtsblätter davon berichten.
Alternativ können Sie einen Auszug aus dem Eheregister beim Standesamt beantragen. Diese amtliche Urkunde wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgehändigt, da der Datenschutz hier eine große Rolle spielt.
Fazit
Wie Sie in diesem Artikel nachlesen konnten, ist das Aufgebot bestellen ein wichtiger Meilenstein auf Ihrem Weg zur Eheschließung. Er beinhaltet sowohl bürokratische als auch traditionelle Aspekte und auch wenn die öffentliche Bekanntmachung in Deutschland nicht mehr vollzogen wird, bleibt die Anmeldung der Eheschließung weiterhin ein unverzichtbarer Schritt.
Viel Bürokratie kann anstrengend und herausfordernd sein. Denken Sie jedoch immer daran, welcher freudige Anlass hinter all der Bürokratie steckt. Bei Ihrer Trauung feiern Sie Ihre Liebe und geben sich das Versprechen, ein Leben lang füreinander da zu sein.
Heutzutage ist es nicht mehr möglich, öffentlich über eine geplante Trauung nachzulesen.