Sie planen eine Eheschließung und stoßen dabei auf den Begriff “Ehefähigkeitszeugnis”? Auf Ihrem Weg zur Hochzeit ist dieses Dokument ein wichtiger Baustein, besonders dann, wenn Sie oder Ihr Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Insbesondere bei einer Eheschließung im Ausland gibt es in diesem Zusammenhang einige Aspekte zu berücksichtigen. Auf diese Aspekte werden wir in diesem Artikel genauer eingehen und Ihnen alles über die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses aufzeigen.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument, welches von der zuständigen Behörde ausgestellt wird und bestätigt, dass nach dem Recht Ihres Heimatlandes nichts gegen Ihre geplante Eheschließung spricht.
Dinge, die dagegensprechen könnten, wären zum Beispiel, wenn Sie bereits verheiratet sind oder Ihr Partner zu nah mit Ihnen verwandt ist. Das Ehefähigkeitszeugnis gibt Ihnen sozusagen “grünes Licht” für Ihre geplante Eheschließung.
Wer benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis?
Wenn Sie oder Ihr Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Dieses Dokument dient als Bescheinigung und soll zeigen, dass nach dem deutschen Recht nichts gegen eine geplante Ehe spricht.
Auch wenn Sie beide Deutsche sind und im Ausland heiraten möchten, kann es sein, dass ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Ebenso, wenn Sie als Ausländer in Deutschland heiraten möchten. Auch dann kann es vorkommen, dass die Behörden ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatland verlangen.
Wo kann man Ehefähigkeitszeugnisse beantragen?
Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen möchten, sind in Deutschland in erster Linie die Standesämter für die Ausstellung zuständig. Sie müssen für die Beantragung beide persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen.
Leben Sie jedoch im Ausland und besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland beantragen. Diese Behörde kann beispielsweise die Botschaft, die Auslandsvertretung oder ein Standesamt sein.
Denken Sie auch daran, dass der Beantragungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn Sie also eine Ehe planen, sollten Sie sich frühzeitig um die Beantragung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses kümmern.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach dem Recht des Heimatlandes nichts gegen die geplante Eheschließung spricht.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
Sie haben sich also dazu entschlossen zu heiraten und müssen nun ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Doch welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
Welche Dokumente Sie auf jeden Fall benötigen, erfahren Sie in den folgenden Punkten:
Antragsformular auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: Dieses Formular erhalten Sie beim Wohnsitzstandesamt
Personalausweis oder Reisepass: Um Ihre Identität zu bestätigen
Aktuelle Meldebescheinigung: Hiermit bestätigen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Nicht zu verwechseln mit der Geburtsurkunde
Ggf. Geburtsurkunde: Wenn Sie im Ausland geboren sind
Ggf. Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil: Falls Sie im Ausland bereits verheiratet waren
Ggf. Einbürgerungsurkunde: Wenn Sie eingebürgert wurden
Denken Sie daran, dass je nach Land und jeweiliger Situation weitere Unterlagen benötigt werden können. Bitten Sie am besten direkt beim Standesamt persönlich oder per E-Mail um eine Beratung.
Ehefähigkeitszeugnis beantragen: Schritt für Schritt
Sie stehen also kurz vor der Eheschließung und müssen nun Ihr Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um dieses Dokument schnellstmöglich in Händen zu halten.
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde
Im ersten Schritt müssen Sie Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufnehmen. In Berlin ist das beispielsweise das Standesamt I in Berlin. Hier können Sie sich über die genauen Anforderungen und den Prozess der Beantragung informieren. Dieser erste Kontakt ist wichtig, damit Sie alle Informationen erhalten und alle erforderlichen Dokumente mitbringen.
Benötigte Unterlagen vorbereiten
Sammeln Sie nun alle benötigten Unterlagen zusammen. Das sind unter anderem Ihr Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Meldebescheinigung und weitere Dokumente, die Ihre Ehefähigkeit belegen. Wenn Sie beide ausländische Staatsangehörige sind, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Idealerweise sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zum Standesamt gehen, um den Antrag zu stellen. Ein gemeinsames Erscheinen zum Termin ist notwendig, da Sie beide ihre Identität bestätigen müssen.
Wartezeit
Jetzt heißt es Warten. Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann je nach Land und Standesamt unterschiedlich lang dauern.
Abholung des Ehefähigkeitszeugnisses
Sobald Ihr Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde, können Sie oder Ihr Partner dieses beim Standesamt abholen.
Der Weg zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann zwar kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Informationen ist die Antragstellung ein einfacher Prozess.
Was kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses?
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können je nach Land und Behörde unterschiedlich ausfallen. In Deutschland liegen die Gebühren in der Regel zwischen 30 Euro und 60 Euro.
Sie können sich jedoch direkt beim Standesamt nach den genauen Kosten erkundigen. Und bitte beachten Sie, dass für Übersetzungen oder Beglaubigungen zusätzliche Kosten anfallen können.
Ein gemeinsames Erscheinen zum Termin ist notwendig, da beide Partner ihre Identität bestätigen müssen.
Was passiert bei Verlust oder Ablauf der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses?
Wenn Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis verloren haben, kann das zum Problem werden. Aber für jedes Problem gibt es ja bekanntlich eine Lösung, so auch hier.
Wenden Sie sich bei Verlust so schnell wie möglich an das Standesamt, welches das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Sie können dort ganz einfach ein Duplikat beantragen.
Wenn Ihr Ehefähigkeitszeugnis jedoch abgelaufen ist, müssen Sie beim Standesamt ein neues beantragen. Denken Sie daran, dass dieses Dokument nur eine begrenzte Gültigkeit hat. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, beträgt die Gültigkeit in der Regel sechs Monate ab Ausstellungsdatum.
In beiden Fällen ist es jedoch wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich an Ihr zuständiges Standesamt wenden. Wenn Sie in Berlin leben, ist das beispielsweise das Standesamt I in Berlin.
Besteht die Möglichkeit, sich von der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses befreien zu lassen?
In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass Sie von der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses befreit werden.
Dies ist zum Beispiel in Situationen der Fall, in denen betreffende Personen in ihrem Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis beantragen können, weil es dieses Dokument dort schlichtweg nicht gibt. In solchen Fällen kann das Standesamt die Befreiung erlauben.
Die Beantragung einer solchen Befreiung erfordert eine zusätzliche Dokumentation, deshalb sollten Sie sich so schnell wie möglich darum kümmern.
Fazit und Zusammenfassung
Abschließend lässt sich sagen, dass ein Ehefähigkeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil der Eheschließung für viele Paare ist. Insbesondere dann, wenn Sie in verschiedenen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben.
Dieses Zeugnis stellt sicher, dass die Eheschließung in jedem Ort und in jedem Land oder Staat anerkannt wird. Mit einer guten Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Weg zum Altar so reibungslos wie möglich verläuft.
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in Deutschland in der Regel sechs Monate ab Ausstellungsdatum.