Wenn Sie neu in Berlin sind oder schon länger hier leben und aus dem Ausland kommen, werden Sie wahrscheinlich irgendwann die Ausländerbehörde Berlin besuchen müssen. Diese Behörde ist der Dreh- und Angelpunkt für alle Dienstleistungen, die mit Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Grenzübertrittsbescheinigung und anderen ausländerrechtlichen Fragen zu tun haben. Die gute Nachricht ist, dass Sie heutzutage nicht mehr unbedingt stundenlang in Warteschlangen stehen müssen. Stattdessen können Sie bequem von zu Hause aus einen Termin online buchen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Online Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde Berlin nutzen können, und geben Ihnen ein paar praktische Tipps mit auf den Weg, damit alles reibungslos läuft.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Terminbuchung?

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel in Berlin verlängern möchten, ist Timing alles. Beginnen Sie am besten schon frühzeitig mit der Planung. Den Termin buchen sollten Sie 8 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels. Warum so früh? Nun, es dauert eine Weile, bis Ihr neuer Aufenthaltstitel bearbeitet und ausgestellt wird.

Aber Vorsicht: Buchen Sie Ihren Termin nicht zu früh. Der optimale Zeitraum für Ihren Termin bei der Ausländerbehörde liegt zwischen 4 bis 6 Wochen vor dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels. Die Möglichkeit, einen Termin zu buchen, öffnet sich allerdings deutlich früher.

Ein weiterer wichtiger Punkt: In manchen Abteilungen der Ausländerbehörde sind die Termine heiß begehrt und nicht immer kurzfristig verfügbar. Manchmal müssen Sie sogar mehrere Monate auf einen freien Termin warten. Deshalb unser Rat: Fangen Sie rechtzeitig an, nach einem Termin Ausschau zu halten, um nicht in Zeitnot zu geraten.

Info: Sie können in Berlin nun auch einen Termin buchen, wenn Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsgestattung oder Duldung benötigen. Dieses Angebot steht jedoch nur Menschen mit einer Gestattung des Aufenthalts in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Duldung zur Verfügung.

Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel vor dem Termin abläuft?

Keine Sorge, wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft, bevor Ihr Termin bei der Ausländerbehörde stattfindet, gibt es eine praktische Lösung. Der Schlüssel liegt im Datum der Terminbuchung. War Ihr Aufenthaltstitel am Tag, an dem Sie den Termin gebucht haben, noch gültig? Dann können Sie aufatmen.

In diesem Fall wird Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zum Datum Ihres Termins als fortbestehend angesehen. Das gilt auch für alle damit verbundenen Rechte, wie das Recht zu arbeiten oder zu studieren. Sie können also ganz normal Ihren Alltagsaktivitäten nachgehen, bis Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel erhalten.

Ihre Buchungsbestätigung für den Termin bei der Ausländerbehörde spielt dabei eine wichtige Rolle. Zusammen mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel dient sie als offizieller Nachweis für Ihren erlaubten Aufenthalt in Deutschland. Sie können diese Dokumente bei Bedarf Behörden oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Allerdings gibt es zwei wichtige Dinge zu beachten: Erstens, es ist unerlässlich, dass Sie tatsächlich zu Ihrem gebuchten Termin erscheinen. Zweitens, wenn Sie planen, ins Ausland zu reisen, beachten Sie bitte, dass dies nur innerhalb der Gültigkeit Ihres zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich ist. Nach dessen Ablauf sind Reisen außerhalb Deutschlands nicht mehr gestattet, bis Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel erhalten.

Der optimale Zeitraum für Ihren Termin bei der Ausländerbehörde liegt zwischen 4 bis 6 Wochen vor dem Ablaufdatum.

Umgang mit einem nationalen Visum (D-Visum) für 12 Monate

Wenn Sie Inhaber eines nationalen Visums (D-Visum) sind, das für 12 Monate gültig ist, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, abhängig von Ihren Zukunftsplänen in Deutschland.

1. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels:

Falls Sie beabsichtigen, Ihren Aufenthalt in Deutschland über die Gültigkeitsdauer Ihres D-Visums hinaus zu verlängern, sollten Sie folgendes wissen:

  • Ein anderer Aufenthaltstitel (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) wird in der Regel erst sechs Wochen vor Ablauf Ihres D-Visums ausgestellt.

  • Um diesen neuen Aufenthaltstitel zu erhalten, sollten Sie Ihren Antrag innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums stellen, idealerweise vier bis sechs Wochen vor dessen Ablauf.

  • Beachten Sie, dass eine frühere Umwandlung Ihres Visums in einen anderen Aufenthaltstitel nicht möglich ist, auch wenn Sie bereits einen Termin gebucht haben.

2. Kein weiterer Aufenthalt geplant:

Wenn Sie nicht vorhaben, länger in Deutschland zu bleiben, als Ihr Visum gültig ist, ist keine weitere Aktion erforderlich. Sie müssen weder einen Antrag stellen noch müssen Sie beim Landesamt für Einwanderung vorsprechen.

3. Arbeitserlaubnis mit dem D-Visum:

  • Sie dürfen mit Ihrem D-Visum arbeiten, sofern dies im Visum vermerkt ist. Die Details, wie und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen, finden Sie in Ihrem Visum.

  • Sie können sofort nach Ihrer Einreise mit der Arbeit beginnen, auch wenn Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU besitzen.

  • Für Inhaber von Jahresvisa zu Studienzwecken gilt nach § 16b Abs. 3 AufenthG, dass sie mit ihrem Visum bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten dürfen. Zusätzlich sind studentische Nebentätigkeiten erlaubt.

Diese Informationen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ihr Aufenthalt und Ihre Beschäftigung in Deutschland rechtskonform verlaufen.

Verlängerung eines Schengen-Visums

Das Schengen-Visum (Kategorie C) ermöglicht kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum, etwa für Tourismus, Geschäftsreisen oder ärztliche Behandlungen. Die Verlängerung eines solchen Visums ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Ausnahmefälle: Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn nach der Einreise neue, wichtige Gründe entstanden sind. Dazu zählen höhere Gewalt (wie Wetterbedingungen oder Streiks, die den Flugverkehr beeinträchtigen), humanitäre Gründe (dringende ärztliche Behandlung oder Erkrankung), sowie schwerwiegende persönliche Gründe (unerwartete, dringende Geschäfts- oder Berufsangelegenheiten).

  • Verspätete Einreise: Wurde das Visum nicht voll ausgenutzt, weil die Einreise verspätet erfolgte, kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden.

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Für die Dauer der Verlängerung muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

  • Antragsstellung: Für die Verlängerung ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Der Antrag auf Verlängerung sollte zusammen mit erforderlichen Unterlagen wie Personalausweis, Nachweise zum Lebensunterhalt und einer Reise-Krankenversicherung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass ein abgelaufenes Schengen-Visum nicht mehr verlängert werden kann. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie das zuständige Referat.

Sie dürfen mit Ihrem D-Visum arbeiten, sofern dies im Visum vermerkt ist.

Neue Regelungen für Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Berlin

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich in Berlin einiges geändert, wenn es um Anliegen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit geht. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist nun die zentrale Anlaufstelle für solche Angelegenheiten. Insbesondere am Standort Sellerstraße konzentriert sich die Abteilung S auf folgende Dienstleistungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):

  • Einbürgerungsanträge: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist das Landesamt für Einwanderung Ihre erste Anlaufstelle. Hier können Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung stellen.

  • Feststellung der Staatsangehörigkeit: Hier werden Anträge bearbeitet, die klären sollen, ob jemand die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Dazu gehören die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen und Negativbescheinigungen.

  • Beibehaltungsgenehmigungen: Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, ohne die deutsche zu verlieren, benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung. Auch dafür ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.

  • Optionspflicht-Erklärungen: Personen, die durch Geburt mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, müssen sich gemäß § 29 StAG bis zu einem bestimmten Alter für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Die dafür notwendigen Erklärungen werden hier bearbeitet.

  • Sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Erklärungen: Für alle weiteren Angelegenheiten, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen, ist ebenfalls die Abteilung S Ihr Ansprechpartner.

Das Landesamt für Einwanderung bietet also umfassende Dienstleistungen rund um das Thema Staatsangehörigkeit und ist eine wichtige Anlaufstelle für alle, die in Berlin mit solchen Fragen konfrontiert sind.

Tricks um schnell an Termine zu kommen

Wenn Sie dringend einen Termin in einem Berliner Bürgeramt benötigen, gibt es einen hilfreichen Trick, der oft zum Erfolg führt:

  • Besuchen Sie die offizielle Webseite: Gehen Sie zuerst auf service.berlin.de und wählen Sie die Dienstleistung aus, für die Sie einen Termin benötigen, beispielsweise das Beantragen eines Personalausweises.

  • Berlinweite Terminsuche: Anstatt sich auf ein bestimmtes Bürgeramt zu beschränken, nutzen Sie die Option „Termin berlinweit suchen“. Diese befindet sich meist auf der rechten Seite der Dienstleistungsseite. Dadurch erhalten Sie eine Übersicht über alle verfügbaren Termine in sämtlichen Standorten, die die gewählte Dienstleistung anbieten.

  • Flexible Standortsuche: Sie können auch gezielt einzelne Standorte auswählen oder eine bezirksübergreifende Suche starten. Dies finden Sie in der Regel unterhalb der Beschreibung der Dienstleistung.

  • Suchen Sie zu unterschiedlichen Zeiten: Der Schlüssel zum Erfolg liegt oft darin, zu verschiedenen Tageszeiten nach Terminen zu suchen. An manchen Standorten werden neue Terminkontingente werktags frühmorgens, oft vor oder um 8 Uhr, freigeschaltet. Wer zu dieser Zeit sucht und schnell reagiert, hat gute Chancen, sogar einen Termin für den gleichen Tag zu bekommen. Die Suche mittags oder abends hingegen führt seltener zum Erfolg.

Mit dieser Methode erhöhen Sie Ihre Chancen deutlich, einen zeitnahen Termin im Berliner Bürgeramt zu ergattern. Vor allem in Zeiten von Corona haben diese Tricks einigen Menschen geholfen.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist das Landesamt für Einwanderung Ihre erste Anlaufstelle.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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