Zum Thema Staatsangehörigkeit kommen einige Fragen auf, vor allem dann, wenn man in Deutschland geboren ist, aber keinen deutschen Pass besitzt. Hier stellt sich die Frage: Wann gilt man eigentlich als Deutscher?
In vielen Ländern kommt das Geburtsortprinzip zum Einsatz, auch “ius soli” genannt. Im folgenden Artikel gehen wir auf alle Informationen und Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ein.
Gelte ich automatisch als Deutscher, wenn ich in Deutschland geboren bin?
In Deutschland geboren zu sein, bedeutet nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Gegensatz zu einigen Ländern, bei denen das Geburtsortprinzip, “ius soli” angewendet wird, gilt in Deutschland überwiegend das Abstammungsprinzip, das “ius sanguinis”.
Dieses legt fest, dass die Staatsangehörigkeit des Kindes in erster Linie von der Staatsangehörigkeit der Eltern abgeleitet wird. Das bedeutet, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, nur weil sie auf deutschem Boden geboren wurden.
Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Regelungen. So können Kinder, die nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland zur Welt gekommen sind und bei denen mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Was bedeutet die doppelte Staatsbürgerschaft bei Geburt in Deutschland?
Die doppelte Staatsbürgerschaft, auch doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit genannt, bedeutet, dass eine Person gleichzeitig die Staatsbürgerschaft von zwei oder mehr Ländern besitzt.
In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich, jedoch oft nicht gewünscht. So können Betroffene in bestimmten Situationen dazu aufgefordert werden, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Dies nennt man Optionszwang.
Diese Regelungen wurden über die Jahre jedoch gelockert. Eine besonders relevante Regelung ist die des Geburtsortsprinzips für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Seit dem Jahr 2000 können Kinder, bei denen ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Das bedeutet dann, dass diese Kinder von Geburt an eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Ursprünglich mussten sie sich bis zu ihrem 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2014 können unter bestimmten Voraussetzungen beide Staatsbürgerschaften beibehalten werden.
Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Nationalitäten. Daher sollte in jedem Einzelfall eine individuelle Beratung eingeholt werden.
Welche Staatsbürgerschaft hat man, wenn man im Ausland geboren wird?
Wenn deutsche Staatsangehörige ein Kind im Ausland bekommen, ist grundsätzlich das Abstammungsprinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit von seinen Eltern erbt, unabhängig vom Ort der Geburt. Dabei ist es also völlig egal, ob das Kind im Ausland oder in Deutschland geboren wird.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass das Kind auch die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes erhalten kann, sofern das Geburtsortprinzip angewendet wird. Dies ist beispielsweise in den USA oder Kanada der Fall. In diesem Fall könnte das Kind somit zwei Staatsbürgerschaften besitzen, die sogenannte Doppelstaatsbürgerschaft.
Wenn ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des Standesamts in Deutschland nachbeurkundet werden. Dies ist keine Pflicht, kann jedoch in bestimmten Situationen von Vorteil sein.
Um die Nachbeurkundung zu beantragen, müssen die Eltern bestimmte Dokumente vorlegen. Unter anderem sind das die Geburtsurkunde aus dem Geburtsland, die eigenen Ausweisdokumente und gegebenenfalls eine Heiratsurkunde.
Kann ein Kind die deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft durch Geburt haben?
Ja, es ist durchaus möglich, dass ein Kind sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhält. Das kommt jedoch ganz auf die Umstände an.
Laut deutschem Recht gilt das Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, diese automatisch an das Kind übertragen wird – egal, in welchem Land das Kind geboren wird.
In den USA gilt jedoch das Geburtsortprinzip. Hier erhält jedes Kind, das auf amerikanischem Boden geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft.
Wenn beispielsweise also ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft hat, das Kind jedoch in den USA geboren wird, kann das Kind tatsächlich sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten.
In Deutschland geboren zu sein, bedeutet nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eheliche Geburt
Kinder, die in der Ehe geboren wurden und bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erwerben nach dem Abstammungsprinzip automatisch bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das bedeutet, wenn Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutsche oder Deutscher ist, das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Das gilt auch für Kinder, die im Ausland geboren wurden.
Dieses Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch eheliche Geburt ist in § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes festgelegt.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch nicht-eheliche Geburt
Auch wenn ein Kind außerhalb einer Ehe geboren wird, hat es durch das Prinzip der Abstammung die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist, ist das Kind ebenfalls Deutscher, unabhängig vom Familienstand der Mutter bei Geburt und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Vaters. Dies ist ebenfalls in § 4 StAG geregelt.
Ist der Vater Deutscher, das Kind aber außerhalb einer Ehe geboren, kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft ebenfalls erwerben. Hierfür muss jedoch durch eine Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung nachgewiesen werden, dass der deutsche Mann tatsächlich der Vater ist. Zudem muss der Vater das Sorgerecht haben, damit das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Adoption
Die Adoption ist eine Möglichkeit, einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu vermitteln. Laut § 6 StAG erwirbt ein adoptiertes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern mindestens ein Adoptivelternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Adoption nach deutschem Recht stattfinden muss. Wird die Adoption beispielsweise in einem anderen Land vollzogen, führt dies nicht automatischen zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Je nach Land können hier unterschiedliche Regelungen gelten. Es ist wichtig, sich vorab zu informieren, beispielsweise über die Webseite des Landes, und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Erklärung
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist eine weitere Möglichkeit. Diese Option zielt hauptsächlich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ab, die aufgrund ihrer familiären Situation einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben könnten.
Insbesondere die Möglichkeit der Erklärung gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ermöglicht Kindern mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu erwerben. Die einzige Bedingung ist, dass sie diese Erklärung vor ihrem 23. Geburtstag abgeben müssen.
Eine weitere Regelung betrifft außerehelich geborene Kinder, deren Vater Deutscher ist. Wenn das Kind vor dem 1. Juli 1993 geboren ist, kann es durch eine Erklärung die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Beachten Sie jedoch, dass es für die Einreichung der Erklärung verschiedene Fristen gibt und evtl. weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Informieren Sie sich im Voraus gründlich und nehmen Sie gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch.
Bestimmungen für in Deutschland lebende Ausländer
Für in Deutschland lebende Ausländer gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die Sie unbedingt beachten sollten.
Aufenthaltserlaubnis
Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland leben zu dürfen. Diese ist oft an verschiedene Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise ein Arbeitsvertrag, Studium oder Familiennachzug.
Arbeitserlaubnis
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland arbeiten möchte, benötigt Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Diese wird in vielen Fällen gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Integration und Sprachkenntnisse
Deutschland legt großen Wert auf die Integration von Ausländern. Aus diesem Grund ist der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen und der Teilnahme an einem Integrationskurs notwendig.
Sozial- und Steuerpflichten
Ausländer haben, wie alle in Deutschland lebende Personen, auch die Pflicht, Sozialabgaben und Steuern zu zahlen. Jedoch haben sie auch Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen, wie zum Beispiel Kindergeld.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Falls Sie in Ihrem Heimatland bestimmte berufliche Qualifikationen erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Qualifikationen in Deutschland stellen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie in besonderen Berufen arbeiten möchten.
Kinder, die in der Ehe geboren wurden und bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erwerben automatisch bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Erwerb durch Eheschließung einer Ausländerin mit einem Deutschen
Wenn eine Ausländerin einen deutschen Staatsangehörigen heiratet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen durch den sogenannten “Ehegattennachzug” die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Wichtig ist, dass die Ehe mindestens zwei Jahre bestanden haben muss und der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits Deutscher war. Außerdem muss der ausländische Ehepartner seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Auch die Integrationsbereitschaft spielt hier eine wichtige Rolle. So sind deutsche Grundkenntnisse (in der Regel auf Niveau A1) erforderlich. Es darf zudem keine Anhaltspunkte dafür geben, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Dies würde man als Scheinehe bezeichnen.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um eine Möglichkeit und nicht um ein Recht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit handelt.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Gründe. Dies kann beispielsweise freiwillig erfolgen. Das bedeutet, wenn ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt und dabei seinen deutschen Pass aufgibt, verliert er dabei grundsätzlich sein deutsches Staatsangehörigkeitsrecht. Es kann jedoch vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und bewilligt werden.
Ein weiterer Grund ist der langjährige Wohnsitz im Ausland. Wer seinen ständigen Wohnsitz über 25 Jahre lang außerhalb Deutschlands und der Europäischen Union hat und nicht im Besitz eines gültigen deutschen Passes ist, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
Die Einbürgerung kann unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden, beispielsweise, wenn sie aufgrund falscher Angaben oder Täuschung erfolgte.
Zuletzt ist zu erwähnen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen wieder verloren gehen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird und die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch aufgegeben wird.
Was bedeutet der Erklärungserwerb nach § 5 StAG?
Nach § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung erworben werden. Diese betrifft vor allem Ausländer, die in Deutschland geboren sind und manchmal auch deren Eltern.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
Der Erklärende ist in Deutschland geboren und hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt.
Er besitzt kein fremdes Aufenthaltsrecht und kein Anrecht auf ein solches.
Er besitzt zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung die Rechtsstellung eines Ausländers ohne Heimat im Sinne des Gesetzes oder ist staatenlos.
Dies soll sicherstellen, dass Menschen, die durch besondere Umstände eine besonders enge Bindung an Deutschland haben, nicht staatenlos bleiben.
Reformen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
Deutschland hat das Staatsangehörigkeitsrecht im Laufe der Zeit an neue Umstände angepasst und weiterentwickelt. So brachte das Zuwanderungsgesetz von 2005 erhebliche Veränderungen mit sich.
Mit diesem Gesetz wurde das Geburtsortprinzip in das deutsche Recht eingeführt. Seitdem können Kinder, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland zu Welt gekommen sind und deren Eltern bestimmte Anforderungen erfüllen, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies ist der Fall, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in dauerhaft und legal in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.
Diese Kinder besitzen zunächst aber noch die doppelte Staatsbürgerschaft und müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.
Weitere Anpassungen wurden durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27. Dezember 2018 vorgenommen. Die Regeln zur doppelten Staatsbürgerschaft wurden gelockert, so dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Umständen beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen.
Diese Veränderungen zeigen, wie Deutschland sich im Laufe der Jahre entwickelt hat und immer mehr zur Heimat für Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt geworden ist. Es zeigt sich, dass dieses Gesetz bestrebt ist, die Integration zu unterstützen und Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen zu bieten.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden (§ 4 Abs. 4 StAG)
Es gibt eine spezielle Regelung in Deutschland für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern, die wiederum nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurden. In diesem Fall wird die deutsche Staatsbürgerschaft nicht direkt an das Kind weitervererbt (§ 4 Abs. 4 StAG).
Somit soll verhindert werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit über unzählige Generationen im Ausland weitergegeben wird, ohne dass ein Bezug zu Deutschland besteht.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Eltern die Möglichkeit haben, innerhalb eines Jahres nach der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit für ihr Kind zu beantragen. Hierfür muss ein Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Geburt auf deutschem Boden nicht für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausreicht. Es spielt vielmehr auch die Herkunft der Eltern eine Rolle.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht folgt vorrangig dem Abstammungsprinzip und dem Geburtsortprinzip. Trotzdem gibt es zahlreiche Regelungen und Ausnahmen, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglichen. Hierbei ist vor allem die Berücksichtigung individueller Umstände und Situationen entscheidend.
Wer seinen ständigen Wohnsitz über 25 Jahre lang außerhalb Deutschlands und der Europäischen Union hat, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.