Die Ankunft eines neuen Familienmitglieds bringt nicht nur Vorfreude, sondern auch viele organisatorische Herausforderungen mit sich. Eine davon ist die finanzielle Absicherung während der Mutterschutzfrist. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen detaillierten Überblick darüber, wie Sie das Mutterschaftsgeld beantragen können, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Unterstützungen Ihnen zustehen.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld wird schwangeren Frauen in Deutschland während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag bezahlt. Es soll die Einkommensverluste in dieser Zeit kompensieren. Gezahlt wird es von der gesetzlichen Krankenversicherung oder manchmal auch vom Bundesversicherungsamt.
Die Höhe hängt dabei vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate oder 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes ab.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben in Deutschland folgende Personengruppen:
Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Beamtinnen und Richterinnen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
Frauen, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I erhalten.
Frauen, die Mitglied einer landwirtschaftlichen Krankenkasse sind.
Privat krankenversicherte oder nicht krankenversicherte Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, können aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt haben.
Der Anspruch besteht für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Anspruchszeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Wann gibt es Mutterschutzlohn?
Mutterschutzlohn wird in Deutschland dann gezahlt, wenn einer schwangeren Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften Beschäftigungsverbote erteilt werden, die über die reguläre Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht (bzw. zwölf) Wochen nach dem Entbindungstermin hinausgehen.
Das können beispielsweise individuelle Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft sein, die vom Frauenarzt oder der Frauenärztin ausgesprochen werden, weil die Fortführung der Arbeit das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährden würde.
Auch bei einem Beschäftigungsverbot nach der Entbindung, das über die reguläre Mutterschutzfrist hinausgeht, wird Mutterschutzlohn gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sowie für den Entbindungstag bezahlt.
Wie lange wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird für einen festgelegten Zeitraum vor und nach der Geburt des Kindes gezahlt. Dieser Zeitraum orientiert sich an den gesetzlich vorgesehenen Mutterschutzfristen in Deutschland:
Vor der Geburt: In der Regel wird das Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gezahlt. Wird das Kind vor dem errechneten Termin geboren, verkürzt sich die Bezugszeit vor der Geburt entsprechend. Das nicht in Anspruch genommene Mutterschaftsgeld vor der Geburt wird dann nach der Geburt zusätzlich ausgezahlt.
Nach der Geburt: Nach der Geburt wird das Mutterschaftsgeld für acht Wochen gezahlt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten erhöht sich dieser Zeitraum auf zwölf Wochen. Bei einer Frühgeburt oder bei Geburtskomplikationen kann der Zeitraum auch verlängert werden.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass das Mutterschaftsgeld in den meisten Fällen für insgesamt 14 Wochen gezahlt wird: sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Bei besonderen Umständen, wie Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten, kann dieser Zeitraum auf insgesamt 18 Wochen ansteigen: sechs Wochen vor der Geburt und zwölf Wochen danach.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Mutterschaftsgeld und der Zeitraum, für den es gezahlt wird, unabhängig vom Elterngeld und den Elternzeit-Regelungen sind. Nach dem Bezug des Mutterschaftsgeldes können Mütter und/oder Väter Elterngeld beantragen, um weitere finanzielle Unterstützung während der ersten Lebensmonate des Kindes zu erhalten.
Babypause: So beantragen Sie Mutterschaftsgeld
Die Beantragung des Mutterschaftsgeldes hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihrer Versicherungsart ab. Hier finden Sie eine vereinfachte Anleitung zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes:
Überprüfen Sie Ihren Anspruch: Bevor Sie das Mutterschaftsgeld beantragen, sollten Sie überprüfen, ob Sie Anspruch darauf haben. Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Auch privat Versicherte oder Frauen, die über den Ehepartner familienversichert sind, können einen Anspruch haben, allerdings über das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Besorgen Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen. Dieses Dokument wird von Ihrer Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung benötigt.
Antragstellung gesetzlich Krankenversicherte: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und reichen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld zusammen mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ein.
Antragstellung privat Versicherte oder Familienversicherte: Reichen Sie Ihren Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein. Beachten Sie, dass Sie hier maximal 210 Euro erhalten können.
Ergänzende Zahlungen vom Arbeitgeber: Wenn Ihr durchschnittlicher Nettoverdienst in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist über dem Mutterschaftsgeld liegt, muss Ihr Arbeitgeber die Differenz als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Weitere Dokumente: Je nach individueller Situation könnten weitere Dokumente notwendig sein (z. B. Einkommensnachweise). Informieren Sie sich daher im Voraus genau bei Ihrer Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Mutterschaftsgeld nach der Geburt: Nach der Geburt des Kindes erhalten Sie weiterhin Mutterschaftsgeld. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Achten Sie auf die Fristen: Idealerweise sollten Sie den Antrag so früh wie möglich einreichen, spätestens jedoch bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Informationen und Beratung: Sollten Sie Fragen zum Antragsprozess haben oder unsicher sein, welche Unterlagen benötigt werden, können Sie sich immer an Ihre Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung wenden.
Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse deckt oft nicht das volle Gehalt der werdenden Mutter ab. Um sicherzustellen, dass die Schwangere während des Mutterschutzes keine finanziellen Einbußen erleidet, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, um die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist auszugleichen.
Wer hat Anspruch darauf?
Jede Arbeitnehmerin, die gesetzlich krankenversichert ist und ein Arbeitsverhältnis hat, hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, sofern ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz über dem Mutterschaftsgeld liegt.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Ermitteln Sie das durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Ziehen Sie von diesem Durchschnittsnetto das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse ab (in der Regel max. 13 Euro pro Tag).
Der resultierende Betrag ist der tägliche Zuschuss, den der Arbeitgeber zahlen muss.
Wann wird der Zuschuss gezahlt?
Der Arbeitgeberzuschuss wird zusammen mit dem Mutterschaftsgeld während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt, d.h. in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht (bzw. bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf) Wochen nach der Geburt.
Insgesamt wird das Mutterschaftsgeld in den meisten Fällen für insgesamt 14 Wochen gezahlt.
Wieviel Mutterschaftsgeld steht Dir zu?
Das Mutterschaftsgeld wird in Deutschland an Arbeitnehmerinnen gezahlt, die vor und nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten. Es dient als finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes.
Für gesetzlich krankenversicherte Mütter: Sie erhalten von ihrer Krankenkasse täglich einen Betrag, der dem durchschnittlichen Nettotagesverdienst der letzten drei abgerechneten Monate (oder der letzten 13 Wochen) vor Beginn der Schutzfrist entspricht, jedoch maximal 13 Euro pro Tag.
Für privat krankenversicherte Mütter oder Frauen ohne Krankenversicherung: Sie können beim Bundesversicherungsamt einen Antrag auf einmalige Zahlung des Mutterschaftsgeldes stellen. Der maximale Betrag liegt hier bei 210 Euro (für den gesamten Mutterschutzzeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt).
Arbeitgeberzuschuss: Falls das Mutterschaftsgeld geringer ausfällt als der durchschnittliche Nettoverdienst, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Dieser Zuschuss sichert der werdenden Mutter ihr durchschnittliches Nettogehalt.
Leistungen für alle mit wenig Einkommen
Wenn Sie wenig Einkommen haben, bekommen Sie Unterstützung vom Staat. Welche Leistungen Sie genau erhalten, hängt jedoch immer von der jeweiligen Situation ab:
Bei Bezug von Bürgergeld könnte sich der Betrag erhöhen und es stehen Ihnen gegebenenfalls zusätzliche Einmalzahlungen zu. Genaueres finden Sie im Abschnitt: Kann ich Mutterschaftsgeld erhalten, auch wenn ich nicht erwerbstätig bin?
Bezieher von Sozialhilfe könnten ebenfalls höhere Zahlungen sowie Einmalzahlungen in Anspruch nehmen. Mehr Details finden Sie ebenfalls im oben genannten Abschnitt.
Falls Sie Schülerin, in einer Ausbildung oder im Studium sind, besteht die Möglichkeit, spezielle Hilfe zu bekommen.
Auch ohne einen Anspruch auf Bürgergeld könnten Sie Zuschläge für besondere Bedarfe sowie Einmalzahlungen für Erstausrüstungen und ähnliches beantragen.
Für detaillierte Auskünfte empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem zuständigen Jobcenter.
Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung
Sie können beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld beantragen, wenn Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sondern entweder privat versichert sind oder über einen Familienangehörigen bei der gesetzlichen Krankenkasse abgesichert sind. Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund der Mutterschutzbestimmungen nicht arbeiten dürfen und vor der Mutterschutzzeit aktiv gearbeitet haben, beispielsweise in Form eines Minijobs. Auch wenn Sie während Schwangerschaft oder Mutterschutzfristen rechtmäßig von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, haben Sie einen Anspruch.
Das Mutterschaftsgeld, das Sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten können, beläuft sich auf maximal 210 Euro.
Möchten Sie das Mutterschaftsgeld beantragen, wenden Sie sich direkt an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Detaillierte Infos über die genauen Anforderungen und benötigten Unterlagen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu finden.
Fazit
Schlussendlich ist das Mutterschaftsgeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für werdende Mütter während der Mutterschutzfristen. Je nach Versicherungsstatus und individueller Situation variieren die Höhe und die zuständige Auszahlungsstelle. Es ist essentiell, sich rechtzeitig über den eigenen Anspruch, die genaue Höhe und das korrekte Antragsverfahren zu informieren. Der Arbeitgeber spielt ebenfalls eine Rolle, insbesondere wenn es um den Zuschuss geht. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und Kenntnis der eigenen Rechte kann der Mutterschutz finanziell abgesichert und sorgenfrei erlebt werden.
Das Mutterschaftsgeld, das Sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten können, beläuft sich auf maximal 210 Euro.