Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige in ihrer Trauer gleichzeitig zahlreiche administrative Aufgaben bewältigen. Eine der ersten und wichtigsten Amtshandlungen ist die Beantragung der Sterbeurkunde. Dieses offizielle Dokument wird in den kommenden Wochen und Monaten immer wieder benötigt – von der Kündigung von Verträgen über die Auflösung von Bankkonten bis hin zur Beantragung von Versicherungsleistungen.
Was genau ist eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Sie enthält wichtige Informationen wie Namen, Geburtsdatum, Sterbeort und Sterbezeitpunkt. Anders als bei anderen Urkunden wie etwa der Geburtsurkunde wird die Sterbeurkunde üblicherweise in mehrfacher Ausfertigung benötigt, da viele Institutionen das Original verlangen.
Der erste Schritt nach dem Todesfall
Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Dieser Totenschein ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. In Frankfurt übernimmt häufig das beauftragte Bestattungsunternehmen einen Großteil der Formalitäten. Ein bekanntes Bestattungsinstitut in Frankfurt kann nicht nur bei der Organisation der Bestattung helfen, sondern auch beim Gang zum Standesamt unterstützen oder diesen sogar komplett übernehmen – eine enorme Entlastung in einer ohnehin schweren Zeit.
Wo wird die Sterbeurkunde ausgestellt?
Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt am Sterbeort. Wer in Frankfurt verstorben ist, muss die Sterbeurkunde also beim Standesamt Frankfurt beantragen. Die Stadt bietet verschiedene Möglichkeiten: Der persönliche Gang zum Standesamt ist ebenso möglich wie die postalische oder digitale Beantragung über das Online-Portal der Stadt.
Wer darf die Sterbeurkunde beantragen?
Nicht jeder beliebige Mensch kann eine Sterbeurkunde beantragen. Berechtigt sind in erster Linie:
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern der verstorbenen Person sowie andere Angehörige, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auch Bevollmächtigte mit entsprechender Vollmacht und natürlich Bestattungsunternehmen im Auftrag der Angehörigen sind antragsberechtigt.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Beantragung müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Der wichtigste ist der ärztliche Totenschein. Hinzu kommen der Personalausweis der verstorbenen Person, bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder das Familienbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Wer selbst nicht unmittelbar zur Familie gehört, muss zudem einen Nachweis über das berechtigte Interesse vorlegen – etwa als Erbe durch Testament oder Erbschein. Die Regelungen mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ähneln aber im Prinzip anderen standesamtlichen Vorgängen. Wer sich beispielsweise bereits mit der Beantragung von Geburtsurkunden beschäftigt hat, wird viele Parallelen feststellen.
Kosten und Bearbeitungszeit
Eine Sterbeurkunde kostet in Frankfurt aktuell 12 Euro. Jede weitere Ausfertigung schlägt mit 6 Euro zu Buche. Es empfiehlt sich, direkt mehrere Exemplare zu beantragen – mindestens fünf bis sieben sind in den meisten Fällen sinnvoll. Zwar können später weitere Ausfertigungen nachbestellt werden, doch spart die einmalige Beantragung Zeit und Wege.
Die Ausstellung erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage, oft sogar am selben Tag, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. In dringenden Fällen ist eine Express-Bearbeitung möglich, allerdings gegen Aufpreis.
Besonderheiten und praktische Tipps
Bei einem Todesfall im Ausland oder wenn die verstorbene Person ausländische Staatsangehörigkeit besaß, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Hier lohnt es sich, vorab beim Standesamt nachzufragen, um unnötige Wege zu vermeiden.
Ein häufig übersehener Punkt: Manche Institutionen akzeptieren auch beglaubigte Kopien. Es lohnt sich nachzufragen, bevor unnötig viele teure Originale bestellt werden. Allerdings bestehen Versicherungen und Banken meist auf dem Original.
Wichtig ist auch die Aufbewahrung der Sterbeurkunden. Sie werden oft noch Jahre später benötigt, etwa bei Erbschaftsangelegenheiten oder bei Anträgen auf Hinterbliebenenrente. Ein sicherer Ordner mit allen wichtigen Dokumenten erspart später mühsames Suchen.
Der weitere Weg
Die Sterbeurkunde ist oft nur der Anfang einer langen Liste von Aufgaben. Mit ihr in der Hand müssen Angehörige Versicherungen informieren, Verträge kündigen, das Erbe regeln und vieles mehr. Doch sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte – ohne sie geht praktisch nichts.
Wer in Frankfurt mit einem Trauerfall konfrontiert ist, sollte sich nicht scheuen, Unterstützung anzunehmen. Ob durch Familie, Freunde oder professionelle Dienstleister – niemand muss diesen Weg allein gehen. Das Standesamt Frankfurt zeigt sich in der Regel verständnisvoll und hilfsbereit, und auch viele andere Institutionen kennen die besondere Situation von Trauernden.