In Deutschland gibt es verschiedene Urkunden, die für verschiedene Situationen benötigt werden. Zwei davon sind Abstammungsurkunden und Geburtsurkunden. Doch was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Urkunden und wann benötigen Sie welche? In diesem Artikel gehen wir auf alle Fragen zur Abstammungsurkunde ein und erklären Ihnen, was sie nach dem Recht von der Geburtsurkunde unterscheidet.

Was ist eine Abstammungsurkunde?

Bei der Abstammungsurkunde handelt es sich um ein offizielles Dokument, welches als Nachweis für die Geburt und die Abstammung eines Menschen dient. Im Grunde genommen ist sie dasselbe wie die Geburtsurkunde, jedoch mit einigen speziellen Informationen.

Sie listet nicht nur den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Babys auf, sondern auch den vollständigen Namen der Eltern. Dies ist in der deutschen Bürokratie besonders in Situationen wichtig, in denen es um den Nachweis der Elternschaft geht, beispielsweise bei Anträgen auf Kindergeld oder Elternzeit.

Wofür benötige ich eine Abstammungsurkunde?

Der Hauptzweck der Abstammungsurkunde liegt im Nachweis der biologischen Abstammung. Auf ihr findet sich der vollständige Name, das Geburtsdatum und der -ort des Kindes und die vollständigen Namen der Eltern.

In Fällen, in denen die Elternschaft nachgewiesen werden muss, ist sie von besonderer Bedeutung. Ohne eine Abstammungsurkunde können Sie beispielsweise kein Sorgerecht für ein Kind oder Baby beantragen.

Wenn Sie eine Eheschließung in Ausland planen, kann der Nachweis einer Abstammungsurkunde erforderlich sein. In manchen Ländern wird ein genauer Nachweis Ihrer Abstammung verlangt.

Es ist außerdem möglich, dass Sie für eine Namensänderung oder die Beantragung eines neuen Personalausweises eine Abstammungsurkunde benötigen.

Ist die Abstammungsurkunde das Gleiche, wie eine Geburtsurkunde?

Sie fragen sich, ob die Abstammungsurkunde und die Geburtsurkunde das gleiche Dokument ist? Diese Frage müssen wir ganz klar mit Nein beantworten. Auch wenn beide vom Geburtenregister ausgegeben werden und fast die gleichen Informationen enthalten, sind es doch zwei verschiedene Dokumente.

Es gibt einige grundlegende Unterschiede, die wir im Laufe des Artikels näher besprechen werden. Denn auch wenn sich die beiden Dokumente sehr ähnlich sind, haben sie doch bei ihren eigenen spezifischen Zweck.

Der Hauptzweck der Abstammungsurkunde liegt im Nachweis der biologischen Abstammung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde?

Die Abstammungsurkunde und die Geburtsurkunde sind offizielle Dokumente, die sich zwar ähnlich sind, jedoch aber nicht identisch sind. Die Unterschiede werden wir im Folgenden besprechen.

Eine Geburtsurkunde ist ein Dokument, welches die Geburt eines Menschen bestätigt. Sie enthält den offiziellen Namen des Kindes, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Die Geburtsurkunde wird von den Behörden ausgestellt und dient in erster Linie zum Nachweis der Geburt.

Die Abstammungsurkunde hingegen enthält detailliertere Informationen über die Abstammung einer Person. Zusätzlich zu den Angaben zur Geburt findet man auf ihr auch die vollständigen Namen der leiblichen Eltern. Wenn es um Fragen des Erbrechts oder des Sorgerechts geht, ist die Abstammungsurkunde von großer Bedeutung.

Wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft?

Ja, die Abstammungsurkunde wurde in Deutschland durch das Personenstandsrechtsreformgesetz ab dem 01. Januar 2009 abgeschafft. Ersetzt wurde sie durch die sogenannte neue Geburtsurkunde, welche in der Regel die gleichen Informationen wie die frühere Abstammungsurkunde enthält.

Falls Sie für rechtliche Zwecke oder bestimmte Behördengänge eine Abstammungsurkunde benötigen, sollten Sie in der Lage sein, eine Geburtsurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtsregister mit den gleichen Informationen zu verwenden.

Warum wurde die Abstammungsurkunde abgeschafft?

Die Abstammungsurkunde wurde im Rahmen der umfassenden Reform des Personenstandsrechts in Deutschland im Jahr 2009 abgeschafft. Ziel war es, das Personenstandsrecht zu modernisieren und zu vereinfachen.

Die Abstammungsurkunde wurde dann durch die Geburtsurkunde und die Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt. Durch die Vereinheitlichung und Vereinfachung wurde das Personenstandsrecht insgesamt transparenter und übersichtlicher.

Außerdem wurde mit dieser Umstellung auch die sprachliche Gleichstellung von Vater und Mutter erreicht. Die Eltern stehen in der Geburtsurkunde oder der Abschrift aus dem Geburtsregister nun gleichberechtigt nebeneinander, während in der Abstammungsurkunde die Mutter als solche und der Vater im Hinblick auf seine rechtliche Vaterschaft (nicht biologische) genannt wurde.

Letztendlich diente die Abschaffung der Abstammungsurkunde also dazu, das Personenstandsrecht zu modernisieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Wie lange ist meine Abstammungsurkunde gültig?

Abstammungsurkunden, die vor der Abschaffung im Jahr 2009 ausgestellt wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass sie weiterhin als Nachweis zur Abstammung verwendet werden können und es gibt keine Regel, die besagt, dass eine Abstammungsurkunde nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit verliert.

Es kann jedoch vorkommen, dass Behörden ein aktuelleres Dokument verlangen. In diesem Fall können Sie eine Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen, die genau die gleichen Informationen enthält, wie die Abstammungsurkunde.

Die Abstammungsurkunde wurde im Jahr 2009 abgeschafft.

Wo kann ich eine neue Abstammungsurkunde beantragen?

Wie bereits erwähnt, werden seit 2009 keine neuen Abstammungsurkunden mehr ausgestellt. Sie können stattdessen jedoch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen.

Beide Dokumente erhalten Sie beim zuständigen Standesamt in dem Ort oder Bezirk, in dem Ihre Geburt stattgefunden hat. Wenn Sie diesen Antrag stellen, müssen Sie mit Ihrem Reisepass oder Personalausweise Ihre Identität bestätigen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie zur Beantragung einer Abschrift aus dem Geburtsregister berechtigt sind.

Das bedeutet, dass Sie selbst die betroffene Person sein müssen, oder ein rechtliches Interesse nachweisen können. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel die Eltern, Kinder oder der Ehepartner der Person sind, die die Urkunde beantragt.

Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung einer Abschrift aus dem Geburtsregister?

Die Kosten für eine Abschrift aus dem Geburtsregister variieren je nach Standesamt und liegen in der Regel zwischen 10 und 15 Euro.

Wenn Sie dieses Dokument zusätzlich als internationales Dokument mit Übersetzung, also eine mehrsprachige Ausfertigung, benötigen, können weitere Kosten anfallen. Auch für die Express-Bearbeitung und den Postversand können zusätzliche Kosten erhoben werden.

Weitere Kosten verursacht zum Beispiel auch die Beglaubigung durch das Standesamt, welche in der Regel zwischen 5 und 10 Euro liegen. Und auch eine Kopie lassen sich die Standesämter bezahlen, denn jeder Registerausdruck wird gesondert berechnet.

Mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, können Sie ganz einfach bei Ihrem zuständigen Standesamt erfragen.

Welche Dokumente benötige ich zur Beantragung einer Abschrift aus dem Geburtsregister?

Um eine Abschrift aus dem Geburtsregister zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Damit weisen Sie sich aus und bestätigen Ihre Identität.

  • Geburtsurkunde des Kindes: Wenn Sie nicht selbst die betroffene Person sind, sondern zum Beispiel als Eltern eine Abschrift für Ihr Kind beantragen, benötigen Sie zusätzlich die Geburtsurkunde Ihres Kindes.

  • Eventuell Vollmacht: Diese benötigen Sie, wenn Sie eine Abschrift für einen anderen Menschen beantragen. In diesem Fall müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, was nur durch eine Vollmacht oder einen Nachweis über Ihre familiäre Beziehung möglich ist.

  • Heiratsurkunde: Wenn Sie nach einer Hochzeit Ihren Namen geändert haben, wird diese Urkunde benötigt, um den Namenswechsel zu dokumentieren.

Welche Dokumente Sie eventuell noch zusätzlich benötigen, können Sie im Internet auf der Seite des Standesamtes oder direkt telefonisch nachfragen.

Welche Informationen enthalten Abschriften aus dem Geburtsregister?

Eine Abschrift aus dem Geburtsregister enthält eine Menge an Informationen über die Person, deren Geburt dokumentiert wird. Dazu gehört in der Regel:

  • der vollständige Name des Kindes

  • das Geschlecht des Kindes

  • das genaue Datum der Geburt sowie der Ort der Geburt

  • die vollständigen Namen der Eltern

  • bei Adoption: Angaben zu den Adoptiveltern

  • Angaben zur Religionszugehörigkeit, wenn dem nicht widersprochen wird.

  • Name und Ort des ausstellenden Standesamtes

  • das Siegel vom Standesamt

  • eventuell Angaben zu Namensänderungen oder Vaterschaftsanerkennungen

Bitte beachten Sie, dass die Abschrift aus dem Geburtsregister alle bisherigen Änderungen enthält. Sie dient demnach auch als Personenstandsurkunde und enthält zum Beispiel auch spätere Namensänderungen und Geschlechtsumwandlungen.

Insgesamt ist die Abschrift aus dem Geburtsregister eine umfassende Urkunde, die eine Vielzahl an Informationen enthält und für bestimmte Situationen oder Behördengänge wichtig ist.

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ersetzt seit 2009 die Abstammungsurkunde.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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