Wer einen Führerschein beantragt, benötigt in der Regel einen Sehtest: Für den Autoführerschein der Klasse B und die meisten weiteren Klassen ist ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle Pflicht häufig direkt beim Optiker möglich. Mitbringen müssen Sie nur ein gültiges Ausweisdokument und, falls Sie eine nutzen, Ihre Sehhilfe. Lediglich bei den Lkw- und Busklassen reicht der einfache Test nicht aus; hier schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung eine umfangreichere ärztliche Untersuchung des Sehvermögens vor. Viele Antragsteller denken bei den Unterlagen zuerst an Passfoto, Erste-Hilfe-Nachweis und Antragsformular für die Führerscheinstelle. Welcher Sehnachweis nötig ist, wer ihn durchführen darf und was bei einem negativen Ergebnis folgt, hängt jedoch von der angestrebten Fahrerlaubnisklasse ab. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet doppelte Wege und Verzögerungen bei der Antragstellung. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf des Führerschein-Sehtests, die wichtigsten Unterlagen und die Unterschiede zwischen den Führerscheinklassen.

Für welche Führerscheinklassen ist ein Sehtest nötig?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, unterscheidet beim Sehnachweis zwei Gruppen. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T also für Motorräder, Pkw und land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge – ist ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle vorgeschrieben. Geregelt ist das in § 12 FeV in Verbindung mit Anlage 6.
Anders sieht es bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E aus, also bei Führerscheinen für Lkw und Bus. Hier reicht der einfache Sehtest nicht aus: Bewerberinnen und Bewerber müssen eine umfangreichere Untersuchung des Sehvermögens nachweisen. Die Anforderungen sind höher, weil das Führen schwerer Fahrzeuge besondere Ansprüche an das Sehvermögen stellt.
Für die meisten Fahrschüler, die den klassischen Autoführerschein der Klasse B anstreben, ist der einfache Sehtest damit der erste praktische Schritt im Antragsverfahren.
Wer darf den Führerschein-Sehtest durchführen?
Durchführen darf den Sehtest nur eine amtlich anerkannte Sehteststelle. Was zunächst nach einer Behörde klingt, ist in der Praxis meist unkompliziert: Als amtlich anerkannte Sehteststellen gelten nach der FeV auch Betriebe von Augenoptikern, sofern sie die erforderlichen technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere über Sehtestgeräte verfügen, die der DIN 58220 Teil 6 entsprechen. Anerkannt sind außerdem Begutachtungsstellen für Fahreignung, die Gesundheitsämter sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.
Wer im Raum Landshut wohnt, findet bei einemOptiker in Landshut wie dem Fachgeschäft KAI’S BRILLENWERK eine naheliegende Anlaufstelle für die Sehstärkenbestimmung: Das Team arbeitet mit moderner Messtechnik und nimmt sich Zeit für eine persönliche Beratung. Ob dort im Einzelfall auch die amtliche Sehtestbescheinigung für den Führerscheinantrag ausgestellt wird, sollten Interessierte direkt mit dem Betrieb klären eine kurze Nachfrage genügt.
Unabhängig davon, welche Stelle Sie aufsuchen, gehört die Identitätsprüfung zum Pflichtprogramm: Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Personalausweis, ein Reisepass oder ein sonstiges Ausweisdokument. Erst danach folgt der eigentliche Test. Bei bestandenem Ergebnis stellt die Sehteststelle die Bescheinigung für die Führerscheinstelle aus.
Was passiert beim Führerschein-Sehtest?
Der Ablauf ist kurz und standardisiert. Nach der Identitätsprüfung nehmen Sie an einem Sehtestgerät Platz. Dort werden Ihnen nacheinander Zeichen gezeigt in der Regel sogenannte Landoltringe, deren kleine Öffnung in unterschiedliche Richtungen zeigt. Der Test findet mit oder ohne Sehhilfe statt: Wer eine Brille oder Kontaktlinsen nutzt, darf sie tragen; das wird auf der Bescheinigung vermerkt.
Als Mindestanforderung für die Klassen der Gruppe 1 legt die Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7/0,7 fest, gegebenenfalls mit Sehhilfe. Wer diese Werte erreicht, erhält die Sehtestbescheinigung direkt im Anschluss an den Test und reicht sie später zusammen mit den übrigen Unterlagen bei der Führerscheinstelle ein.
Die gesetzlichen Details zur Durchführung, zur Identitätsfeststellung und zu den Nachweispflichten regelt § 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
Der Termin ist unkompliziert, doch eine kleine Vorbereitung erleichtert den Ablauf. Sinnvoll ist, Folgendes dabei zu haben:
- Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges amtliches Ausweisdokument für die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung
- Ihre aktuelle Brille oder Kontaktlinsen, falls Sie im Alltag eine Sehhilfe nutzen
- gegebenenfalls vorhandene Unterlagen zu Ihrer letzten Brillenverordnung
Ob die Sehteststelle darüber hinaus Unterlagen verlangt oder ein Termin nötig ist, handhabt jeder Betrieb etwas anders. Eine kurze Nachfrage beim gewählten Betrieb verhindert, dass der Besuch an einer fehlenden Formalität scheitert.
Was gilt bei Nichtbestehen oder abgelaufener Bescheinigung?
Nicht jeder besteht den Sehtest beim ersten Versuch das ist kein Grund zur Sorge. Häufig liegt es daran, dass eine Sehschwäche noch nicht oder nicht mehr ausreichend korrigiert ist. In diesem Fall kann der Test mit einer angepassten oder neuen Sehhilfe wiederholt werden.
Reicht das Ergebnis weiterhin nicht aus, sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung eine augenärztliche Untersuchung vor. Die Ärztin oder der Arzt prüft dabei, ob die gesetzlichen Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind, und stellt gegebenenfalls ein entsprechendes Zeugnis aus. Der einfache Sehtest bei der Sehteststelle und die augenärztliche Untersuchung sind also zwei Stufen desselben Verfahrens nicht zuletzt deshalb lohnt es sich, eine vorhandene Sehhilfe vor dem Termin überprüfen zu lassen.
Wichtig ist außerdem der Zeitfaktor: Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Wer den Führerscheinantrag erst längere Zeit nach dem Sehtest einreicht, sollte das Datum im Blick behalten und notfalls einen neuen Termin einplanen.
Sonderfall Lkw- und Busführerschein
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gelten verschärfte Regeln. Statt des einfachen Sehtests ist eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV erforderlich, die höhere Anforderungen etwa an Sehschärfe, Gesichtsfeld und Dämmerungssehen stellt. Diese Untersuchung darf nur ärztlich durchgeführt werden, in der Regel durch Augenärzte oder Ärzte der Arbeitsmedizin. Wer beruflich in den Güter- oder Personenverkehr einsteigen will, sollte diesen zusätzlichen Schritt frühzeitig in seine Planung aufnehmen.
FAQ zum Führerschein-Sehtest
Ist der Sehtest für den Führerschein Pflicht?
Ja. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist der Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle gesetzlich vorgeschrieben. Für Lkw- und Busklassen ist an seine Stelle eine umfangreichere ärztliche Untersuchung getreten.
Reicht ein Sehtest beim Optiker aus?
Für die Klassen der Gruppe 1 grundsätzlich ja: Augenoptiker-Betriebe gelten nach der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststellen, sofern sie die technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere über Sehtestgeräte verfügen, die der DIN 58220 Teil 6 entsprechen. Ob ein konkreter Betrieb den Führerschein-Sehtest anbietet und die Bescheinigung ausstellt, lässt sich am zuverlässigsten direkt erfragen.
Was gilt für Lkw- und Busführerscheine?
Für die Klassen C und D sowie die zugehörigen Unterklassen ist eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV erforderlich, die ärztlich durchgeführt wird. Der einfache Sehtest bei der Sehteststelle reicht hier nicht aus.
Wie lange ist die Sehtestbescheinigung gültig?
Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Wird dieser Zeitraum überschritten, muss der Sehtest für die Antragstellung wiederholt werden.
Der Führerschein-Sehtest ist für die meisten Antragsteller ein kurzer, gut planbarer Schritt sofern klar ist, welcher Nachweis zur eigenen Fahrerlaubnisklasse gehört. Wer frühzeitig prüft, welcher Test benötigt wird, Ausweisdokument und vorhandene Sehhilfe mitbringt und bei der gewählten Sehteststelle nachfragt, ob die Bescheinigung für den Führerscheinantrag dort ausgestellt wird, spart sich Umwege. Bei den Klassen für Lkw und Bus sollte die umfangreichere ärztliche Untersuchung von Anfang an in der Zeitplanung berücksichtigt werden.