Einen Reisepass in Kiel zu beantragen ist ein unkomplizierter Prozess, wenn man weiß, wie es geht. Ob für eine bevorstehende Auslandsreise oder als notwendiges Dokument für bestimmte offizielle Anlässe, der Reisepass ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Reiseplanung. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie in Kiel Schritt für Schritt vorgehen können, um Ihren Reisepass zu beantragen, welche Unterlagen benötigt werden und was Sie sonst noch beachten sollten. So sind Sie bestens vorbereitet und können sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre bevorstehende Reise!

Kontaktdaten des Bürgerbüro Kiel

Anschrift:

Bürgeramt in Kiel

Fleethörn 9

24103 Kiel

Telefon:

0431 901 900

Fax:

0431 901 627 16

Email:

abteilung10.6@kiel.de

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Für die Beantragung eines Reisepasses sind bestimmte Dokumente erforderlich, die Ihre Identität belegen. Dazu gehören:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis wie Personalausweis oder ein aktueller Reisepass

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Falls vorhanden, Ihr aktueller Reisepass

  • Möglicherweise Ihre Geburtsurkunde, besonders bei Erstausstellung oder Zuzug in eine neue Gemeinde

Wenn Sie einen Reisepass für ein Kind beantragen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Einen gültigen Ausweis der sorgeberechtigten Person, die bei der Antragstellung anwesend ist.

  • Eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.

In manchen Fällen, insbesondere bei der Erstausstellung oder wenn Sie in eine neue Gemeinde zugezogen sind, können weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden verlangt werden.

Die Ausstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei GmbH dauert in der Regel mindestens 4 Wochen.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung?

Für die Beantragung eines Reisepasses ist es notwendig, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem ist es wichtig, dass keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Passes sprechen. Dazu zählen beispielsweise die Vermutung, dass Sie mit der Ausreise versuchen könnten, sich einer Strafverfolgung, der Vollstreckung einer Strafe oder einer gesetzlich festgelegten Unterhaltspflicht zu entziehen. Diese Voraussetzungen dienen der Sicherstellung, dass der Reisepass nur an berechtigte Personen ausgestellt wird.

Reisepass beantragen: Schritt für Schritt

Um in Kiel einen Reisepass zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Terminvereinbarung: Zuerst vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Bürgeramt.

  2. Mitbringen der Unterlagen: Zum Termin bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.

  3. Ausfüllen des Antrags: Vor Ort hilft Ihnen das Behördenpersonal, den Antrag auszufüllen. Ihre Aufgabe ist es, den Antrag zu unterschreiben.

  4. Abgabe von Fingerabdrücken: Für die Antragstellung müssen Sie gesetzlich vorgeschriebene Fingerabdrücke abgeben, in der Regel von beiden Zeigefingern.

  5. Ausnahme für Kinder unter 6 Jahren: Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.

  6. Information über Abholung: Das Bürgeramt informiert Sie, wann der Reisepass zur Abholung bereitsteht.

  7. Möglichkeit der Bevollmächtigung zur Abholung: Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, den Reisepass für Sie abzuholen.

Wie hoch sind die Kosten für den Reisepass?

In Kiel gelten für die Ausstellung eines Reisepasses folgende Kosten und Gebühren:

  • Standard Reisepass: Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gebühr 60 Euro. Für jüngere Personen, also bis zum 24. Lebensjahr, liegt die Gebühr bei 37,50 Euro.

Zusätzlich zu den Kosten für den Standard-Reisepass fallen für weitere Dokumente folgende Gebühren an:

  • Vorläufiger Reisepass: Dieser kostet 26 Euro.

  • Kinderreisepass: Für diesen wird eine Gebühr von 13 Euro erhoben.

Wenn spezielle Anforderungen an den Reisepass gestellt werden, kommen zusätzliche Gebühren hinzu:

  • Pass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten): Hierfür wird ein Aufpreis von 22 Euro fällig.

  • Reisepass im Expressverfahren: Für diese schnellere Bearbeitung werden zusätzlich 32 Euro berechnet.

Die Gebühren für einen zweiten Reisepass entsprechen denen des ersten Passes.

Das Besitzen mehrerer deutscher Pässe ist nur erlaubt, wenn ein gültiger Grund vorliegt.

Kinderreisepass in Kiel beantragen

Für Kinder gibt es besondere Regelungen bei der Reisepassausstellung:

  • Reisepass für Kinder bei Reisen außerhalb der EU: Ein eigener Reisepass ist erforderlich. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.

  • Überprüfung der Gültigkeit: Falls Ihr Kind bereits einen Kinderreisepass besitzt, prüfen Sie, ob das Reiseziel diesen als Einreisedokument akzeptiert. Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Merkmale des Kinderreisepasses:

  • In der Regel in der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, solange er nicht verlängert oder aktualisiert wurde.

  • Wird nach Aktualisierung oder Verlängerung von einigen Staaten nicht mehr akzeptiert.

  • Ohne Chip, daher für automatische Grenzkontrollen untauglich.

  • Ausstellung nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Merkmale des regulären Reisepasses für Kinder:

  • Gültig innerhalb und außerhalb der EU.

  • Biometrisch mit Chip.

  • Ab Geburt beantragbar.

Ausstellung von Kinderreisepässen:

  • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

  • Ab 2024 ist nur noch die Beantragung eines regulären Reisepasses oder Personalausweises möglich.

  • Personalausweis reicht für Reisen innerhalb der EU.

  • Gültigkeit vorhandener Kinderreisepässe: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

Fazit

Für Bürgerinnen und Bürger, deren Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, bietet das Amt eine Reihe wichtiger Dienstleistungen an, darunter die Ausstellung von Reisepässen für Kinder. Diese Dienstleistungen sind essentiell für Reisen in verschiedene Länder und sollten rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Mit dem bevorstehenden Wechsel in der Ausstellungspraxis von Kinderreisepässen sollten Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Anforderungen und Fristen beachten, um sicherzustellen, dass sie und ihre Familien für internationale Reisen gut vorbereitet sind.

Ab 2024 gibt es auch für Kindern nur noch den regulären Reisepass.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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