Im Bundesland Saarland befindet sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Grundbuchsachen zentral beim Saarländischen Grundbuchamt, welches beim Amtsgericht Saarbrücken angesiedelt ist. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Standort des jeweiligen Grundstücks im Saarland sämtliche Anfragen, Beantragungen und Angelegenheiten bezüglich des Grundbuchs direkt über dieses Amt abgewickelt werden. Dieses zentralisierte Verfahren erleichtert den Prozess des Beantragens und Erhaltens von Grundbuchauszügen im Saarland, da alle im Saarland gelegenen Grundstücke vom Saarländischen Grundbuchamt in der Stadt Saarbrücken bearbeitet werden.
Kontaktdaten
Adresse:
Amtsgericht Saarbrücken
Saarländisches Grundbuchamt
Mainzer Str. 176
66121 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 501-05
Fax:
+49 681 501-4040
Was ist ein Auszug aus dem Grundbuch?
Ein Grundbuchauszug ist ein offizielles Dokument, das Informationen über ein Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude enthält. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebietes verzeichnet sind. In Deutschland werden Grundbücher von den Grundbuchämtern geführt, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch in Deutschland enthält Eintragungen und detaillierte Informationen über Grundstücke und Immobilien und ist in drei Abschnitte oder Abteilungen unterteilt:
Abteilung I:
Hier sind die Eigentümer des Grundstücks verzeichnet. Zusätzlich werden in dieser Abteilung auch Erbbaurechte und deren Inhaber eingetragen.
Abteilung II:
In dieser Abteilung sind Lasten und Beschränkungen eingetragen, die nicht mit einem Gläubigerrecht verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel Dienstbarkeiten (z.B. Wegerechte), Nießbrauch, Wohnrechte, oder Baulasten. Auch Verfügungsbeschränkungen und Auflassungsvormerkungen, die auf den Verkauf des Grundstücks hinweisen, werden hier vermerkt.
Abteilung III:
Hier werden Grundpfandrechte, also Rechte, die zur Sicherung von Forderungen dienen, eingetragen. Dazu gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Weitere Informationen:
Das Grundbuch enthält außerdem folgende Informationen:
Grundbuchblattnummer: Jedes Grundstück hat eine eigene Grundbuchblattnummer.
Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer: Diese Angaben dienen der genauen Identifikation des Grundstücks.
Lage und Größe des Grundstücks: Diese Angaben geben Aufschluss über die genaue Lage und die Größe des Grundstücks.
Band und Blatt: Diese Angaben identifizieren das konkrete Grundbuchblatt innerhalb des Grundbuchbands.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke eines bestimmten Gebietes verzeichnet sind.
Warum brauche ich einen Grundbuchauszug?
Ein Auszug aus dem Grundbuch kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Hier sind einige der häufigsten Gründe, warum man einen Grundbuchauszug benötigen könnte:
Immobilienkauf: Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie (Haus oder Wohnung) ist es wichtig zu wissen, wer der aktuelle Eigentümer ist, ob Lasten oder Belastungen auf der Immobilie liegen, und ob es Dienstbarkeiten oder andere Einschränkungen gibt. Der Grundbuchauszug gibt Klarheit über diese Fragen und ist daher ein wichtiges Dokument beim Erwerb von Immobilien.
Kreditantrag: Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, insbesondere einen Immobilienkredit, verlangt die Bank oft einen Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis dafür, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind und welche Belastungen bereits existieren.
Bauantrag: Für die Beantragung von Baugenehmigungen kann es erforderlich sein, einen Grundbuchauszug vorzulegen, um das Eigentum am Grundstück nachzuweisen und zu klären, ob es Einschränkungen für die Bebauung gibt.
Rechtsstreitigkeiten: Bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich Eigentumsfragen, Erbschaften oder Grenzkonflikten kann ein Grundbuchauszug als Beweismittel dienen.
Verkauf einer Immobilie: Auch beim Verkauf einer Immobilie ist der Grundbuchauszug relevant, um dem potenziellen Käufer alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und den reibungslosen Ablauf des Verkaufs zu gewährleisten.
Eigentumsnachweis: Ein Grundbuchauszug kann auch erforderlich sein, um gegenüber Dritten (z.B. Behörden, Versicherungen) nachzuweisen, dass man der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie ist.
Prüfung von Belastungen: Um herauszufinden, ob und welche Belastungen oder Beschränkungen auf einem Grundstück liegen, kann ein Grundbuchauszug erforderlich sein.
Insgesamt ermöglicht der Grundbuchauszug eine genaue Prüfung der rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks oder einer Immobilie und ist somit in verschiedenen Situationen von entscheidender Bedeutung.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Wenn man einen Auszug aus dem Grundbuch benötigt, gibt es verschiedene Optionen und zugehörige Kosten, die je nach Art des Ausdrucks und zusätzlichen Anforderungen variieren können. Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten und ihre jeweiligen Kosten aufgeführt:
Einfacher Grundbuchausdruck:
Kosten: 10,- EUR
Bezugsmöglichkeiten: Wohnsitzamtsgericht und Saarländisches Grundbuchamt
Amtlicher Grundbuchausdruck:
Kosten: 20,- EUR
Bezugsmöglichkeiten: Ausschließlich beim Saarländischen Grundbuchamt in Saarbrücken
Kopie aus den Grundakten:
1. – 50. Kopie: 0,50 EUR pro Kopie
Ab der 51. Kopie: 0,15 EUR pro Kopie
Zusätzliche Kosten:
Eventuell anfallende Versandkosten
Bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich Eigentumsfragen, Erbschaften oder Grenzkonflikten kann ein Grundbuchauszug als Beweismittel dienen.
Grundbuchauszug anfordern online Saarland
Benötigen Sie für einen Immobilien- oder Grundstückskauf im Saarland einen Grundbuchauszug? Möchten Sie die Eigentumsverhältnisse überprüfen oder feststellen, welche Belastungen vorliegen? Dann können Sie den Grundbuchauszug im Saarland auch ganz einfach online beantragen.
Mit dem elektronischen Versandservice kann der Antrag online ausgefüllt und versendet werden. Nach der Bearbeitung wird der Grundbuchauszug dann per Post an Sie versendet oder steht zum Download im Kundenportal bereit.
Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?
Nein, nicht jeder kann einfach so einen Grundbuchauszug anfordern. In Deutschland ist das Grundbuch öffentlich, aber der Zugang dazu ist beschränkt, um den Datenschutz der Eigentümer zu gewährleisten. Hier sind die Bedingungen für den Zugang:
Berechtigtes Interesse: Man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können, um einen Grundbuchauszug zu erhalten. Dies schützt die Privatsphäre der Eigentümer. Berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn man ein Grundstück erwerben möchte oder wenn rechtliche Interessen (z.B. Erbschaft, Gläubigerinteressen) betroffen sind.
Eigentümer: Eigentümer des betreffenden Grundstücks haben immer ein berechtigtes Interesse und können daher jederzeit einen Grundbuchauszug anfordern.
Gläubiger und sonstige Berechtigte: Personen oder Institutionen, die Rechte an einem Grundstück haben (z.B. Gläubiger mit eingetragenen Grundschulden), haben ebenfalls ein berechtigtes Interesse und können einen Grundbuchauszug anfordern.
Notare: Notare können im Rahmen ihrer Tätigkeiten Grundbuchauszüge anfordern, beispielsweise bei der Vorbereitung von Kaufverträgen oder bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen.
Behörden: Bestimmte Behörden können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse Grundbuchauszüge anfordern.
Mit Zustimmung des Eigentümers: Wenn der Eigentümer des Grundstücks seine Zustimmung gibt, kann auch eine Person ohne eigenes berechtigtes Interesse einen Grundbuchauszug erhalten.
Eigentümer des betreffenden Grundstücks haben immer ein berechtigtes Interesse und können daher jederzeit einen Grundbuchauszug anfordern.