Ein Todesfall in der Familie ist eine schwere emotionale Belastung. Zu der Trauer gesellen sich oft organisatorische Aufgaben und die Sorge um die Finanzierung einer würdevollen Bestattung. Wenn die finanziellen Mittel der Angehörigen und der Nachlass der verstorbenen Person nicht ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken, kann ein Sozialamt Antrag auf Kostenübernahme Beerdigung gestellt werden. Dieser Weg ist in Deutschland gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass jeder Mensch eine angemessene letzte Ruhe findet. Doch die Beantragung ist an klare Voraussetzungen geknüpft und erfordert eine genaue Prüfung der persönlichen und finanziellen Lebenssituation.

Die rechtliche Grundlage und die Pflicht zur Bestattung

Die gesetzliche Basis für die Übernahme der Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe findet sich in § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dort ist geregelt, dass die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, sofern es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen. Hierbei ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen: die Bestattungspflicht ist nicht automatisch mit der Pflicht zur Tragung der Kosten identisch.

Das jeweilige Bestattungsrecht der Bundesländer legt eine klare Reihenfolge für die Bestattungspflichtige fest. In der Regel sind dies in absteigender Folge der Ehepartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Geschwister und weitere nahe Angehörige. Diese Person ist zunächst verpflichtet, die Beisetzung in die Wege zu leiten. Die finanzielle Verantwortung, also die Kostentragungspflicht, liegt primär bei den Erben. Reicht der Nachlass der verstorbenen Person nicht aus, um die Gebühren für Bestatter, Friedhof und Leichenschau zu begleichen, werden die bestattungspflichtige Person oder die unterhaltspflichtigen Angehörigen zur Zahlung herangezogen. Erst wenn diesen Personen die Aufbringung der Mitteln aus ihrem eigenen Einkommens- und Vermögen nicht zugemutet werden kann, springt das Sozialamt ein.

Der Antrag auf Übernahme: Voraussetzungen und Ablauf

Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnort der verstorbenen Person. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten bereits Sozialhilfe bezogen, ist in der Regel das Amt zuständig, das diese Leistungen erbracht hat. Andernfalls ist der Träger der Sozialhilfe am Sterbeort die richtige Stelle.

Für eine erfolgreiche Kostenübernahme muss die antragstellende Person ihre finanzielle Bedürftigkeit lückenlos nachweisen. Das Sozialamt prüft detailliert das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers. Dazu gehören Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Kontoauszüge und Nachweise über eventuelle weitere Gelder oder Vermögenswerte wie Sparbücher oder Immobilien. Es gelten bestimmte Schonvermögensgrenzen, die sich je nach Lebenssituation unterscheiden können. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht. Ein leerer oder überschuldeter Nachlass ist eine Grundvoraussetzung für die Übernahme. Auch eventuelle Ansprüche gegenüber Dritten, beispielsweise aus einer Sterbegeldversicherung, müssen offengelegt werden.

Übernahme von Bestattungskosten: Welche Kosten werden übernommen?

Die Übernahme der Kosten durch die Sozialhilfe beschränkt sich auf das Notwendige. Das bedeutet, es werden die Kosten für eine einfache, aber würdevolle Bestattung am Ort der Beisetzung getragen. Zum Umfang der anerkannten Leistungen gehören in der Regel:

  • Die Kosten der Leiche betreffend, wie die Leichenschau und die Ausstellung der Sterbeurkunde.
  • Ein einfacher Sarg oder eine Urne.
  • Die Überführung zum Friedhof oder Krematorium.
  • Die grundlegenden Friedhofsgebühren für ein Reihengrab.
  • Die Kosten der Einäscherung bei einer Feuerbestattung.

Nicht übernommen werden in der Regel die Kosten für Traueranzeigen, einen teuren Grabstein, die Grabpflege, einen Leichenschmaus oder die Anreise von Angehörigen. Es ist ratsam, vor der Beauftragung eines Bestattungsunternehmens Kontakt mit dem Sozialamt aufzunehmen, um den Rahmen der übernommenen Kosten zu klären. Ein seriöser Bestatter kann hierzu ebenfalls wichtige Informationen bereitstellen und ein entsprechendes Angebot erstellen.

Vorausschauend planen: Die Rolle der Bestattungsvorsorge

Um Angehörige im Todesfall finanziell zu entlasten, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Bestattungsvorsorge sinnvoll. Eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundener Vorsorgevertrag bei einem Bestatter können sicherstellen, dass die eigenen Wünsche für die Beisetzung umgesetzt werden, ohne die Erben oder Angehörigen zu belasten. Solche zweckgebundenen Vorsorgegelder sind im Rahmen angemessener Grenzen vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt, wenn die antragstellende Person selbst Sozialhilfe beantragen muss, und werden bei der Prüfung eines Antrags auf Übernahme von Bestattungskosten für eine andere Person als Schonvermögen betrachtet.

Wer vor der schwierigen Aufgabe steht, eine Bestattung organisieren zu müssen, ohne über die nötigen finanziellen Mittel zu verfügen, sollte sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Der Sozialamt Antrag auf Kostenübernahme Beerdigung ist ein wichtiger sozialstaatlicher Mechanismus. Ausführliche Informationen, Antragsformulare und eine persönliche Beratung bieten die zuständigen Ämter vor Ort an. Oftmals findet man erste Hinweise und den richtigen Link zur zuständigen Stelle auch auf der Webseite der Stadt oder des Landkreises. Eine verlässliche Quelle für rechtliche Fragen kann zudem eine anwaltliche Beratung sein. Per Telefon oder im persönlichen Gespräch lassen sich viele Unsicherheiten im Vorfeld klären, um den Prozess der Beantragung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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