In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den Prozess der Beantragung von Elterngeld in Berlin. Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt ihres Kindes. Wir werden die wichtigsten Schritte, erforderlichen Unterlagen und alles, was Sie sonst noch wissen müssen, kurz und prägnant zusammenfassen, um Ihnen den Antragsprozess in Berlin so einfach und verständlich wie möglich zu machen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Um Elterngeld in Berlin zu beantragen, ist es wichtig, alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen. Alles was Sie benötigen, haben wir hier für Sie aufgeführt:

  • Antrag auf Elterngeld, unterschrieben von beiden Elternteilen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Meldebescheinigung von jedem Elternteil

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Erklärung zum Einkommen der Eltern

  • Nachweis über Einkommen der Eltern

  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • Vereinbarung mit Arbeitgeber über Elternzeit

  • Bestätigung über Arbeitszeit und voraussichtliches Einkommen

  • Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern

Welche Formulare brauche ich für den Elterngeldantrag in Berlin?

Für die Beantragung von Elterngeld in Berlin benötigen Sie einige spezifische Formulare, die den Antragsprozess strukturieren und erleichtern. Hier ist eine Liste der erforderlichen Dokumente:

  • ElterngeldDigital: Dieses Online-Tool ermöglicht es Ihnen, den Elterngeldantrag digital auszufüllen und einzureichen.

  • Antrag auf Elterngeld (09/21): Dieses Formular bildet die Grundlage Ihres Antrags und ist entscheidend für die Beantragung des Elterngeldes.

  • Erklärung zum Einkommen für Elternteil 1 und 2: Diese Formulare sind notwendig, um Ihr Einkommen vor der Geburt des Kindes nachzuweisen, was für die Berechnung des Elterngeldes wichtig ist.

  • Formular zur Änderung des Bemessungszeitraums aufgrund der Covid-19-Pandemie für Elternteil 1 und 2: Falls Ihr Einkommen durch die Pandemie beeinflusst wurde, ermöglicht dieses Formular eine Anpassung des Zeitraums, der zur Berechnung Ihres Elterngeldes herangezogen wird.

Abhängig von Ihrem Wohnsitz in Berlin, ist das jeweilige Bezirksamt für Sie zuständig.

Ab wann kann ich den Antrag auf Elterngeld in Berlin stellen?

In Berlin können Sie den Antrag auf Elterngeld ab der Geburt Ihres Kindes stellen. Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt einzureichen, da das Elterngeld rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor Antragseingang gezahlt wird. Eine frühzeitige Antragstellung hilft also, den vollen Anspruchszeitraum auszuschöpfen und Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Welche Voraussetzungen hat das Elterngeld?

Um in Berlin Elterngeld zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Geburtsdatum des Kindes: Für Kinder, die nach dem 01.09.2021 geboren wurden, gelten die Regelungen des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes”. Bei Kindern, die vor diesem Datum geboren wurden, kommen diese Neuregelungen nicht zur Anwendung, und es muss ein entsprechend anderer Antrag gestellt werden.

  • Elternschaft: Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie Mutter oder Vater des Kindes sind. Dies schließt leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Kinder, die Sie zu adoptieren beabsichtigen, ein. Unter bestimmten Umständen, wie schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der leiblichen Eltern, können auch Verwandte zweiten oder dritten Grades Elterngeld erhalten, sofern sie die Betreuung des Kindes übernehmen.

  • Betreuung und Erziehung: Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

  • Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 32 Stunden betragen, wenn das Kind nach dem 01.09.2021 geboren wurde. Für Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, liegt die Grenze bei maximal 30 Stunden pro Woche.

  • Gemeinsamer Haushalt: Sie und Ihr Kind müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Wohnsitz: Ihr Hauptwohnsitz muss in Berlin sein.

  • Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes darf für beide Elternteile zusammen, wenn sie im selben Haushalt leben, nicht mehr als 300.000 Euro betragen (für Kinder, die nach dem 01.09.2021 geboren wurden) bzw. nicht mehr als 500.000 Euro (für Kinder, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden).

Für im Ausland erzielte Einkünfte existieren besondere Regelungen. Diese Bedingungen bestimmen, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Elterngeld in Berlin haben.

Welche Elterngeldstelle ist für mich in Berlin zuständig?

Wenn Sie in Berlin Elterngeld beantragen möchten, ist es wichtig zu wissen, welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist. Berlin ist in verschiedene Bezirke unterteilt, und je nachdem, in welchem Bezirk Sie wohnen, fällt die Zuständigkeit für Ihren Elterngeldantrag an eine bestimmte Stelle. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aller Elterngeldstellen in Berlin, sortiert nach den jeweiligen Bezirken, damit Sie schnell und einfach die für Sie zuständige Behörde finden können.

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Hohenzollerndamm 174-177

10713 Berlin

E-Mail: post.jugendamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Frankfurter Allee 35/37

10247 Berlin

Tel.: (030) 90298 1414

E-Mail: fsb@ba-fk.berlin.de

Jugendamt Lichtenberg

Große-Leege-Str. 103

13055 Berlin

Tel.: (030) 115

E-Mail: juginfo@lichtenberg.berlin.de

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Riesaer Straße 94

12627 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: elterngeld@ba-mh.berlin.de

Die Bezugsdauer des Elterngeld Plus ist doppelt so lang wie die des Basiselterngeldes.

Jugendamt Berlin Mitte

Karl-Marx-Allee 31

10178 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: info.elterngeld@ba-mitte.berlin.de

Jugendamt Neukölln

Hermannstraße 214-216

12049 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: elterngeld@bezirksamt-neukoelln.de

Jugendamt Pankow

Berliner Allee 252-260

13088 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: post.jugendamt@ba-pankow.berlin.de

Jugendamt Reinickendorf

Eichborndamm 215

13437 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: jugendamt115reinickendorf@reinickendorf.berlin.de

Jugendamt Spandau

Klosterstr. 36

13581 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: elterngeld@ba-spandau.berlin.de

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Kirchstr. 1/3

14163 Berlin

Tel.: 030 90299-5893

E-Mail: bundeselterngeld@ba-sz.berlin.de

Jugendamt Tempelhof-Schöneberg

Rathausstraße 27

12105 Berlin

Tel.: 030 90277-4000

E-Mail: info-jugendamt@ba-ts.berlin.de

Jugendamt Treptow-Köpenick

Groß-Berliner Damm 154

12487 Berlin

Tel.: 030 115

E-Mail: jugfs7070@ba-tk.berlin.de

Wie funktioniert die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden und wird rückwirkend für maximal drei Monate vor der Antragstellung gezahlt. Eltern haben dabei die Wahl zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder einer Kombination aus beiden.

Basiselterngeld

  • Das Basiselterngeld ist in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes verfügbar.

  • Normalerweise besteht ein Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld, aber wenn sich das Einkommen eines Elternteils nach der Geburt verringert, können bis zu zwei zusätzliche Monate hinzugefügt werden.

  • Die Dauer des Bezugs liegt zwischen zwei und zwölf Monaten.

  • Der Betrag variiert zwischen 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich, abhängig vom vorherigen Einkommen.

  • Das Basiselterngeld kann auf andere Sozialleistungen angerechnet werden.

ElterngeldPlus

  • ElterngeldPlus ist darauf ausgelegt, die Elternzeit finanziell zu verlängern. Für jeden Basiselterngeld-Monat können zwei ElterngeldPlus-Monate bezogen werden.

  • Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen haben, beträgt das ElterngeldPlus die Hälfte des Basiselterngeldes. Arbeitet man jedoch teilweise, hängt die Höhe des ElterngeldPlus von diesem Einkommen ab.

  • Mit ElterngeldPlus lässt sich der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängern, und in einigen Fällen kann dadurch insgesamt mehr Elterngeld bezogen werden als beim Basiselterngeld.

Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro pro Monat.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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