Kindergeld ist eine der Hauptstützen für Familien in Deutschland, die dabei hilft, die Kosten für die Erziehung und den Lebensunterhalt und die Versorgung von Kindern zu decken. Aber wie lange kann eine Familie oder ein Elternteil dieses finanzielle Extra erwarten? Dieser Ratgeber klärt auf.
Welche Voraussetzungen gibt es für das Kindergeld?
Das Kindergeld in Deutschland soll Familien finanziell unterstützen und hat daher einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um es zu beziehen:
Alter des Kindes: Kindergeld bekommen die Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes. Bei bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit, kann sich dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr oder sogar darüber hinaus verlängern.
Wohnsitz und Aufenthaltsstatus: Das Kind sollte in Deutschland wohnhaft sein oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hier haben. In bestimmten Fällen kann das Kindergeld auch für im Ausland lebende Kinder bezogen werden, etwa wenn die Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind.
Ausbildung und Studium: Für volljährige Kinder, die sich in einer Erstausbildung oder im Studienbeginn befinden, kann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden. Das Kind sollte während dieser Zeit in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Arbeitslosigkeit: Für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind und weder eine Berufsausbildung noch ein Studium absolvieren, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld.
Behinderung: Kinder, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, können auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld als Leistung beziehen, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Einkommen des Kindes: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder, was bedeutet, dass das Einkommen des Kindes den Kindergeldanspruch nicht beeinflusst.
Andere Voraussetzungen: Kindergeld bekommen in bestimmten Situationen auch Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder, Enkel oder Geschwister, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Eltern sollten alle relevanten Änderungen (z.B. Ende der Berufsausbildung) umgehend der Familienkasse melden und sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an diese wenden.
Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder.
Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Das Kindergeld in Deutschland ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Die genaue Höhe kann sich von Jahr zu Jahr ändern, da sie regelmäßig angepasst wird.
Vor 2023 betrugen die monatlichen Kindergeldsätze:
für das erste und zweite Kind jeweils: 219 Euro.
für das dritte Kind: 225 Euro.
für jedes weitere Kind: 250 Euro.
Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Einige wichtige Hinweise zum Kindergeld:
Anspruchsberechtigt: Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre leiblichen, aber auch für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. In manchen Fällen kann der Anspruch auch für Enkel oder Geschwister bestehen.
Unabhängigkeit vom Einkommen: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder. Das bedeutet, dass das eigene Einkommen des Kindes den Kindergeldanspruch nicht beeinflusst.
Wohnort: Für gewöhnlich muss mindestens ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein, um Kindergeld zu erhalten. Es gibt aber auch Sonderregelungen für im Ausland lebende Deutsche oder in Deutschland lebende Ausländer, je nach spezifischen Umständen und bestehenden Abkommen.
Dauer: Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Schulausbildung, Studium, oder bei Arbeitslosigkeit, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr (in manchen Fällen auch darüber hinaus) weitergezahlt werden.
Kann man das Kindergeld ab Geburt beantragen?
Ja, man kann das Kindergeld ab der Geburt des Kindes beantragen. Tatsächlich wird Eltern empfohlen, den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt des Kindes zu stellen, um keine Zahlungen zu verpassen. Nach der Geburt erhalten die Eltern eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt, die speziell für das Kindergeld und die Elterngeldstelle ausgestellt wird. Diese Bescheinigung wird für den Antrag auf Kindergeld benötigt.
Wichtig zu wissen ist, dass auch wenn man den Antrag einige Monate nach der Geburt stellt, das Kindergeld rückwirkend für bis zu sechs Monate vor Antragstellung gezahlt wird, sofern die Voraussetzungen im entsprechenden Zeitraum erfüllt waren. Es lohnt sich also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um den vollen Anspruch geltend zu machen.
Für gewöhnlich muss mindestens ein Elternteil in Deutschland steuerpflichtig sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben.
Wie viel darf mein Kind nebenbei arbeiten?
Wenn Ihr Kind Kindergeld bezieht und nebenbei arbeitet, gibt es bestimmte Regelungen und Grenzen, die beachtet werden sollten, insbesondere wenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, das sich in Ausbildung oder Studium befindet:
Kinder unter 18 Jahren: Für minderjährige Kinder gibt es bezüglich des Kindergeldes keine Einschränkungen in Bezug auf einen Nebenjob. Allerdings sind die Arbeitszeiten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.
Kinder in der Erstausbildung oder im Erststudium unter 25 Jahren: Das Kind darf unbegrenzt arbeiten, wenn es sich in einer nicht erwerbsmäßigen Ausbildung (z.B. Studium, Schulausbildung, Abitur) befindet und diese im Vordergrund steht. Während der Erstausbildung oder des Erststudiums gibt es keine Einkommensgrenze mehr, seit diese Regelung im Jahr 2012 abgeschafft wurde. Bei der Arbeitszeit gibt es eine wichtige Grenze: Ein volljähriges Kind sollte während der Erstausbildung oder des Erststudiums nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Andernfalls könnte die Annahme entstehen, dass die Ausbildung nicht im Vordergrund steht. Ausnahmen sind Arbeitszeiten in den Semesterferien oder wenn es sich um geringfügige Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) oder kurzfristige Beschäftigungen handelt.
Kinder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder nach Abschluss der Erstausbildung: Wenn ein Kind bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium aufnimmt, sollte es in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Kindergeldanspruch nicht zu gefährden.
Arbeitslose Kinder unter 21 Jahren: Kinder, die nach Abschluss der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten stehen und arbeitslos gemeldet sind, können bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Auch hier gibt es bezüglich der Arbeitszeit während der Zeit der Arbeitslosigkeit Regelungen, die beachtet werden sollten.
Mit dem Ausbildungsfreibetrag Steuern sparen
Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Der Betrag dient als Pauschale und soll die finanzielle Belastung der Eltern mindern, deren Kinder außerhalb des elterlichen Haushalts eine Ausbildung absolvieren.
Der Ausbildungsfreibetrag kann direkt in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dafür gibt es in der Regel spezielle Anlagen oder Felder, in denen die entsprechenden Informationen eingetragen werden können.
Der Ausbildungsfreibetrag kann in der Regel mit anderen steuerlichen Vergünstigungen wie dem Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen kombiniert werden. Jedoch wird der Freibetrag nur gewährt, wenn er zu einer höheren steuerlichen Entlastung als das Kindergeld führt.
Fazit
Der Kindergeldanspruch in Deutschland ist nicht nur auf die Kindheit beschränkt, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen bis ins junge Erwachsenenalter hinein bestehen. Es lohnt sich, sich genau über die Bedingungen und Voraussetzungen zu informieren, um alle finanziellen Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, die einem zustehen. Bei Unklarheiten oder speziellen Situationen sollte man sich immer an die zuständige Familienkasse wenden.
Ein volljähriges Kind sollte während der Erstausbildung oder des Erststudiums nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.