In Berlin Kindergeld zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt für Eltern, um finanzielle Unterstützung für ihre Kinder zu erhalten. Kindergeld ist eine wesentliche Hilfe, die den Familien hilft, die Kosten für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu decken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in Berlin Kindergeld bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Dokumente benötigt werden. Wir bieten Ihnen eine klare Anleitung, damit Sie diesen Prozess effizient und erfolgreich durchlaufen können.
Kontaktdaten Familienkasse Berlin-Brandenburg
Charlottenstr. 87 – 90
10969 Berlin
Tel: 0800 4 555 30
Fax: 030 555 599 7199
E-Mail: familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Welche Aufgaben hat die Familienkasse Berlin?
Die Familienkasse in Berlin, wie auch andere Familienkassen in Deutschland, übernimmt eine Reihe von wichtigen Aufgaben im Bereich der Familienförderung. Zu den Hauptaufgaben gehören:
Kindergeldzahlungen: Die Familienkasse ist für die Bearbeitung von Kindergeldanträgen zuständig. Sie prüft die Anspruchsberechtigung und sorgt für die monatliche Auszahlung des Kindergeldes an berechtigte Familien.
Kinderzuschlag: Neben dem Kindergeld kann auch der Kinderzuschlag beantragt werden, eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen, um finanzielle Unterstützung zu bieten und Kinderarmut zu vermeiden.
Beratung und Information: Die Familienkasse bietet Beratung zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag. Sie informiert über die Voraussetzungen, die Höhe der Leistungen und die notwendigen Verfahrensschritte.
Bearbeitung von Änderungen: Die Familienkasse ist zudem verantwortlich für die Bearbeitung von Änderungen in den Lebensumständen der Anspruchsberechtigten, die sich auf den Leistungsanspruch auswirken könnten, wie z.B. Änderungen in der Familienstruktur, im Einkommen oder im Wohnsitz.
Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Die Familienkasse überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld und Kinderzuschlag weiterhin erfüllt sind, und passt die Leistungen entsprechend an.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Sie arbeitet mit anderen staatlichen und kommunalen Behörden zusammen, um einen reibungslosen Informationsaustausch zu gewährleisten und Doppelzahlungen oder unberechtigte Leistungen zu vermeiden.
Der Anspruch auf Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes?
Um Kindergeld zu beantragen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Das Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, sollte unter 18 Jahre alt sein. Unter gewissen Umständen ist es möglich, auch für volljährige Kinder Kindergeld zu erhalten.
Sie müssen für das Kind sorgen und es sollte in Ihrem Haushalt leben. Dies gilt auch für Stief-, Enkel- und Pflegekinder.
Ihr Wohnsitz muss in Deutschland oder einem anderen EU-Land, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite für Kindergeld für im Ausland lebende Personen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Zahlung von Kindergeld nicht von Ihrem Einkommen abhängt.
Kindergeld für Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahrs
Kindergeld kann auch für volljährige Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen bezogen werden. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen:
Alter des Kindes: Kindergeld wird bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag des Kindes gezahlt.
Kindergeld bei Ausbildung oder Studium: Für volljährige Kinder, die sich in ihrer ersten Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Wenn das Kind eine zweite Ausbildung absolviert und dabei bis zu 20 Wochenstunden arbeitet, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, unabhängig vom Verdienst. Auch bei einem Minijob neben der zweiten Ausbildung besteht dieser Anspruch weiterhin.
Kindergeld während einer Übergangszeit: In Übergangszeiten, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, kann weiterhin Kindergeld bezogen werden, sofern diese Übergangszeit nicht länger als vier Monate andauert.
Kindergeld bei Praktikum oder Freiwilligendienst: Kindergeld kann auch bezogen werden, wenn das Kind ein Praktikum mit Bezug zur angestrebten Ausbildung absolviert oder einen Freiwilligendienst leistet, wie zum Beispiel einen Bundesfreiwilligendienst.
Kind ohne Ausbildungsplatz oder arbeitslos: Falls das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden hat oder arbeitslos und unter 21 Jahre alt ist, kann Kindergeld beantragt werden, wenn das Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als ausbildungsplatz- oder arbeitsuchend gemeldet ist.
Beim Beantragen von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren müssen Sie die aktuelle Lebenssituation Ihres Kindes durch entsprechende Unterlagen belegen. Der Antrag auch kann direkt online eingereicht werden.
Kindergeld für Kinder mit Behinderungen: Für Kinder mit Behinderungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld.
Wie muss der Antrag auf Kindergeld gestellt werden?
Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige Familienkasse wenden. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, ist es ab dem 1. Juni 2023 notwendig, den Antrag direkt bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen – eine Änderung gegenüber der früheren Regelung, nach der Anträge über den Arbeitgeber eingereicht wurden.
Es ist wichtig, dass Sie jegliche persönliche Veränderungen wie Adresswechsel, neue Bankverbindung oder Veränderungen in Ihrem Familienstand umgehend der Familienkasse mitteilen. Dies gilt ebenso für Änderungen in den Lebensumständen Ihres Kindes, beispielsweise wenn es eine Ausbildung beginnt, studiert, den Wehr- oder Zivildienst leistet oder schwanger ist.
Für die Beantragung von Kindergeld sowie für die Aktualisierung Ihrer Daten bietet die Bundesagentur für Arbeit einen Online-Service an, über den Sie bequem und unkompliziert alle notwendigen Formalitäten erledigen können.
Um Kindergeld zu bekommen muss man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein oder entsprechend veranlagt werden.
Was passiert, wenn der Kindergeldantrag abgelehnt wird?
Wenn ein Kindergeldantrag abgelehnt wird, bedeutet das, dass die Familienkasse nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Informationen zu dem Schluss gekommen ist, dass die Antragssteller nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen. In einem solchen Fall geschieht Folgendes:
Bescheid: Die Antragsteller erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem die Ablehnung begründet wird. In diesem Schreiben werden die Gründe für die Entscheidung detailliert aufgeführt.
Widerspruchsrecht: Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Familienkasse eingereicht werden und sollte die Gründe enthalten, warum die Entscheidung als falsch betrachtet wird.
Überprüfung des Widerspruchs: Nach Eingang des Widerspruchs wird der Fall erneut geprüft. Die Familienkasse kann dabei entweder bei ihrer ursprünglichen Entscheidung bleiben oder sie aufgrund neuer oder bisher nicht berücksichtigter Informationen ändern.
Klageverfahren: Bleibt die Familienkasse bei ihrer Entscheidung, kann der Fall vor das zuständige Sozialgericht gebracht werden. Dort wird in einem gerichtlichen Verfahren über den Anspruch entschieden.
Neuantrag: Sollten sich die Umstände ändern oder zusätzliche relevante Informationen verfügbar werden, die zum Zeitpunkt des ersten Antrags nicht vorgelegt wurden oder nicht berücksichtigt werden konnten, kann ein neuer Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Es ist wichtig, sich bei einer Ablehnung genau über die Gründe zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung, zum Beispiel bei einer Familienberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt, in Anspruch zu nehmen, um das weitere Vorgehen zu planen.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden gleichzeitig ausgezahlt, und das Datum der Auszahlung hängt von der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer ab, auch bekannt als Endziffer. Jede Endziffer ist einem spezifischen Auszahlungstermin zugeordnet.
Nehmen wir als Beispiel die Kindergeldnummer xxxFKxxxxx9. Hier ist die Endziffer „9“. Diese Ziffer gibt an, an welchem Tag des Monats die Zahlungen von der Familienkasse auf Ihr Konto überwiesen werden. Für jede Endziffer gibt es einen festgelegten Zeitplan, der angibt, wann die Zahlungen erfolgen. Dies sorgt für eine systematische und vorhersehbare Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Wie viel Kindergeld erhalten Sie?
Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 Euro pro Monat für jedes Kind, das die Voraussetzungen erfüllt. Normalerweise wird das Kindergeld an ein Elternteil gezahlt, und bei mehreren Kindern werden die Beträge zusammengefasst.
Interessant ist, dass das Kindergeld unter bestimmten Bedingungen direkt an das Kind ausgezahlt werden kann, wenn dies beantragt wird.
Fazit
Das Beantragen von Kindergeld in Berlin bietet Eltern nach der Geburt wichtige finanzielle Unterstützung. Mit den Dienststellen der Familienkasse Berlin Brandenburg und den bereitgestellten Formularen und Merkblättern auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Eltern alle notwendigen Infos und Hilfestellungen. Es ist entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen, um von den Kindergeldkassen effektiv unterstützt zu werden.
Der Antrag auf Kindergeld kann schriftlich oder online ausgefüllt werden.