Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung oder staatliche Sozialleistung der Familienkasse der Bundesagentur vor Ort, die von vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gewährt wird. Diese Leistung ist dazu gedacht, Familien bei der finanziellen Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine monatliche Zahlung, die Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten zusteht, um die Kosten im Zusammenhang mit der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder abzudecken.

Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind. Es gibt keine gestaffelten Beträge mehr, und diese Summe wird monatlich für das erste Kind und alle weiteren Kinder unabhängig vom Einkommen gezahlt. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen oder einen Antrag bei der Familienkasse gestellt haben, müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2023 in dieser neuen Höhe monatlich ausgezahlt.

Wie lange habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Allerdings kann dieser Anspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag, unter bestimmten Bedingungen:

  • Kinder zwischen 18 und 21 Jahren: Sie erhalten weiterhin Kindergeld, wenn Ihre Kinder nicht erwerbstätig sind und als arbeitsuchend gemeldet sind.

  • Kinder zwischen 18 und 25 Jahren: In dieser Altersspanne haben sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) befindet, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet, keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, das Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert oder bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat und nebenbei höchstens 20 Wochenstunden arbeitet.

  • Bei Behinderung: Wenn das Kind eine Behinderung hat und nicht in der Lage ist, sich alleine finanziell versorgen zu können, haben Eltern auch nach dem 25. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Die Behinderung muss jedoch vor dem 25. Geburtstag des Kindes aufgetreten sein und die Hauptursache dafür sein, dass es sich nicht selbstständig finanziell versorgen kann.

Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt ab der Geburt an die Eltern, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Wenn das Kind mit beiden Eltern lebt, können die Eltern gemeinsam festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Der Anspruch auf Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. Lebensjahr hinaus bestehen, jedoch maximal bis zum 25. Geburtstag.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt von Kindergeld?

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld in Deutschland sind wie folgt:

Für die Eltern:

  • Sie müssen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein oder entsprechend veranlagt werden. Dies gilt auch für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein tatsächlicher Wohnsitz in Deutschland ist nicht zwingend erforderlich.

  • Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten zusätzliche Bedingungen. Ab dem vierten Monat nach der Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie:

    • selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind,

    • arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind,

    • ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten können,

    • über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder

    • ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

  • Sie sind möglicherweise auch anspruchsberechtigt, wenn Sie keine Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, aber eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, oder wenn Sie als rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt eingestuft sind.

Für Ihr Kind:

  • Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz haben.

  • Unter Umständen haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in einem Haushalt in der EU, dem EWR oder der Schweiz lebt, solange einer der Elternteile in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?

Für die Beantragung von Kindergeld benötigen Sie die folgenden Angaben und Unterlagen:

  • Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder.

  • Die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils oder Erziehungsberechtigten, der das Kindergeld beantragt.

  • Eventuell zusätzliche Unterlagen beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis der Schul-, Berufsausbildung des Kindes oder einen Schwerbehindertenausweis, wenn zutreffend.

Um Kindergeld zu bekommen muss man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein oder entsprechend veranlagt werden.

Wo kann ich das Kindergeld beantragen?

Um Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Schriftlicher Antrag: Sie können die erforderlichen Formulare schriftlich ausfüllen und diese per Post an die Familienkasse senden. Die Formulare können bei der zuständigen Familienkasse angefordert werden.

  2. Online-Dienste: Sie haben auch die Option, den Antrag auf Kindergeld online auszufüllen. Dies gilt insbesondere für Kindergeldanträge ab Geburt oder für Kinder, die die Volljährigkeit erreichen. Bei der Online-Antragstellung können Sie auch Nachweise direkt hochladen. Die übermittelten Daten werden direkt an die Familienkasse der Bundesagentur weitergeleitet.

Für die Online-Antragstellung benötigen Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, wie zum Beispiel:

  • Den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

  • Die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums.

  • Einen elektronischen Aufenthaltstitel.

  • Ein ELSTER Zertifikat.

Nachdem Sie den Online-Antrag auf der Internetseite der Bundesagentur ausgefüllt haben, wird er vollständig an die Familienkasse der Bundesagentur übermittelt. Bei bestimmten Anträgen, wie denen ab Geburt oder für Kinder bei Volljährigkeit, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich erforderliche Nachweise hochzuladen und ebenfalls an die Familienkasse zu senden. Dies erleichtert den Prozess und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Kindergeldantrags.

Fazit

Das Kindergeld in Deutschland dient als fundamentale Unterstützung für Familien, um die Kosten der Kindererziehung zu erleichtern. Es bietet eine monatliche finanzielle Hilfe für jedes Kind, wobei es auch Möglichkeiten für zusätzliche Unterstützung durch den Kinderzuschlag gibt, um Familien mit geringem Einkommen besonders zu unterstützen. Insgesamt trägt diese Leistung dazu bei, eine stabilere und gerechtere Gesellschaft zu fördern, indem sie sicherstellt, dass alle Kinder unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Eltern unterstützt werden.

Der Antrag auf Kindergeld kann schriftlich oder online ausgefüllt werden.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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