Wenn Sie als deutscher Bürger Ihren Personalausweis verlieren oder er gestohlen wird, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies schnellstmöglich der Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt Ihrer Heimat, zu melden. Dies gilt auch, wenn Sie den verloren geglaubten Personalausweis suchen und wiederfinden. Sollte Ihr Ausweisdokument gestohlen worden sein, müssen Sie den Diebstahl außerdem umgehend bei der Polizei anzeigen.
Melden Sie den Verlust zu Ihrem eigenen Schutz immer unverzüglich. Zeigen Sie den Verlust nicht an, dann handeln Sie gemäß des Personalausweisgesetzes § 27 Absatz 1 Nummer 3 ordnungswidrig.
Verlust des Personalausweises: Wo beantrage ich einen Neuen?
Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich beim Bürgerbüro erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Ihre Ausweispflicht können Sie auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Wenn Sie keinen solchen besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Der Verlust des Personalausweises muss immer unverzüglich gemeldet werden.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Ausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt maximal drei Monate und muss zurückgegeben werden, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperrhotline
Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich sperren lassen. Die Sperre stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Bitte beachten Sie, dass ohne Ihre PIN niemand Ihre Daten auslesen kann.
Die einfachste Möglichkeit, die Sperre zu veranlassen, ist über die telefonische Sperrhotline des Bundesministerium des Innern in Berlin. Der Kontakt ist rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50.
Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Wenn Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben.
Wiederfinden des Ausweisdokuments
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperre von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline zusätzlich verpflichtet sind, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.
Um Missbrauch zu verhindern, muss die Online-Funktion sofort gesperrt werden.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung eines neuen Personalausweises?
Verlustbescheinigung
Identitätsnachweis (Geburtsurkunde oder Reisepass)
Biometrisches Foto
Bei Minderjährigen: Kinderreisepass, Reisepass oder Geburtsurkunde, Zustimmung und Ausweiskopie des Sorgeberechtigten
Wie hoch sind die Kosten für die Ausstellung eines neuen Personalausweises?
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
Keine Gebühren fallen an für:
Änderung der Anschrift
Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Änderung der PIN
Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl
Entsperren der Online-Ausweisfunktion bei Wiederfinden
Außerhalb der Dienstzeiten wird für einige der Dienstleistungen einen Gebühr von 13 Euro (bei Auslandsdeutschen 30 Euro) erhoben.
Für die Beantragung eines neuen Ausweises wird zusätzlich einen Verlust- oder Diebstahlbescheinigung benötigt.