Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Es soll Eltern finanziell unterstützen und einen Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts ihrer Kinder leisten. Doch wie beantragt man eigentlich Kindergeld? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und was gibt es dabei zu beachten? In diesem Ratgeber nehmen wir Sie Schritt für Schritt mit auf den Weg zum Kindergeld und geben Ihnen alle notwendigen Informationen, Tipps und Hinweise, damit Sie und Ihre Familie ohne große Hürden von dieser Unterstützung profitieren können.

Wer kann einen Antrag auf Kindergeld stellen?

In Deutschland hat grundsätzlich jeder Anspruch auf Kindergeld, der in Deutschland lebt oder hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, und der für ein Kind sorgt. Die konkreten Voraussetzungen für die Beantragung sind wie folgt:

  • Eltern für ihre leiblichen Kinder: Das sind die häufigsten Empfänger von Kindergeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet, geschieden oder alleinerziehend sind.

  • Adoptiveltern für ihre adoptierten Kinder: Nach einer Adoption haben die Adoptiveltern dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Eltern.

  • Pflegeeltern für ihre Pflegekinder: Wenn das Kind dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern lebt und diese die Hauptverantwortung für das Kind tragen, besteht auch hier ein Anspruch auf Kindergeld.

  • Großeltern oder andere Verwandte: Wenn weder die Eltern noch andere Sorgeberechtigte Kindergeld für das Kind beantragen können oder dürfen und das Kind bei den Großeltern oder anderen Verwandten lebt, können auch diese unter Umständen Kindergeld beantragen.

  • Volljährige Kinder: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für volljährige Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren (in manchen Fällen auch darüber hinaus) Kindergeld beantragt werden. Dies gilt z.B. wenn das Kind noch eine Schulausbildung oder ein Studium absolviert, eine Berufsausbildung macht oder sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.

  • Kinder ohne Erwerbseinkommen: Für Kinder über 18 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben oder dieses nur geringfügig ist, kann ebenfalls Kindergeld bezogen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für volljährige Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren Kindergeld beantragt werden.

Wie funktioniert der Kindergeldantrag?

Der Antrag auf Kindergeld erfolgt in Deutschland schriftlich über die zuständige Familienkasse. Hier sind die Schritte für den Antragsprozess:

  1. Zuständige Familienkasse ermitteln: Die Familienkassen sind Teil der Bundesagentur für Arbeit. Je nach Wohnort ist eine bestimmte Familienkasse zuständig.

  2. Formulare besorgen: Die notwendigen Antragsformulare können online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen oder direkt bei der Familienkasse angefordert werden.

  3. Formulare ausfüllen: Der Hauptantrag auf Kindergeld (KG 1) muss für die Familie nur einmal gestellt werden. Für jedes Kind muss zusätzlich ein separater Anhang (KG 1K) ausgefüllt werden.

  4. Erforderliche Unterlagen beifügen: Zum Antrag gehören auch bestimmte Nachweise, z.B. Geburtsurkunden der Kinder. Bei volljährigen Kindern, die noch in Ausbildung sind, werden zudem Nachweise über die Ausbildung oder das Studium benötigt.

  5. Antrag einreichen: Der vollständig ausgefüllte Antrag samt aller Anhänge und Nachweise muss bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Dies kann per Post oder persönlich erfolgen.

  6. Bearbeitung abwarten: Nach Einreichung des Antrags prüft die Familienkasse die Unterlagen und entscheidet über den Kindergeldanspruch. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Kasse variieren.

  7. Bescheid erhalten: Nach Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. Wird das Kindergeld bewilligt, erfolgt die Auszahlung in der Regel monatlich rückwirkend ab dem Geburtsmonat des Kindes oder ab dem Monat der Antragstellung.

  8. Veränderungen mitteilen: Während des Bezugs von Kindergeld müssen alle Änderungen, die den Anspruch beeinflussen könnten (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Kindes, Ende der Ausbildung), umgehend der Familienkasse gemeldet werden.

Es ist empfehlenswert, sich vorab genau über die erforderlichen Unterlagen und die Details des Antragsprozesses zu informieren, um Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten kann die Beratung durch die Familienkasse der Bundesagentur oder einen Experten hilfreich sein.

Der Hauptantrag auf Kindergeld (KG 1) muss für die Familie nur einmal gestellt werden. Für jedes Kind muss zusätzlich ein separater Anhang (KG 1K) ausgefüllt werden.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

In Deutschland werden soziale Leistungen, wie das Kindergeld, periodisch überprüft und angepasst, insbesondere um den Effekten der Inflation entgegenzuwirken und Familien finanziell zu entlasten. Um solche inflationsbedingten Auswirkungen für Familien mit Kindern zu kompensieren, wurde das Kindergeld mit Wirkung vom 1. Januar 2023 erhöht. Seither erhalten Eltern für jedes ihrer Kinder einen monatlichen Betrag von 250 Euro. Es ist ratsam, sich regelmäßig zu informieren und bei Unklarheiten die zuständige Familienkasse zu kontaktieren, um immer über die aktuellen Regelungen im Bilde zu sein.

Fazit

Eltern sollten sich rechtzeitig nach der Geburt ihres Kindes mit dem Prozess der Kindergeldbeantragung vertraut machen. Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bietet hierfür eine wertvolle Ressource, auf der sowohl detaillierte Informationen bereitgestellt als auch die notwendigen Anträge heruntergeladen werden können. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und der korrekten Einreichung der Anträge erleichtert den gesamten Prozess und gewährleistet eine zügige Bearbeitung durch die zuständige Familienkasse.

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Eltern für jedes ihrer Kinder einen monatlichen Betrag von 250 Euro.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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