Ein privater Pool im Garten steht für Entspannung, Freizeit und ein Stück Urlaub zu Hause. Dennoch erfordert die Errichtung häufig eine Genehmigung, da ein Pool als bauliche Anlage gilt also als feste Konstruktion, die nach Baurecht genehmigungspflichtig sein kann. Das Baurecht legt fest, wann ein Bauantrag nötig ist, um Sicherheit, Umwelt- und Nachbarschaftsinteressen zu wahren.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Zuständig sind in der Regel die örtlichen Bauämter oder Landratsämter. Auch wasserrechtliche Vorgaben und die Entwässerung spielen eine Rolle, um Grundwasser und Abwasser korrekt zu schützen.

Die folgenden Abschnitte über die wichtigsten Genehmigungsgründe helfen, spätere Probleme zu vermeiden und zeigt, wann ein Antrag erforderlich ist was der nächste Abschnitt erläut.

Wann ein Antrag für den Gartenpool notwendig ist

Ein Antrag ist erforderlich, wenn das Becken (mit oder ohne begehbare Poolabdeckung) ein bestimmtes Volumen oder eine feste Bauweise aufweist. In vielen Bundesländern liegt die Grenze bei etwa 100 Kubikmetern, wobei auch Einfriedungen oder Überdachungen mit berücksichtigt werden.

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis nach der Landesbauordnung und stellt sicher, dass das Bauvorhaben rechtlich und technisch zulässig ist. Wird diese Grenze überschritten, ist eine Genehmigung notwendig.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Pools in Landschafts-, Denkmal- oder Wasserschutzgebieten, da hier fast immer eine Genehmigung erforderlich ist.

Auch der Abstand zu Nachbargrundstücken kann vorgeschrieben sein. Selbst bei Fertigpools kann eine Anzeige beim zuständigen Bauamt nötig sein, insbesondere wenn Strom- oder Wasseranschlüsse verändert werden. Die genauen Vorschriften unterscheiden sich je nach Lage und Bundesland und lassen sich in der jeweiligen Landesbauordnung oder beim örtlichen Bauamt einsehen.

Zuständige Behörden und Ansprechpartner: Wer hilft weiter?

Ebenso wie bei der klassischen Baugenehmigung sind die Zuständigkeiten klar geregelt. Die Genehmigung eines Gartenpools liegt in der Regel beim örtlichen Bauamt oder der zuständigen Wasserbehörde. In manchen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg, kann zusätzlich das Umweltamt beteiligt sein, das den Gewässerschutz und Emissionen prüft. Bei größeren Projekten sollte gegebenenfalls auch die Brandschutzbehörde informiert werden. Wichtig ist, die zuständigen Stellen frühzeitig einzubinden.

Viele Bauämter, etwa in Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart oder München, bieten inzwischen Online-Portale für Antragsverfahren an.

Dort können Unterlagen wie Lageplan und Bauzeichnung digital eingereicht und der Bearbeitungsstand eingesehen werden. Über die Serviceportale der Länder lassen sich Anträge so effizient abwickeln, was den Prozess der Genehmigung für den Gartenpool deutlich erleichtert.

Für den Antrag werden im nächsten Schritt bestimmte Dokumente benötigt.

Wichtige Unterlagen und Nachweise für den Antrag

Für einen vollständigen Antrag zur Errichtung eines Gartenpools werden Lageplan, Bauzeichnungen, statische Berechnungen und technische Nachweise benötigt. Ebenfalls erforderlich sind Angaben zu:

·        Wasseranschluss

·        Entwässerung

·        Energieversorgung.

Technische Datenblätter oder Herstellerinformationen dienen dabei als Nachweise. Statische Berechnungen belegen die Belastbarkeit von Becken und Abdeckung, während Nachweise zum Schallschutz sicherstellen, dass zulässige Lärmwerte eingehalten werden. Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert den zuständigen Bauämtern die Prüfung und verkürzt die Genehmigungszeit. So wird Transparenz geschaffen und eine zügige Bearbeitung des Antrags ermöglicht.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Antrag ohne genaue Kenntnis der regionalen Bauordnungen einzureichen. Dadurch drohen Verzögerungen oder Ablehnungen. Auch unvollständige Bauunterlagen oder fehlende Angaben zu Entwässerungssystemen, etwa Versickerungsmulden für Regenwasser oder Kanalanschlüsse, führen zu Rückfragen.

Wer frühzeitig Fachleute wie Architekten oder Poolplaner einbindet, vermeidet Planungsfehler.

Ebenso wichtig ist die Abstimmung mit Nachbarn, zum Beispiel bei Grenzbebauung, um Konflikte zu verhindern. Digitale Antragsportale und Checklisten der Bauämter helfen, Fehler zu vermeiden. So lassen sich Verzögerungen im Genehmigungsverfahren verhindern. Gleichzeitig eröffnet ein privater Pool vielen Menschen die Möglichkeit, sich für die Outdoorsportart Schwimmen zu begeistern und die Freizeit aktiv im eigenen Garten zu gestalten.

Welche Pflichten stehen nach der Genehmigung an?

Nach der Genehmigung müssen technische und sicherheitsrelevante Auflagen eingehalten werden. Dazu gehören Wartung der Filteranlage, Kontrolle der elektrischen Installationen und regelmäßige Prüfung der Wasserqualität, etwa von pH- und Chlorwerten.

Sichtkontrollen von Abdeckung und Abläufen sind ebenfalls wichtig. Bei größeren Pools kann eine jährliche Inspektion durch Fachbetriebe oder Prüforganisationen vorgeschrieben sein. Dokumentierte Wartungen helfen, Haftungsfragen im Schadensfall zu klären. So bleibt der Pool in der Regel sicher, funktionstüchtig und langfristig werthaltig.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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