Die Witwenrente und Witwerrente sind zwei wichtige Themen, die oftmals erst in den Vordergrund treten, wenn eine geliebte Person verstirbt.

Beim Tod des Partners kann der überlebende Ehepartner, egal ob Frau oder Mann, Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Diese kann als Witwenrente oder Witwerrente bezeichnet werden und soll den finanziellen Verlust ausgleichen, der durch den Tod des Partners entsteht.

Wann habe ich Anspruch auf die Witwenrente?

Es gibt mehrere Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit Sie diese Art der Hinterbliebenenrente bekommen. Diese können je nach Land und Rentensystem variieren, im Allgemeinen sind es aber folgende:

  • Verheiratet zum Zeitpunkt des Todes: Um Anspruch auf Witwenrente zu haben, müssen Sie mit dem verstorbenen Partner verheiratet gewesen sein und dürfen nicht getrennt gelebt haben.

  • Einzahlung in die Rentenversicherung: Ihr verstorbener Ehepartner muss in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In Deutschland gibt es einen Mindestbeitragszeitraum, welcher in der Regel nach fünf Jahren erfüllt ist.

  • Eigene Einkommensgrenze: Abhängig vom Rentensystem können auch Ihre eigenen Einkünfte eine Rolle spielen. In manchen Ländern kann ein zu hohes Einkommen oder eine zu hohe eigene Rente dazu führen, dass der Anspruch auf Witwenrente entfällt oder gekürzt wird.

Kleine Witwenrente und große Witwenrente: Was ist der Unterschied?

Je nach Alter und Lebenssituation des Hinterbliebenen wird die Witwenrente in Deutschland als “kleine Witwenrente” oder “große Witwenrente” bezeichnet.

Die keine Witwenrente wird für jüngere Hinterbliebene für in der Regel bis zu zwei Jahre nach dem Tod des Partners gezahlt. Sie beträgt etwa 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen.

Die große Witwenrente hingegen ist für ältere Hinterbliebene oder für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Eine Zahlung dieser Hinterbliebenenrente ist unbefristet.

Bekommen Männer auch Witwenrente?

Ja, in vielen Ländern, unter anderem auch in Deutschland, haben Männer ebenso Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Diese wird nicht als Witwenrente, sondern als Witwerrente bezeichnet. Jedoch haben Männer erst seit dem Jahr 1986 Anspruch auf diese Art der Rente. Vor 1986 war es so, dass der Mann nur eine Witwerrente erhalten hat, wenn seine verstorbene Frau den überwiegenden Teil des Einkommens erbracht hat.

Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Witwenrente für Frauen. Der Begriff Witwenrente wird allgemein verwendet und umfasst sowohl Witwen- als auch Witwerrente.

Es ist richtig und gerecht, dass auch Männer nach dem Verlust Partnerin finanzielle Unterstützung in Form einer Rente erhalten.

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die Frage nach der Höhe der Witwenrente ist absolut zentral. Es geht darum, in welchem Umfang der Tod des Ehepartners die finanzielle Existenz des überlebenden Partners beeinflusst.

In Deutschland hängt die Höhe der Witwenrente von der Rente des verstorbenen Ehepartners ab:

  • Kleine Witwenrente: Sie beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

  • Große Witwenrente: Sie beträgt in der Regel etwa 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

In den letzten Jahren wurde eine Rentenreform durchgeführt. Diese besagt, dass Personen, die vor dem 1. Januar 1962 geboren sind, unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners haben.

Menschen, die nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, erhalten grundsätzlich die große Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners.

In vielen Ländern, unter anderem auch in Deutschland, haben Männer ebenso Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Wie wird die Witwenrente berechnet?

Die Berechnung der Witwenrente basiert auf einem Rentenpunktesystem. Ein Rentenpunkt entspricht dabei dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Versicherter.

Das bedeutet, wenn der Verstorbene während seines Lebens 45 Rentenpunkte gesammelt hat und der überlebende Ehepartner oder die überlebende Ehepartnerin Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente hat, dann wäre die monatliche Witwenrente 55 Prozent von 45 Rentenpunkten für Personen, die nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Für Personen, die vor 1962 geboren sind wären es dann wiederum 60 Prozent von 45 Rentenpunkten.

Beantragung der Witwenrente: Ein Leitfaden

Im Falle des Verlusts eines geliebten Menschen kann die Beantragung der Witwenrente entscheidend für Ihren finanziellen Unterhalt sein. Wie Sie diese beantragen können, erklären wir in den folgenden Schritten:

  1. Todesfall melden: Der erste und wichtigste Schritt ist die Meldung des Todes des Ehepartners bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Witwenrente muss beantragt werden und wird nicht automatisch gewährt.

  2. Antragsformular besorgen: Die Antragsformulare können Sie online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder sie per Post zusenden lassen. Sie könne auch einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen.

  3. Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie alle Informationen über Ihr Einkommen und den Rentenanspruch Ihres verstorbenen Ehepartners an.

  4. Unterlagen beilegen: Je vollständiger der Antrag ist, desto schneller kann er bearbeitet werden. Fügen Sie deshalb unbedingt die Sterbeurkunde und, falls vorhanden, eine Kopie des Versicherungsausweises Ihres Partners bei.

  5. Antrag einreichen: Schicken Sie nun den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung. Sie können den Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben.

Witwenrente: Was ist der Kinderzuschlag?

Witwen oder Witwer mit Kindern erhalten in Deutschland einen zusätzlichen Betrag zur Witwenrente. Dieser Betrag wird Kinderzuschlag genannt und soll helfen, die Ausgaben zu decken, die durch die Versorgung von Kindern entstehen.

Dieser Zuschlag wird für jedes Kind gezahlt, das einen Anspruch auf Waisenrente hat und beträgt in der Regel 10 Prozent der Witwenrente. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zur Witwenrente gezahlt und ersetzt nicht die Waisenrente.

Der Kinderzuschlag und die Waisenrente können somit dazu beitragen, dass sich die finanzielle Situation der Familie nach dem Verlust des Ehepartners stabilisiert.

Wann endet der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?

Sie möchten wissen, wann Ihr Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente endet? Dieses Detail sollte jeder Hinterbliebene kennen, um eine Vorstellung von der finanziellen Zukunft zu haben.

In Deutschland gibt es verschiedene Situationen, bei denen der Anspruch auf Hinterbliebenenrente enden kann. Hier ein kurzer Überblick:

  • Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Wenn Sie eine neue Ehe eingehen oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen, endet Ihr Anspruch auf Witwenrente.

  • Zeitbegrenzung bei der kleine Witwen- oder Witwerrente: Die kleine Witwenrente wird in der Regel nur für zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners gezahlt. Nach dieser Zeit endet der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

  • Eigenes Einkommen: Wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Freibetrag überschreitet, kann Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente ebenso gekürzt werden oder komplett enden.

  • Rentensplitting: Ihre Ansprüche auf Hinterbliebenenrente entfallen auch, wenn Sie sich für ein Rentensplitting entscheiden.

Was versteht man unter dem Sterbevierteljahr?

Im Sterbevierteljahr erhalten Sie von der Rentenversicherung in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners die volle Rente Ihres verstorbenen Partners. So soll die finanzielle Belastung für Hinterbliebene in der unmittelbaren Zeit nach dem Verlust gemildert werden.

Nach Ablauf dieser drei Monate wird die Hinterbliebenenrente entsprechend den üblichen Berechnungen bezahlt.

Witwen oder Witwer mit Kindern erhalten in Deutschland einen zusätzlichen Betrag zur Witwenrente.

Witwenrente: Wie viel Einkommen darf man haben?

Wenn Sie zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente noch weitere Einkünfte haben, werden diese zu 40 Prozent auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. In der Regel sind das folgende Einkommen:

  • Arbeitseinkommen: Gehälter, Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit.

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: zum Beispiel beim Vermieten von Immobilien.

  • Erwerbsersatzeinkommen: Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

  • Andere Renten: Betriebsrenten, Renten aus Lebens- oder Unfallversicherungen.

  • Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden aus Kapitalerträgen.

Gibt es eine Witwenrente auch nach kurzer Ehe?

Die Dauer der Ehe hat einen großen Einfluss auf den Anspruch auf Hinterbliebenenrente. In Deutschland besteht für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, nur Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Somit soll verhindert werden, dass Ehen nur eingegangen werden, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu erlangen. Es kann jedoch sein, dass die Ehe aufgrund eines Unfalls weniger als ein Jahr gedauert hat. In diesem Fall kann unter Umständen trotzdem ein Anspruch bestehen.

In diesem Fall ist es ratsam, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Ein Berater kann Ihre Situation einschätzen und Ihnen die Informationen geben, ob Sie Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Rentensplitting und Witwenrente: Geht das zusammen?

Ehepartner in Deutschland können sich für das Ehegattensplitting entscheiden. Hierbei werden die bei der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Dies bietet sich an, wenn einer der beiden während der Ehe weniger gearbeitet hat.

Die Witwen- oder Witwerrente wird hingegen erst bezahlt, wenn einer der beiden Ehepartner verstirbt. Der überlebende Partner erhält nun die Witwen- oder Witwerrente.

Das Rentensplitting kann dazu führen, dass der überlebende Ehepartner, der einen höheren Rentenanspruch hat, eventuell eine niedrigere Witwen- oder Witwerrente bekommt. Das hängt damit zusammen, dass das Einkommen des überlebenden Partners auf die Witwenrente angerechnet wird.

Bei Fragen zum Rentensplitting informieren Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Berater dort können Ihre Situation beurteilen und Ihnen genaue Informationen geben.

Kann ich eine Rentenabfindung beantragen?

Eine Rentenabfindung ist eine einmalige Zahlung von der Rentenversicherung anstelle der regelmäßigen Rentenzahlung. Inhalt der Regelung ist die Auszahlung eines bestimmten Betrags, der normalerweise über Jahre hinweg als monatliche Rente ausgezahlt werden würde.

Die Rentenabfindung hängt von der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte ab. Eine Auszahlung ist in Deutschland nur in bestimmten Situationen möglich, beispielsweise wenn eine kleine Rente vorliegt, die monatliche Rente also unter einem bestimmten Betrag liegt.

Ebenso kann der Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin einen Einfluss auf die Frage der Rentenabfindung haben. Hier kann es schwierig werden, da verschiedene Regelungen gelten können. Daher ist es empfehlenswert, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.

Denken Sie jedoch daran, dass die Auszahlung der Rentenabfindung bedeutet, dass Sie auf zukünftige Rentenzahlungen verzichten. Daher sollte diese Entscheidung auch gut überlegt sein.

Kann ich Erziehungsrente beantragen?

Personen, die nach einer Scheidung alleinerziehend sind, können beim Tod des Ex-Partners, also wenn deren ehemaliger Lebenspartner verstorben ist, eine spezielle Form der Hinterbliebenenrente beantragen: Die Erziehungsrente.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Erziehungsrente sind:

  • Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden

  • Der ehemalige Ehepartner ist verstorben

  • Der überlebende Elternteil erzieht ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist

  • Der überlebende Elternteil ist nicht wieder verheiratet

Die Auszahlung der Rentenabfindung bedeutet, dass Sie auf zukünftige Rentenzahlungen verzichten.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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