Die ersten Monate mit einem neuen Familienmitglied sind eine aufregende und herausfordernde Zeit. In dieser Zeit muss man als frischgebackene Eltern den Alltag neu sortieren und sich auf neue Veränderungen einstellen.

In dieser Phase ist das Elterngeld eine große Hilfe und stellt eine finanzielle Unterstützung dar, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erhalten können. In diesem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und erklären Ihnen alles von der Beantragung bis hin zur Auszahlung.

Was versteht man unter Elterngeld?

Das Elterngeld wird vom deutschen Staat gezahlt, um den Einkommensverlust der Eltern zu kompensieren, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen.

Das Elterngeld wird auf Antrag gewährt und soll Familien ermöglichen, in den ersten Lebensmonaten des Kindes mehr Zeit miteinander zu verbringen, ohne dabei finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich dabei nach der Höhe des vorherigen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.

Welche Voraussetzungen gelten beim Elterngeld?

  1. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen die Eltern in Deutschland leben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen.

  2. Gemeinsame Betreuung und Erziehung des Kindes: Eltern müssen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen.

  3. Maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche: Um Elterngeld zu erhalten, dürfen Eltern während des Bezugs nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

  4. Einkommensabhängigkeit: Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils, welches in dieser Zeit wegfällt. Hierzu zählen sowohl Einkommen als auch Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

  5. Auch für nicht erwerbstätige Eltern: Auch Selbstständige, Studierende, Auszubildende, aber auch arbeitslose Eltern können Elterngeld beziehen, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Dieses ist meist beim Jugendamt oder einer anderen Behörde in Ihrem Wohnort angesiedelt. Mittlerweile bieten aber viele Behörden auch eine Online-Beantragung an, was den Prozess deutlich vereinfachen kann.

Wichtig ist jedoch, dass Sie den Antrag auf Elterngeld möglichst zeitnah nach der Geburt des Kindes stellen, da dieses grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.

Wo finde ich die Antragsformulare für Elterngeld?

Die Antragsformulare für Beantragung des Elterngelds finden Sie in der Regel auf der Website der zuständigen Elterngeldstellen. Oftmals gibt es für jedes Bundesland spezielle Seiten, auf denen das Formular zum Download bereitgestellt wird.

Sollten Sie Probleme dabei haben, das passende Antragsformular zu finden, können Sie sich auch direkt an die Elterngeldstelle wenden.

Kann ich das Antragsformular auch online ausfüllen?

Ja, viele Elterngeldstellen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und einzureichen. Den genauen Ablauf finden Sie in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Elterngeldstelle Ihrer Region.

Doch auch wenn der digitale Weg oftmals bequemer ist, sollten Sie bedenken, dass die Online-Antragstellung in manchen Fällen dennoch den Versand einiger Unterlagen per Post erfordert.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.

Wie stelle ich einen Antrag auf Elterngeld?

Die Beantragung des Elterngelds erfordert einige wichtige Schritte, auf die wir im Folgenden genauer eingehen:

  1. Antragsformular herunterladen oder online ausfüllen: Laden Sie zunächst die Formulare auf der Website der zuständigen Elterngeldstelle herunter. Sie können die Formulare jedoch auch direkt bei der Elterngeldstelle abholen. In einigen Bundesländern ist es mittlerweile auch möglich, den Antrag komplett online zu stellen.

  2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und achten Sie darauf, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Hierzu gehören Angaben zur Person, zum Kind, zum Einkommen sowie zur geplanten Elternzeit.

  3. Notwendige Unterlagen sammeln: Fügen Sie alle benötigten Unterlagen dem Antrag hinzu. Dazu gehören in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis über Ihr Einkommen sowie ggf. eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

  4. Antrag einreichen: Sobald Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben und alle Unterlagen vorliegen, können Sie den Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle einreichen. Dies kann per Post oder in einigen Bundesländern auch online erfolgen.

  5. Warten auf Bestätigung: Nun müssen Sie auf die Bearbeitung durch die Elterngeldstelle warten. Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen den Anspruch auf Elterngeld bestätigt und die Höhe des Elterngelds angibt.

Welche Dokumente benötige ich für die Antragstellung?

  • Geburtsurkunde des Kindes: In der Regel ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes immer erforderlich. Kommt Ihr Kind jedoch außerhalb der EU zur Welt, brauchen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.

  • Identitätsnachweis: Ein Personalausweis oder Reisepass ist notwendig, um Ihre Identität nachzuweisen.

  • Einkommensnachweise: Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes erbringen. Hierzu zählen Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder andere offizielle Dokumente.

  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld: Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten haben, benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

  • Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit: Ihr Arbeitgeber muss Ihre Elternzeit schriftlich bestätigen.

  • Meldebescheinigung: Um Ihren aktuellen Wohnort nachweisen zu können, kann eine Meldebescheinigung notwendig sein.

Beachten Sie, dass je nach Bundesland weitere Dokumente notwendig sein können. Infomieren Sie sich hierzu am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Welche Fristen gelten 2023?

Ein Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das liegt daran, dass erst dann die Geburtsbescheinigung, die für die Beantragung des Elterngelds notwendig ist, vorliegt.

Außerdem kann der Anspruch auf Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes geltend gemacht werden.

Wie viel Elterngeld bekomme ich 2023?

Die Berechnung des Elterngelds basiert auf dem Nettoeinkommen, welches der betreuende Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Hierbei wird auch geprüft, ob das Einkommen nach der Geburt wegfällt.

Das Elterngeld beträgt jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Der Prozentsatz, den Eltern vom vorherigen Einkommen erhalten, variiert je nach Höhe des Einkommens. Eltern mit hohen Einkommen erhalten 65 Prozent und Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent.

Eine detaillierter Überblick zur Höhe des Elterngelds ist auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einsehbar.

Der Anspruch auf Elterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes geltend gemacht werden.

Was änderte sich durch die Elterngeldreform 2021?

Eltern, deren Kind nach dem 1. September 2021 zur Welt kam, konnten von vielen Verbesserungen im Rahmen des Elterngelds profitieren. Diese sollten Familien mehr Flexibilität bieten und die gleichberechtigte Aufteilung von Arbeits- und Familienzeit zwischen beiden Elternteilen fördern.

Sowohl Eltern als auch Elterngeldstellen ziehen Vorteile aus den Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die maximal erlaubte Arbeitszeit während des Bezugs von Elterngeld wurde von 30 auf 32 Stunden pro Woche erhöht.

Darüber hinaus fördert der Partnerschaftsbonus mehr Flexibilität. Dieser kann nun mit einer Wochenarbeitszeit von 24 bis 32 Stunden in Anspruch genommen werden, verglichen mit den bisherigen 25 bis 30 Stunden.

Diese Veränderung soll den Eltern mehr Freiraum bieten und sie dabei unterstützen, das Familieneinkommen zu sichern und eine bessere Aufteilung der Familienzeit ermöglichen.

Änderungen für Eltern von Frühgeborenen

Wenn ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt, können Eltern von zusätzlichen Monaten Elterngeld profitieren. Dies gibt ihnen die Zeit, sich in dieser anspruchsvollen Phase intensiv um ihr Kind kümmern zu können.

  • Geburt sechs Wochen vor dem errechneten Termin: ein zusätzlicher Monat

  • Geburt acht Wochen vor dem errechneten Termin: zwei zusätzliche Monate

  • Geburt zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: drei zusätzliche Monate

  • Geburt 16 Wochen vor dem errechneten Termin: vier zusätzliche Monate

Finanzierung und Einkommensgrenze

In der Regelung des Elterngelds sind auch Einkommensgrenzen festgelegt. Seit der Änderung haben Paare, die zusammen 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Anspruch auf Elterngeld. Vor der Reform lag die Grenze noch bei 500.000 Euro.

Diese Änderung betrifft jedoch nur eine kleine Gruppe von Spitzenverdienern – in etwa 0,4 Prozent aller Elterngeldempfänger, was etwa 7.000 Personen entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass diese Gruppe auch ohne die Unterstützung durch Elterngeld dazu in der Lage sind, sich während der Elternzeit abzusichern.

Bei Alleinerziehenden ist die Einkommensgrenze weiterhin auf 250.000 Euro festgelegt.

Gibt es feste Termine für die Auszahlung des Elterngelds?

Das Elterngeld wird monatlich auf das angegebene Konto des Antragstellers ausgezahlt. Es gibt jedoch keinen bestimmten Stichtag für die Auszahlung. Vielmehr hängt es von den verschiedenen Bundesländer und deren Bearbeitungszeiten ab.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

In Deutschland wird Elterngeld für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten nach Geburt des Kindes gezahlt. Wie die Elterngeldmonate unter beiden Elternteilen aufgeteilt wird, können Väter und Mütter selbst entscheiden.

Jeder Elternteil muss mindestens vier und kann maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Wenn beide Elternteile Elternzeit in Anspruch nehmen und währenddessen Einkommen wegfällt, stehen zwei weitere Monate zur Verfügung.

Außerdem besteht die Möglichkeit, das Elterngeld über einen Zeitraum von 28 Monaten zu beziehen, dann aber nur in halber Höhe (ElterngeldPlus). So können Eltern das Elterngeld an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Elterngeld rückwirkend beantragen: So ist es möglich

Elterngeld kann rückwirkend beantragt werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:

Der Eingang des Antrags muss innerhalb von drei Monaten nach Geburt des Kindes bei der Elterngeldstelle erfolgen. Wenn diese Frist verpasst wird, wird das Elterngeld in der Regel nur für die letzten drei Lebensmonate gezahlt. Das bedeutet, wenn der Antrag erst vier Monate nach der Geburt gestellt wird, geht ein Monat Elterngeld verloren.

Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich um diese Angelegenheit zu kümmern. Ausnahmen bestehen nur in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel wenn unvorhergesehene Ereignisse vorgefallen sind.

Wer hat Anspruch auf Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Beide Formen des Elterngelds können von allen Eltern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und gemeinsam mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Beide Varianten sind eine Familienleistung, die Eltern finanziell unterstützen soll, wenn sie nach der Geburt des Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen.

Basiselterngeld wird für bis zu 12 Monate gezahlt, mit einem zusätzlichen Anspruch von bis zu zwei Monaten, wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen und für zwei Monate auf einen Teil ihres Gehalts verzichten.

ElterngeldPlus macht jedoch Sinn, wenn beide Elternteile Teilzeit arbeiten wollen. Die Eltern können die Bezugszeit auf 28 Monate verlängern, erhalten dann aber nur die Hälfte des Elterngeldes.

Jeder Elternteil muss mindestens vier und kann maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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