Eine Eheschließung markiert einen der bedeutendsten Meilensteine im Leben eines Paares. Neben der feierlichen Zeremonie und dem Versprechen, gemeinsam durchs Leben zu gehen, steht auch oft die Entscheidung an, ob und wie man seinen Nachnamen ändern möchte. Für viele Paare symbolisiert die Übernahme eines gemeinsamen Familiennamens Einheit und Zusammengehörigkeit. Doch der Prozess der Namensänderung kann, abhängig vom jeweiligen Land und dessen Regelungen, bürokratische Herausforderungen mit sich bringen.
In diesem Ratgeber nehmen wir Sie mit auf eine Schritt-für-Schritt-Reise durch die Namensänderung nach der Hochzeit. Von den Gründen für die Änderung, über rechtliche Aspekte, bis hin zu praktischen Tipps für einen reibungslosen Übergang – hier finden Sie alle notwendigen Informationen, um diese wichtige Lebensentscheidung gut informiert und stressfrei zu treffen.
So gehen Sie am besten bei der Namensänderung vor
Eine Namensänderung nach der Hochzeit ist nicht nur ein symbolischer Akt der Verbundenheit, sondern auch ein administrativer Prozess mit jeder Menge Papierkram. Es kann schnell überwältigend erscheinen, insbesondere wenn man bedenkt, wie viele Dokumente und Institutionen aktualisiert werden müssen. Doch mit einer strukturierten Herangehensweise kann dieser Prozess deutlich vereinfacht werden. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Leitfaden, der Sie durch jeden notwendigen Schritt führt.
Gedanken vor der Trauung: Überlegen Sie gemeinsam als Paar, ob und wie Sie Ihre Namen ändern möchten. Dies kann bedeuten, dass einer den Nachnamen des anderen annimmt, Sie einen Doppelnamen bilden oder beide Namen behalten.
Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen: In vielen Ländern gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Namensänderung nach der Hochzeit. Stellen Sie sicher, dass Sie die Optionen und Voraussetzungen in Ihrem Land kennen.
Beschaffung der notwendigen Unterlagen: In der Regel benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde als Nachweis. Stellen Sie sicher, dass Sie mehrere beglaubigte Kopien haben, da einige Behörden und Institutionen diese verlangen könnten.
Benachrichtigen Sie die zuständigen Stellen: Beginnen Sie mit dem Einwohnermeldeamt oder den Ämtern. Diese werden Ihnen in der Regel eine geänderte Meldebescheinigung oder einen neuen Personalausweis ausstellen. Denken Sie auch an andere wichtige Stellen wie Banken, Versicherungen, Ihren Arbeitgeber, Krankenkassen und die Führerschein- und Fahrzeugzulassungsstelle.
Änderung in digitalen Medien: Vergessen Sie nicht, Ihren Namen in E-Mail-Signaturen, auf Social-Media-Profilen und anderen digitalen Plattformen zu aktualisieren.
Korrespondenz: Wenn Sie regelmäßig Post von bestimmten Institutionen oder Unternehmen erhalten, informieren Sie diese proaktiv über Ihre Namensänderung.
Kontrolle: Überprüfen Sie nach einigen Wochen, ob Sie alle notwendigen Änderungen vorgenommen haben und ob alle Institutionen die Namensänderung korrekt erfasst haben.
Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Es ist ratsam, alle Dokumente und Korrespondenzen bezüglich der Namensänderung an einem sicheren Ort aufzubewahren. Man weiß nie, wann man sie in der Zukunft noch einmal benötigen könnte.
Welche Namenskombinationen gibt es bei der Namensänderung?
Eine Namensänderung nach Hochzeit bietet verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, in welchem Land man sich befindet und welche gesetzlichen Regelungen dort gelten. Hier sind einige der häufigsten Namenskombinationen, die Paare nach der Heirat in Erwägung ziehen könnten:
Einfache Übernahme des Nachnamens des Partners:
Beispiel: Frau Anna Müller heiratet Jan Schmidt. Anna kann den Namen Schmidt annehmen und wäre dann Frau Anna Schmidt.
Beibehaltung des eigenen Nachnamens:
Beide Partner behalten ihren ursprünglichen Nachnamen.
Beispiel: Frau Anna Müller und Jan Schmidt behalten beide ihre Nachnamen. Sie bleiben Anna Müller und Jan Schmidt.
Doppelname durch Bindestrich:
Ein Partner fügt den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich zu seinem eigenen hinzu.
Beispiel: Frau Anna Müller könnte Anna Müller-Schmidt werden. Oder umgekehrt, Jan könnte Jan Schmidt-Müller werden.
Achtung: Nur einer der Eheleute kann dem Nachnamen den Geburtsnamen anfügen. Es kann also nur einer von beiden einen Doppelnamen bekommen.
Bewahren Sie alle Dokumente zur Namensänderung an einem sicheren Ort auf.
Namensänderung nach Hochzeit: Frist und Kosten
Glücklicherweise gibt es keine strenge Frist für eine Namensänderung nach der Hochzeit. Selbst Jahre nachdem Sie den Bund der Ehe eingegangen sind, steht es Ihnen frei, beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder sich für einen Doppelnamen zu entscheiden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die Rahmenbedingungen für diese Entscheidung fest.
Bevor Sie zum Standesamt gehen, um die Namensänderung zu beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen dabei haben:
Personalausweis oder Reisepass
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
Meldebescheinigung
Eine Namensänderung ist leider nicht kostenfrei. Wenn Sie sich nach der Hochzeit dazu entscheiden, einen gemeinsamen Ehenamen festzulegen oder einen Doppelnamen anzunehmen, fallen Gebühren an. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten liegt in der Regel zwischen 15 und 20 Euro.
Es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, dass diese Kosten nur für die Beurkundung anfallen. Je nachdem, welche Dokumente Sie aufgrund der Namensänderung erneuern oder ändern müssen (z.B. Personalausweis, Reisepass), können zusätzliche Kosten entstehen.
Namensänderung beim Nachwuchs
Wenn Paare den Schritt in die Ehe wagen, kann dies auch Auswirkungen auf den Namen ihrer gemeinsamen Kinder haben. Doch unter welchen Umständen und wie funktioniert die Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit?
Automatische Namensannahme bei jüngeren Kindern:
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen gewählt, so wird dieser Name automatisch zum Geburtsnamen aller gemeinsamen Kinder, die jünger als fünf Jahre alt sind.
Namensbestimmung für Kinder zwischen fünf und vierzehn Jahren:
Kinder, die sich in dieser Altersgruppe befinden, benötigen eine besondere Erklärung für die Namensänderung. Dabei ist es nötig, dass beide gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben.
Kinder ab 14 Jahren:
Ab dem vierzehnten Lebensjahr können Kinder ihren Namen mit Zustimmung der Eltern selbst ändern.
Kein gemeinsamer Familienname – Was nun?
Entscheiden Sie sich gegen einen gemeinsamen Namen bei der Hochzeit, bleibt der Geburtsname des Kindes unverändert. Allerdings besteht innerhalb der ersten drei Monate nach der Eheschließung die Möglichkeit, dass das Kind den Nachnamen des anderen Elternteils annimmt.
Kosten:
Eine Namensänderung nach der Hochzeit ist nicht kostenfrei. Es fallen Gebühren von ungefähr 20 Euro an. Sollte eine neue Geburtsurkunde für das Kind erforderlich sein, rechnen Sie mit zusätzlichen 10 bis 12 Euro. Für die Beantragung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, darunter die Ausweise der Eltern, eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunde des Kindes.
Besonderheit bei geschiedenen Elternteilen:
Was passiert, wenn ein geschiedener Elternteil erneut heiratet? Kann das Kind dann den Namen des Stiefelternteils annehmen? Hier gilt: Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Die Gebühren für die Änderung des Nachnamens liegen je nach Standesamt in der Regel zwischen 15 und 20 Euro.
Namensänderung nach Hochzeit: Wer muss informiert werden?
Die Namensänderung nach der Hochzeit zieht eine Reihe von organisatorischen Schritten nach sich. Ein zentraler Punkt dabei ist die Benachrichtigung verschiedener Stellen und Institutionen über den geänderten Namen. Hier ist eine Übersicht, wer alles informiert werden muss:
Personenstandbehörde bzw. Standesamt: Hier beginnt in der Regel der Prozess. Auch wenn das Standesamt die Namensänderung in der Regel kennt, da sie hier beantragt wurde, sollte sichergestellt werden, dass alle relevanten Dokumente aktualisiert sind.
Einwohnermeldeamt: Sie sollten Ihren neuen Namen beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden, um Personalausweis, Reisepass und ggf. Führerschein zu erneuern.
Arbeitgeber: Informieren Sie Ihre Personalabteilung, damit Lohnabrechnungen, Verträge und andere Dokumente korrekt ausgestellt werden können.
Banken und Finanzinstitute: Damit Ihr Gehalt auf das richtige Konto überwiesen wird und alle Konten und Kreditkarten auf Ihren neuen Namen lauten, sollten Sie alle Banken, bei denen Sie Konten haben, über die Namensänderung informieren.
Versicherungen: Sowohl Ihre Krankenversicherung als auch andere Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung) müssen über die Änderung in Kenntnis gesetzt werden.
Versorgungsunternehmen: Gas, Wasser, Strom und Telefonanbieter sollten über Ihren neuen Namen Bescheid wissen, um Verwechslungen bei der Rechnungsstellung zu vermeiden.
Post: Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle Briefe und Pakete, die an Ihren alten Namen adressiert sind, auch im richtigen Briefkasten ankommen. Vergessen Sie auch nicht, den Namen am Klingelschild zu ändern.
Vertragspartner: Denken Sie an Mobilfunkverträge, Zeitungsabonnements, Mitgliedschaften in Vereinen oder Fitnessstudios und andere laufende Verträge.
Gesundheitswesen: Informieren Sie Ihren Hausarzt, Zahnarzt und andere medizinische Dienstleister über Ihre Namensänderung.
Fahrzeugpapiere: Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie auch die Kfz-Zulassungsstelle informieren, um Fahrzeugschein und -brief anzupassen.
Staatliche Stellen: Dazu gehören das Finanzamt, die Rentenversicherung und ggf. andere Behörden, bei denen Sie registriert sind.
Schulen und Bildungseinrichtungen: Falls Sie oder Ihre Kinder Schulen oder andere Bildungseinrichtungen besuchen, sollten auch diese über den neuen Namen informiert werden.
Denken Sie daran, dass Sie in vielen Fällen eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder andere Nachweise vorlegen müssen, um die Namensänderung zu bestätigen. Es empfiehlt sich, eine Liste zu erstellen und nach und nach alle Stellen zu informieren, um sicherzustellen, dass niemand vergessen wird.
Fazit
Die Entscheidung für einen gemeinsamen Familiennamen ist ein bedeutender Schritt, den viele Paare im Zuge ihrer Heirat treffen. Während der Zeit der Verlobung haben die zukünftigen Ehegatten oft intensive Gespräche über die Wahl ihres Namens. Diese Wahl spiegelt nicht nur die Verbundenheit des Paares wider, sondern kann auch praktische Gründe haben. Nach der Entscheidung ist es wichtig, die relevanten Ämter zeitnah zu informieren.
Ein Antrag zur Namensänderung muss in der Regel beim zuständigen Standesamt eingereicht werden. Ein frühzeitiger Termin bei den entsprechenden Behörden kann helfen, den Prozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass beide Ehegatten so schnell wie möglich ihren gewählten Namen offiziell führen können. Insgesamt zeigt die Entscheidung für einen gemeinsamen Namen nach der Heirat, wie zwei Menschen zu einer Einheit werden und ihre gemeinsame Zukunft als Paar planen.
Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle Briefe und Pakete ankommen.