Wer hat Anspruch auf die Kostenübernahme?

Die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt greift, wenn die zur Bestattung verpflichteten Personen finanziell nicht in der Lage sind, diese Ausgaben zu tragen. Grundsätzlich sind die Erben oder unterhaltspflichtigen Angehörigen für die Bestattung verantwortlich. Können diese nachweislich die Kosten nicht aufbringen, springt das Sozialamt ein.

Die finanzielle Bedürftigkeit wird anhand des Einkommens und Vermögens geprüft. Dabei gelten bestimmte Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen. Auch die Höhe der Bestattungskosten spielt eine Rolle – das Amt übernimmt nur die Kosten einer ortsüblichen, einfachen Bestattung.

Wichtig zu wissen: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, idealerweise bevor die Bestattung durchgeführt wird. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine vorherige Antragstellung nicht möglich war. Zuständig ist in der Regel das Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Für einen erfolgreichen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Zunächst benötigen Sie die Sterbeurkunde des Verstorbenen sowie einen detaillierten Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens. Ein erfahrener Augsburger Bestatter kann Ihnen dabei helfen, einen angemessenen Kostenvoranschlag zu erstellen, der den Anforderungen des Sozialamts entspricht.

Weiterhin müssen Sie Ihre eigene finanzielle Situation offenlegen. Dazu gehören aktuelle Einkommensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, Nachweise über Vermögenswerte und gegebenenfalls Mietverträge oder Grundbuchauszüge. Auch Bescheide über Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Wohngeld sind vorzulegen.

Sollten mehrere Personen zur Bestattung verpflichtet sein, müssen auch deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden. Das Sozialamt prüft die finanziellen Möglichkeiten aller Verpflichteten, bevor eine Kostenübernahme bewilligt wird. Reichen Sie Kopien ein und halten Sie die Originale für Rückfragen bereit. Unvollständige oder schwer lesbare Unterlagen führen häufig zu Rückfragen und können die Entscheidung verzögern.

Der richtige Zeitpunkt für die Antragstellung

Die Antragstellung sollte schnellstmöglich nach dem Todesfall erfolgen. Idealerweise kontaktieren Sie das zuständige Sozialamt noch bevor Sie verbindliche Vereinbarungen mit dem Bestattungsunternehmen treffen. Das Amt kann Ihnen dann mitteilen, welche Kosten übernommen werden können und welche Bestattungsart genehmigt wird.

In dringenden Fällen, etwa wenn die Bestattung aus gesundheitspolizeilichen Gründen zügig erfolgen muss, können Sie den Antrag auch nachreichen. Dokumentieren Sie in diesem Fall genau, warum eine vorherige Antragstellung nicht möglich war. Bewahren Sie alle Belege und Schriftverkehr sorgfältig auf.

Das Sozialamt hat nach Eingang des vollständigen Antrags eine angemessene Bearbeitungszeit. Sie erhalten eine Entscheidung, sobald der vollständige Antrag geprüft wurde. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich. Oft wird vorab eine Kostenübernahme in bestimmter Höhe in Aussicht gestellt; verbindlich ist jedoch erst der Bewilligungsbescheid. Bei unklaren Punkten kann die Behörde ergänzende Angaben anfordern.

Umfang der Kostenübernahme durch das Sozialamt

Das Sozialamt übernimmt bei bewilligten Anträgen die Kosten einer ortsüblichen, einfachen Bestattung. Dazu gehören die notwendigen Aufwendungen für die Überführung, die hygienische Versorgung, einen einfachen Sarg oder eine Urne, die Nutzung der Friedhofskapelle sowie die Grabstelle und Beisetzung.

Nicht übernommen werden in der Regel Kosten für aufwendigere Särge oder Urnen, Blumenschmuck, Traueranzeigen, Trauerkaffee oder die Grabpflege. Auch die Kosten für einen Grabstein werden meist nicht erstattet, können aber in Einzelfällen als Härtefall anerkannt werden.

Die genaue Höhe der erstattungsfähigen Kosten variiert je nach Kommune und örtlichen Gegebenheiten. Das Sozialamt orientiert sich dabei an den ortsüblichen Preisen für eine würdige, aber schlichte Bestattung. Zu den erstattungsfähigen Positionen können auch notwendige Gebühren für amtliche Dokumente gehören, wenn sie unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen. Mehrkosten für besondere Wünsche müssen von den Angehörigen selbst getragen werden, sofern diese dazu finanziell in der Lage sind.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Chancen auf eine zügige Bewilligung des Antrags. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig, bevor Sie den Antrag einreichen. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen und zusätzlichem Stress in einer ohnehin belastenden Situation.

Kommunizieren Sie offen mit dem Bestattungsunternehmen über Ihre finanzielle Situation. Seriöse Bestatter sind mit dem Verfahren der Kostenübernahme vertraut und können Sie unterstützen. Sie erstellen einen Kostenvoranschlag, der den Anforderungen des Sozialamts entspricht und helfen bei der Auswahl einer angemessenen Bestattungsform.

Bei Ablehnungen oder Teilbewilligungen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Prüfen Sie den Bescheid genau und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Manchmal wurden nicht alle Umstände ausreichend berücksichtigt oder es liegen besondere Härtefälle vor, die eine erneute Prüfung rechtfertigen. Halten Sie wichtige Absprachen schriftlich fest, damit Entscheidungen nachvollziehbar bleiben. Widersprüche müssen fristgerecht erfolgen; Beratungsstellen und rechtliche Auskunftsstellen bieten Orientierung, wenn Unsicherheiten bestehen.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

Newsletter

Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Blogbeiträge, Tipps & neue Fotos. Bleiben wir auf dem Laufenden!

@2023 Alle Rechte vorbehalten Antragwegweiser.de