Monat für Monat zusätzliches Geld vom Chef für den persönlichen Vermögensaufbau erhalten – das klingt für viele Beschäftigte attraktiv. Genau das ermöglichen vermögenswirksame Leistungen, oft als VL oder VWL abgekürzt. Trotzdem verzichten viele Arbeitnehmer auf diese Förderung, weil sie den Antrag auf vermögenswirksame Leistungen für kompliziert halten. Dabei ist der Weg zum Zuschuss überraschend einfach: Mit nur wenigen Schritten können Sie die staatlich geförderte Vermögensbildung starten.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Antrag stellen und das Maximum aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen herausholen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL): Wer hat überhaupt Anspruch auf die Leistungen?

Bevor Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen, sollten Sie Ihren individuellen Anspruch prüfen. Ein Recht auf die Leistungen haben oft nicht nur klassische Arbeitnehmer in Vollzeit. Auch Beschäftigte in Teilzeitbeschäftigung, Auszubildende, Beamte und Richter können von der Förderung profitieren. Ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, ist meist im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im geltenden Tarifvertrag geregelt.

Der monatliche Betrag vom Unternehmen variiert und liegt oft zwischen 6,65 Euro und 40 Euro. Sollte Ihr Chef weniger als den Höchstbetrag von 40 Euro zahlen oder sich gar nicht beteiligen, haben Sie die Möglichkeiten, die Differenz aus Ihrem eigenen Netto-Gehalt aufzustocken. Dieser Schritt ist oft Voraussetzung, um die volle staatliche Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Die Personalabteilung ist hier der erste Ansprechpartner für verlässliche Informationen.

Schritt für Schritt zum VL-Vertrag: So gehen Sie vor

Der eigentliche Antrag ist kein einzelnes, kompliziertes Formular, sondern ein Prozess in drei Stufen. Er startet nicht beim Arbeitgeber, sondern bei Ihnen.

1. Die passende Anlageform auswählen

Der erste Schritt ist die Auswahl einer geeigneten Anlage. Ihr Arbeitgeber überweist das Geld nicht auf Ihr Girokonto, sondern direkt in einen speziellen, VL-fähigen Sparvertrag. Sie müssen diesen Vertrag also selbst bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Zu den gängigsten Anlageprodukte gehören:

  • Bausparvertrag: Der Klassiker für den Vermögensaufbau. Das angesparte Kapital beim Bausparen kann später für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie genutzt werden. Hierfür gibt es oft die höchste staatliche Zulage.
  • Fonds- und ETF-Sparpläne: Wer mehr Risiko für eine potenziell höhere Rendite eingehen möchte, kann sein Geld zum Beispiel in einen Aktienfondssparplan anlegen. Diese Anlageform ist besonders auf lange Sicht vielversprechend.
  • Banksparpläne: Eine sichere, aber heutzutage kaum noch verzinste Option. Staatliche Zuschüsse gibt es hierfür nicht mehr.
  • Tilgung eines Baukredits: Besteht bereits ein Immobilienkredit, können die vermögenswirksamen Leistungen auch zur schnelleren Tilgung der Restschuld genutzt werden.

2. Den Arbeitgeber korrekt informieren

Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erhalten Sie vom Anbieter eine Bestätigung mit allen relevanten Informationen. Dieses Dokument ist der Schlüssel für den nächsten Schritt. Es enthält die Vertragsnummer, die Bankverbindung des Anbieters und die Höhe der monatlichen Sparraten. Diese Mitteilung müssen Sie bei Ihrer Personalabteilung oder direkt bei Ihrem Vorgesetzten einreichen. Oft gibt es hierfür betriebsinterne Formulare. Wichtig ist, dass Sie eine Durchschrift oder Kopie für Ihre eigenen Unterlagen behalten. Ihr Arbeitgeber benötigt diese Überweisungsdaten, um die VL-Zahlungen korrekt zuordnen und monatlich vom Lohn abführen zu können.

3. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage sichern

Mit der Einrichtung des VL-Vertrags und der Überweisung durch den Arbeitgeber ist die Basis für das Sparen gelegt. Um die volle Förderung zu nutzen, sollten Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der an Einkommensgrenzen gekoppelt ist.

AnlageformJährliche Sparleistung (max.)Einkommensgrenze (Alleinstehende)Einkommensgrenze (Verheiratete)Staatliche Zulage
Bausparvertrag / Baukredit-Tilgung470 €17.900 €35.800 €9 % (max. 43 €/Jahr)
Aktienfondssparplan400 €20.000 €40.000 €20 % (max. 80 €/Jahr)

Der Antrag für diese Zulage erfolgt nachträglich über die jährliche Einkommensteuererklärung. Hierfür müssen Sie in der entsprechenden Fassung des Formulars ein Kreuz setzen. Die Finanzämter erhalten die notwendigen Daten dazu in der Regel elektronisch von Ihrem VL-Anbieter. Das Geld wird dann nicht monatlich, sondern nach Ablauf der Sperrfrist (meist sieben Jahre) gesammelt auf Ihren Sparvertrag ausgezahlt.

Was passiert bei einem Jobwechsel oder einer Pause?

Ein laufendes Arbeitsverhältnis ist die Voraussetzung für die Zahlungen vom Arbeitgeber. Endet der Job, enden auch die Zuschüsse. Der VL-Vertrag läuft jedoch weiter. Sie haben dann die Wahl: Sie können den Vertrag aus eigenen Mitteln weiter besparen, um die staatliche Förderung nicht zu gefährden, oder ihn ruhen lassen. Bei einem neuen Arbeitgeber müssen Sie lediglich den beschriebenen Prozess der Mitteilung wiederholen und die Vertragsdaten erneut einreichen, damit die Zahlungen nahtlos weiterlaufen.

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FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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