Sie leben zusammen, teilen die Freuden und Herausforderungen des Lebens. Vielleicht haben Sie sogar gemeinsame Kinder – und doch haben Sie den Schritt zum Altar noch nicht gewagt. Doch keine Sorge, das ist keinesfalls außergewöhnlich, denn immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein.
Eine interessante Alternative ist die eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch “wilde Ehe” genannt, die immer beliebter wird. Doch auch wenn Sie sich gegen den traditionellen Weg entschieden haben, gibt es einige rechtliche Aspekte, die Sie beachten sollten.
In diesem Ratgeber geben wir Ihnen wertvolle Informationen und Tipps, um Ihre Partnerschaft so angenehm wie möglich zu gestalten.
Was ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, auch oft nichteheliche Lebensgemeinschaft genannt, ist eine Art von Beziehung, bei der Sie mit Ihrem Partner zusammenleben wie ein Ehepaar. Sie sind zwar nicht verheiratet, führen aber einen gemeinsamen Haushalt.
Doch was bedeutet das für Sie und Ihren Partner? Bestimmte Rechte und Pflichten, die verheiratete Partner haben, gelten für Sie nicht in gleichem Umfang. Hierzu zählen zum Beispiel Unterhaltsansprüche oder Erbrechte. Dies kann Vorteile und Nachteile haben – je nachdem, welche Wünsche Sie als Paar haben.
Die Ehe ohne Trauschein bringt zwar eine gewisse Flexibilität mit sich, es gibt aber auch Unsicherheiten und Risiken, über die Sie sich im Klaren sein sollten.
Was sind die Voraussetzungen für eine eheähnliche Gemeinschaft?
Um eine eheähnliche Gemeinschaft zu bilden, bedarf es keiner bestimmten Formalitäten. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit die eheähnliche Lebensgemeinschaft als solche anerkannt wird.
Zunächst einmal müssen zwei Personen beteiligt sein, die in einer Partnerschaft leben. Das können Mann und Frau oder auch gleichgeschlechtliche Paare sein. Das Gesetz definiert diese Art von Gemeinschaft nicht explizit, deshalb muss immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das Zusammenleben unter einem Dach. Ihre Beziehung sollte nicht nur vorübergehend sein, sondern auf Langfristigkeit angelegt sein. Außerdem sollten Sie sich gegenseitig unterstützen und versorgen, um zu zeigen, dass Sie füreinander einstehen, wie es auch in einer Ehe der Fall wäre.
Spezifische gesetzliche Regelungen gibt es zwar nicht und trotzdem kann es sein, dass die eheähnliche Gemeinschaft nicht anerkannt wird.
Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Welche Vorteile hat diese Art des Zusammenlebens?
Die eheähnliche Gemeinschaft hat viele Vorteile, die sie für viele Paare zu einer guten Alternative zur Ehe machen. Im Folgenden klären wir Sie über die wichtigsten Vorteile auf:
Flexibilität: Mit einer Ehe gehen rechtliche Pflichten einher, die Sie mit der Bildung einer Lebensgemeinschaft umgehen können. Dies gibt Ihnen und Ihrem Partner Flexibilität in Bezug auf Ihre Vereinbarungen und Verpflichtungen.
Weniger formale Verpflichtungen: In einer eheähnlichen Gemeinschaft können Sie ganz einfach zusammenleben, ohne sich über Eheverträge und andere formale Schritte Gedanken machen zu müssen.
Steuerliche Vorteile: Das Zusammenleben ohne Trauschein kann zudem auch steuerliche Vorteile haben. So werden Sie bei der Steuer weiterhin einzeln behandelt und nicht Ihr gemeinsames Einkommen für die Berechnung herangezogen.
Sozialleistungen: Beziehen Sie oder Ihr Partner Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Hartz IV, wird das Einkommen des anderen Partners nicht herangezogen. Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen wird somit nicht beeinträchtigt.
Keine Unterhaltsansprüche: Nach einer Trennung bleibt jeder Partner für sich selbst verantwortlich. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Unterhaltsansprüche.
Vollmachten: Damit Ihr Partner die gleichen Rechte hat wie ein Ehepartner, können Sie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung abschließen. Dies ist besonders wichtig, falls einer von Ihnen schwer erkranken sollte und Entscheidungen über die medizinische Behandlung getroffen werden sollen.
Auch wenn sich die Vorteile verlockend anhören, sollten Sie trotzdem bedenken, dass die eheähnliche Gemeinschaft in Bezug auf Erbrecht und Rentenansprüche auch Nachteile mit sich bringt.
Wo liegen die Unterschiede zur Ehe?
Auch wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft und eine Ehe auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, gibt es doch einige gravierende Unterschiede, die rechtliche und auch finanzielle Auswirkungen haben können.
Für eine Ehe gelten bestimmte formale Verpflichtungen, die Sie mit einer eheähnlichen Gemeinschaft umgehen können. Das gibt Ihnen und Ihrem Partner mehr Flexibilität in der Gestaltung Ihrer Beziehung.
Außerdem bestehen während der Ehe und auch nach einer Scheidung Unterhaltspflichten, die erfüllt werden müssen. Bei einer Lebensgemeinschaft sind die Partner nach einer Trennung für sich selbst verantwortlich.
Einen weiteren großen Unterschied gibt es in der Behandlung von Vermögen und Schulden. In einer Ehe wird beides in der Regel gemeinsam betrachtet, es sei denn, Sie haben einen Ehevertrag. In einer eheähnlichen Gemeinschaft werden Ihre Schulden und Ihr Vermögen getrennt behandelt.
Ebenso haben verheiratete Paare die Möglichkeit, bei der Steuer gemeinsam veranlagt zu werden und auch im Todesfall besteht für den überlebenden Ehepartner automatisch Erbrecht und Anspruch auf Hinterbliebenenrente. All dies muss bei einer eheähnlichen Gemeinschaft beispielsweise durch ein Testament geregelt werden.
Letztendlich ist die Trennung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft dafür weniger kompliziert als eine Scheidung. Sie und Ihr Partner können einfach entscheiden, dass Sie nicht mehr zusammenleben möchten, ohne dies durch Gerichtsentscheide regeln zu müssen.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das Zusammenleben unter einem Dach.
Wie kann man eine eheähnliche Gemeinschaft nachweisen?
Der Nachweis einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft kann oft schwierig sein, da es keine formelle Registrierung oder rechtliche Anerkennung gibt. Es gibt jedoch einige Punkte, die Ihnen dabei helfen können:
Gemeinsame Anschrift: Dies ist der einfachste Weg, eine eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Wenn Sie und Ihr Partner an der gleichen Adresse wohnen, ist das ein starkes Indiz dafür, dass Sie zusammenleben.
Gemeinsame Finanzen: Dokumentieren Sie Ihre finanziellen Verbindungen, wie zum Beispiel gemeinsame Konten, Mietverträge oder Versicherungspolicen.
Zeugen: Wenn Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn Ihre Beziehung und Ihr Zusammenleben bestätigen können, kann das ebenso sehr hilfreich sein.
Alltag: Sammeln Sie Beweise für gemeinsame Aktivitäten. Fotos, Reiseunterlagen und andere Dokumente zeigen, dass Sie als Paar Zeit miteinander verbringen.
Wenn Sie diese Nachweise erbringen können, stehen die Chancen gut, dass Ihre eheähnliche Lebensgemeinschaft vom Gesetzgeber anerkannt wird.
Welche Folgen hat eine Trennung für Sie?
Auch wenn die rechtlichen Konsequenzen weniger streng sind, als bei der Ehescheidung, kann die Trennung einer ehelichen Gemeinschaft große Auswirkungen auf Ihr Leben haben.
Im Falle einer Trennung ist in der Regel jeder für sich selbst verantwortlich, sofern Sie keine Unterhaltsvereinbarung getroffen haben, die eingehalten werden muss. Bedenken Sie aber, dass die Entscheidung, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, oft zu Konflikten führen kann.
Auch müssen Gegenstände, die während der Beziehung gemeinsam angeschafft wurden, untereinander aufgeteilt werden. Nicht selten kommt es hier zu rechtlichen Auseinandersetzungen, wenn keine Einigung erzielt wird.
Sie müssen gemeinsame Konten und Versicherungen auflösen und Ihr Vermögen aufteilen. Sind während der Beziehung Kinder entstanden, muss auch hier das Sorgerecht geregelt werden.
Schlussendlich hat eine Trennung auch emotionale Folgen, denn sie bedeutet immer einen großen Lebensumbruch. Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung, sei es durch Familie, Freunde oder professionelle Hilfe.
Welche Folgen hat eine Trennung für Ihre Kinder?
Eine Trennung ist nicht nur für Sie als Paar eine herausfordernde und emotionale Zeit. Insbesondere für Ihre Kinder kann diese Zeit sehr belastend sein. Je nachdem, welche Absprachen und Regelungen Sie als Paar getroffen haben, kann die Trennung in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft verschiedene Auswirkungen haben. Das können sowohl finanzielle Aspekte sein, als auch Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht.
Das Sorgerecht hat in Deutschland bei unverheirateten Paaren automatisch immer die Mutter. Wenn Sie als Vater also das Sorgerecht möchten, müssen Sie dies beantragen. Dies gilt auch nach einer Trennung.
Das Umgangsrecht hingegen steht beiden Elternteilen zu, unabhängig davon, wer das Sorgerecht hat. Das bedeutet, dass Vater und Mutter das Recht haben, Zeit mit den Kindern zu verbringen.
Auf finanzieller Ebene besteht für beide Elternteile Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Wenn die Kinder beispielsweise nach der Trennung bei der Mutter leben, leistet Sie Ihre Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung der Kinder. Der Vater ist somit zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.
Auch die Wohnsituation kann nach einer Trennung große Fragen aufwerfen. Haben Sie sich zum Beispiel eine gemeinsame Wohnung oder Haus gemietet oder gekauft, müssen Sie klären, wer dort weiterhin wohnen bleibt. Hier kann gegebenenfalls eine gerichtliche Regelung notwendig sein.
Letztendlich steht bei einer Trennung aber immer das Wohl der Kinder im Vordergrund. Bedenken Sie, dass Kinder Stabilität und Sicherheit brauchen. Eine Trennung kann diese ins Wanken bringen und für Ihre Kinder emotional sehr schwierig sein.
Halten Sie als Eltern zusammen und erklären Sie Ihren Kindern, was passiert ist und machen Sie ihnen klar, dass Sie beide sie weiterhin lieben und für sie da sein werden.
Welche Steuerklasse habe ich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft?
In einer ehelichen Lebensgemeinschaft werden Sie und Ihr Partner steuerlich als Einzelpersonen behandelt. Das bedeutet, dass jeder seine Steuern einzeln abführt, in der Regel in der Steuerklasse I.
Im Gegensatz zur Ehe, bei der Verheiratete durch das Ehegattensplitting in eine günstigere Steuerklasse (Steuerklasse III und V) wechseln können, gibt es diese Möglichkeit in der eheähnlichen Gemeinschaft nicht.
Das hat seinen Grund im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches die eheähnliche Gemeinschaft nicht gleichwertig zur Ehe ansieht. Der Staat macht deshalb im Zusammenhang mit den Steuern klare Unterschiede zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren.
All das kann auf den ersten Blick sehr verwirrend und kompliziert sein. Daher ist es ratsam, sich Hilfe zu holen. Berliner Beratungsstellen beispielsweise bieten hierzu kostenlose oder kostengünstige Beratungen zu diesen Themen an.
Wer erbt bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft?
In einer Ehe gibt es gesetzliche Erbansprüche, bei einer eheähnlichen Gemeinschaft ist dies jedoch nicht der Fall. Das bedeutet, wenn Ihr Partner verstirbt, haben Sie als überlebender Partner ohne Testament kein Recht auf das Erbe. Die Kinder, Eltern oder Geschwister haben dann nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf das Erbe.
Kümmern Sie sich daher frühzeitig um diese Dinge, damit im Falle Ihres Ablebens Ihre Wünsche bezüglich Ihres Vermögens umgesetzt werden. Denken Sie auch daran, dass es neben dem Erbrecht noch weitere Aspekte gibt, die im Todesfall eines Partners wichtig sein könnten. Hierzu zählen unter anderem Ansprüche auf Rente für die Hinterbliebenen oder Regelungen des Wohnrechts.
Das Sorgerecht hat in Deutschland bei unverheirateten Paaren automatisch immer die Mutter.
Was ist der Unterschied zur Wohngemeinschaft?
Der Unterschied zwischen eheähnlicher Lebensgemeinschaft und Wohngemeinschaft liegt hauptsächlich in der Art der Beziehung und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft besteht zwischen zwei Menschen eine feste Partnerschaft, die durch eine romantische Beziehung gekennzeichnet ist. Die beiden Partner leben zusammen, haben einen gemeinsamen Alltag und unterstützen sich finanziell und emotional.
Bei einer Wohngemeinschaft hingegen teilen sich mehrere Menschen eine Wohnung, ohne dass sie eine romantische oder sexuelle Beziehung zueinander haben. Sie nutzen bestimmte Räume, wie Küchen und Badezimmer, gemeinsam und teilen sich die Kosten für Miete und Nebenkosten. In der Regel gehen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft getrennte Lebenswege und sind voneinander unabhängig.
Wo liegen die Unterschiede zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft war in Deutschland bis 2017 die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Partnerschaft rechtlich geltend zu machen. Sie war sozusagen ein Rechtsbegriff, der den Partnern viele Rechte und Pflichten einer Ehe zuwies.
Seit Oktober 2017 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland jedoch das Recht, zu heiraten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann seitdem in eine Ehe umgewandelt werden und es werden auch keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.
Im Gegensatz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die eheähnliche Lebensgemeinschaft unabhängig des Geschlechts der Partner und benötigt keine offizielle Registrierung. Sie hat jedoch im Vergleich zur eingetragenen Lebenspartnerschaft weniger rechtliche Absicherungen.
Was kann ich in einem Partnerschaftsvertrag regeln?
Ein Partnerschaftsvertrag, auch nichtehelicher Lebensgemeinschaftsvertrag genannt, bietet Ihnen die Möglichkeit, zahlreiche Aspekte in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu regeln. Hierzu zählen:
Aufteilung der laufenden Kosten: wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Lebensmittel und andere gemeinsame Ausgaben.
Umgang mit gemeinsamen Anschaffungen: Dies betrifft Eigentum, welches im Laufe der eheähnlichen Lebensgemeinschaft angeschafft wurde, wie beispielsweise Autos und Möbel.
Unterhaltsregelung: Im Falle, dass einer der Partner finanziell vom anderen abhängig sein sollte, können Sie regeln, ob und wie viel Unterhalt nach einer Trennung gezahlt wird.
Kinderbetreuung: Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, können Sie in einem Partnerschaftsvertrag festhalten, wie das Sorgerecht bei einer Trennung geregelt wird.
Todesfall: Falls einer der Partner stirbt, können Sie festlegen, was mit dem gemeinsamen Besitz passiert.
Wie Sie sehen, kann ein Partnerschaftsvertrag oftmals sinnvoll sein. Im Falle einer Trennung gibt es somit klare Regelungen, wodurch Streitigkeiten vermieden werden.
Kann eine eheähnliche Lebensgemeinschaft in eine Ehe umgewandelt werden?
Die Frage, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, kann man ganz klar mit Ja beantworten. Es erfordert jedoch einige Schritte und ist im Wesentlichen der gleiche Prozess, als ob Sie zum ersten Mal heiraten würden.
Als ersten Schritt müssen Sie einen Termin beim Standesamt vereinbaren, um die Eheschließung anzumelden. Dort müssen Sie dann einige Dokumente, einschließlich Ihres Personalausweises oder Reisepasses und einer aktuellen Aufenthaltsbescheinigung, vorlegen. Sollten Sie zuvor schon einmal verheiratet gewesen sein, müssen Sie möglicherweise eine Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners mitbringen.
Nun ist Ihre Eheschließung angemeldet und nach einer Wartezeit von sechs Wochen bis sechs Monaten kann Ihre Hochzeit stattfinden. Die Eheschließung selbst findet beim Standesamt in einer formellen Zeremonie statt. Nachdem Sie und Ihr Partner sich das Ja-Wort gegeben haben, können Sie Ihre Unterschriften auf die Heiratsurkunde setzen.
Nach dieser Zeremonie ist Ihre eheähnliche Lebensgemeinschaft in eine Ehe umgewandelt. Sie sind nun rechtlich miteinander verheiratet.
Bekommt man in einer eheähnlichen Gemeinschaft Witwen- und Witwerrente?
Wenn Sie Teil einer eheähnlichen Gemeinschaft sind, haben Sie nach dem gesetzlichen Rentenversicherungsrecht keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Diese Leistungen werden nur gezahlt, wenn Sie rechtlich verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.
Diese Regelung legt der Gesetzgeber fest, um die Schutzbedürftigkeit von Personen zu berücksichtigen, die durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft rechtliche und finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Da es diese Verpflichtungen in einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht gibt, haben Sie auch keine Ansprüche auf Rentenleistungen nach dem Tod Ihres Partners.
Es ist jedoch möglich, dass Sie andere Leistungen, wie beispielsweise Hinterbliebenenrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge, bekommen. Sie könnten auch eine private Rentenversicherung in Betracht ziehen, die einen Todesfallschutz bietet.
Natürlich sind Gespräche über finanzielle Vorkehrungen für den Fall des Todes immer ein schwieriges und unangehmes Thema. Trotzdem ist es wichtig, das frühzeitig zu klären.
Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Wie sieht es mit Kindern und Sorgerecht aus?
Wenn Sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben und gemeinsame Kinder haben, spielt das Sorgerecht eine große Rolle. Wie Sie wahrscheinlich wissen, wird das Sorgerecht in Deutschland wesentlich vom Familienstatus beeinflusst.
Während bei einer Ehe beide Elternteile – der Mann und die Frau – automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben, verhält sich das bei nicht verheirateten Paaren anders: Hier erhält zunächst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Aber keine Sorge, auch als Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden, auch wenn man nicht verheiratet ist. Hierfür benötigt es aber die Zustimmung der Mutter. Wenn also beide Elternteile zustimmen, kann eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgegeben werden. Lehnt die Mutter jedoch ab, hat man noch die Chance, dieses vor Gericht zu beantragen.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft war in Deutschland bis 2017 die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Partnerschaft rechtlich geltend zu machen.