Nach einem Todesfall müssen Angehörige vor allem drei Dinge regeln: den Totenschein durch eine Ärztin oder einen Arzt ausstellen lassen, den Sterbefall innerhalb weniger Tage beim Standesamt am Sterbeort anzeigen und die Sterbeurkunde beantragen. Danach folgen Meldungen an Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge und zeigt Ihnen, an welchen Stellen sich der Aufwand spürbar reduzieren lässt – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Die ersten Stunden: Totenschein und erste Meldungen
Verstirbt jemand zu Hause, muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt gerufen werden, um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung (Totenschein) auszustellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die diensthabende Ärzteschaft. Der Totenschein ist die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte ohne ihn lässt sich kein Sterbefall beurkunden und keine Bestattung organisieren.
Spätestens jetzt empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten. Die Bestattungsgesetze der Länder sehen Fristen für die Überführung Verstorbener in eine geeignete Aufbewahrung vor; die genauen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. Wenn Sie in Bielefeld oder im regionalen Umfeld Unterstützung suchen, können Sie sich an einen erfahrenen Bestatter in Bielefeld wenden, der die Überführung organisiert und parallel die anstehenden Behördengänge übernimmt. Als Familienbetrieb in dritter Generation mit Tradition seit 1925 begleiten wir Sie persönlich. Ein fester Ansprechpartner entlastet Sie genau in der Phase, in der Sie ohnehin viele Entscheidungen treffen müssen.
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Der Sterbefall muss nach den Vorgaben des Personenstandsgesetzes (§ 28 PStG) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt am Sterbeort angezeigt werden. Zuständig ist also nicht das Wohnsitz-Standesamt, sondern das des Sterbeortes. Auf dieser Grundlage stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus.
Für die Beurkundung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Todesbescheinigung der Ärztin oder des Arztes
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde sowie je nach Familienstand Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
- Meldebescheinigung, falls vom Standesamt verlangt
Planen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde ein. Erfahrungsgemäß werden mehrere beglaubigte Exemplare gebraucht: für Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Banken, Vermieter und das Nachlassgericht. Für bestimmte Sozialversicherungszwecke werden Urkunden häufig gebührenfrei ausgestellt; weitere Ausfertigungen können je nach Kommune unterschiedlich berechnet werden. Gern übernehmen wir die Beantragung in der für Sie passenden Stückzahl.
Fristgebundene Meldungen an Versicherungen und Behörden
Einige Meldungen dulden keinen Aufschub. Lebensversicherungen sehen je nach Vertrag eine zeitnahe Meldung des Todesfalls vor; die konkreten Fristen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Deutsche Rentenversicherung sollte zeitnah informiert werden, da Rentenzahlungen mit dem Sterbemonat enden und überzahlte Beträge zurückgefordert werden können. Hinterbliebene haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente, die gesondert beantragt werden muss.
Krankenkasse, Pflegekasse, Arbeitgeber, Finanzamt, Vermieter, Versorger und laufende Abonnements sind ebenfalls zu benachrichtigen. Banken sperren Konten in der Regel nicht automatisch, prüfen Verfügungen aber genauer; eine vorhandene Bankvollmacht oder ein Erbschein erleichtert Ihnen den Zugriff erheblich.
Erbschein, Testament und Nachlassgericht
Liegt ein Testament vor, muss es beim Nachlassgericht (in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person) abgeliefert werden. Auch Personen, die ein Testament zu Hause finden, sind dazu verpflichtet. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten.
Wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten, haben Sie nach § 1944 BGB grundsätzlich sechs Wochen Zeit, es beim Nachlassgericht auszuschlagen. Die Frist beginnt mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung und ist besonders dann wichtig, wenn Schulden im Nachlass zu erwarten sind. Ein Erbschein ist nicht immer nötig – häufig genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, um sich gegenüber Banken und Grundbuchamt zu legitimieren.
Was Angehörige selbst tun – und was ein Bestatter abnimmt
Persönliche Entscheidungen bleiben bei Ihnen und Ihrer Familie: Bestattungsart, Trauerfeier, Grabwahl, Trauerkarten. Vieles dazwischen lässt sich delegieren. Als Bestattungsunternehmen übernehmen wir üblicherweise die Anzeige beim Standesamt, beantragen die Sterbeurkunden in der gewünschten Stückzahl, unterstützen Sie bei Abmeldungen bei Renten- und Sozialversicherung und stimmen uns mit Friedhof, Krematorium und gegebenenfalls Pfarramt ab.
Wenn Sie früh klären, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernimmt und welche Sie selbst erledigen möchten, vermeiden Sie Doppelarbeit und verpasste Fristen. Eine kurze, schriftliche Aufgabenliste mit Verantwortlichkeiten hat sich in der Praxis bewährt und gemeinsam mit Ihrem festen Ansprechpartner lässt sich diese in einem ruhigen Gespräch zügig erstellen.
Vorsorge: Wie sich Formalitäten zu Lebzeiten erleichtern lassen
Viele Belastungen lassen sich vorab abfedern. Eine Bestattungsvorsorge regelt Ihre Wünsche zur Beisetzung und kann die Finanzierung absichern; eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung schaffen Klarheit für medizinische und rechtliche Entscheidungen. Eine zentrale Dokumentenmappe mit Personenstandsurkunden, Versicherungspolicen, Bankvollmachten und Zugangsdaten erspart Ihren Hinterbliebenen langwierige Suche. Gern beraten wir Sie persönlich und vertraulich zu allen Fragen rund um die Bestattungsvorsorge.
Formalitäten nach einem Todesfall lassen sich nicht vermeiden, aber strukturieren. Wenn Sie die Reihenfolge kennen, Fristen im Blick behalten und Aufgaben sinnvoll aufteilen, gewinnen Sie Zeit und Ruhe für das, was in dieser Phase wirklich zählt – Abschied zu nehmen.
Quelle: Foto von Markus Spiske