Aufgrund der wachsenden Dynamik auf dem Immobilienmarkt und den damit einhergehenden Herausforderungen für junge Familien hat die Bundesregierung das Baukindergeld ins Leben gerufen.

Ziel ist es, Familien und Alleinerziehende mit Kindern zu unterstützen und ihnen den Schritt in die eigenen vier Wände und den Traum zum Eigenheim zu erleichtern. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen genauen Überblick über das Baukindergeld und zeigen Ihnen, wie Sie dieses beantragen können.

Was ist Baukindergeld?

Baukindergeld ist eine Leistung vom Staat, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Es soll Familien mit mittleren und kleineren Einkommen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und somit auch zur persönlichen Altersvorsorge beitragen.

Im Detail handelt es sich bei Baukindergeld um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er wird gewährt für den Neubau oder für den Kauf bestehender Immobilien.

Die Höhe beträgt 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Der Antragsteller muss jedoch mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, für das er Kindergeld erhält.

Für wie viele Kinder gibt es das Baukindergeld?

Das Baukindergeld wird für jedes Kind gewährt, das im Haushalt lebt und für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei ist die Anzahl der Kinder, die in der Familie leben, egal.

Allerdings muss jedes Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in der geförderten Immobilie wohnen. Somit wird für Familien mit mehreren Kindern folglich auch ein höherer Betrag ausgezahlt.

Für jedes Kind gibt es einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren, also eine Gesamtsumme von 12.000 Euro.

Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?

Das Baukindergeld unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Erwerb einer Immobilie. Es kann für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie beantragt werden. Das können sowohl freistehende Eigenheime als auch Eigentumswohnungen sein.

Wichtig ist hierbei, dass es sich um den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum handelt. Das bedeutet, dass der Antragsteller zuvor noch nicht Eigentümer einer Immobilie gewesen sein darf.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld (KfW 424)?

Das Baukindergeld wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt. Familien und Alleinerziehende müssen jedoch folgende Kriterien erfüllen:

  1. Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird.

  2. Es handelt sich um einen erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, entweder durch Kauf oder Neubau.

  3. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

  4. Die Immobilie wird selbst genutzt.

Wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Baukindergeld kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Nachdem der Bau oder der Kauf abgeschlossen ist, muss der Antrag online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Hierfür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. Nachweis über die Identität des Antragstellenden (Personalausweis oder Reisepass)

  2. Nachweis über Kaufvertrag oder Bauvertrag

  3. Nachweis über das Eigentum der Immobilie (Grundbuchauszug)

  4. Nachweis über Bezug von Kindergeld (Kindergeldbescheid)

  5. Nachweis über Einkommen (Einkommensteuerbescheid)

Den genauen Ablauf und die erforderlichen Unterlagen können auf der Website der KfW eingesehen werden.

Welche Fristen und Stichtage galten grundsätzlich für einen Antrag auf Baukindergeld?

Für das Baukindergeld gibt es grundsätzlich zwei Fristen, die beachtet werden sollten:

  1. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung musste zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ausgestellt worden sein. Dies war die grundlegende Voraussetzung, um Baukindergeld beantragen zu können.

  2. Nach dem Einzug in das Eigenheim musste der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. Der Einzug selbst musste spätestens am 31. Dezember 2023 erfolgt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Baukindergeld nachträglich für jedes Jahr der zehnjährigen Bindungsfrist beantragt und ausgezahlt wurde. Dies jedoch nur, wenn die Antragsfrist eingehalten wurde.

Sobald das Baukindergeld genehmigt wurde, erhielten berechtigte Familien das Baukindergeld über 10 Jahre lang jährlich ausgezahlt. Das Programm zum Baukindergeld ist jedoch am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neue Anträge können daher nicht mehr gestellt werden.

Das Baukindergeld wird für jedes Kind gewährt, das im Haushalt lebt und für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Wie läuft die Auszahlung ab?

Nach der Bewilligung der KfW erfolgt die Auszahlung des Baukindergelds. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass das Baukindergeld nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Der Antragsteller erhält nach der Bewilligung einen Zuwendungsbescheid, aus welchem die genaue Höhe des Baukindergelds hervorgeht. Die Auszahlung selbst erfolgt dann einmal jährlich über 10 Jahre lang.

Die Auszahlung erfolgt jedoch immer erst nach Ablauf des jeweiligen Bezugsjahres, was bedeutet, dass man die erste Rate erst ein Jahr nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie erhält.

Zudem muss jedes Jahr ein Nachweis an die KfW erbracht werden, dass das Haus im vorangegangenen Jahr auch tatsächlich selbst genutzt wurde. Dies kann zum Beispiel durch eine Meldebescheinigung erfolgen. Nach Erhalt des Nachweises überweist die KfW dann den jeweiligen Jahresbetrag auf das angegebene Konto.

Gilt das Baukindergeld auch rückwirkend?

Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch rückwirkend beantragt werden. Es gibt jedoch einige Fristen und Stichtage, die berücksichtigt werden sollten:

  • Die Förderung kann für den Kauf und Bau von Immobilien beantragt werden, für die der notarielle Kaufvertrag nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurde oder die Baugenehmigung nach diesem Datum erteilt wurde. Der Antrag musste jedoch bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden.

  • Innerhalb von 3 Monate nach dem Einzug musste der Antrag auf Baukindergeld bei der KfW eingereicht werden.

Sonderfall Bayern: Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage

Bayern hat zusätzlich zur Bundesförderung durch das Baukindergeld noch zwei weitere Förderprogramme ins Leben gerufen, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Das Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage.

Mit dem Baukindergeld Plus wurde das bundesweite Baukindergeld vom Freistaat Bayern aufgestockt. Hierbei handelte es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste. Pro Kind erhöht sich das Baukindergeld um 300 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das bedeutet, dass Familien statt 1.200 Euro pro Kind und Jahr 1.500 Euro pro Kind und Jahr erhielten.

Die Bayrische Eigenheimzulage ist ein weiteres Förderinstrument, das unabhängig vom Baukindergeld beantragt werden konnte. Diese Förderung beträgt einmalig 10.000 Euro pro Kind und wird für den Erwerb oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gewährt.

Baukindergeld ausgelaufen – neue Förderung ab 2023?

Aufgrund des Erfolgs des Baukindergeldes plant die Regierung eine Folgemaßnahme. Am 17. November 2022 wurde von CDU/CSU angekündigt, dass voraussichtlich ab Sommer 2023 ein neues Wohneigentumsförderprogramm eingeführt werden soll.

Dieses wird allerdings nicht in Form eines Zuschusses, sondern als subventionierter Kredit für Familien mit minderjährigen Kindern bereitgestellt. Der potenzielle Kreditbetrag wird zwischen 140.000 und maximal 240.000 Euro liegen.

Wenn das zu versteuernde Einkommen mit einem Kind 60.000 Euro nicht übersteigt, kann der Kredit beantragt werden und so der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 Euro. So kann das zu versteuernde Einkommen bei Familien mit drei Kindern bei 80.000 Euro liegen.

Eine weitere Bedingung ist, dass dieser Kredit nicht mehr für den Kauf von Bestandsimmobilien verwendet werden kann, sondern nur für den Kauf von Neubauten, die spezielle umweltfreundliche Standards erfüllen.

Sollten Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, jedoch ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 60.000 Euro pro Jahr haben, dann gibt es gute Neuigkeiten. Für 2023 wird eine weitere Förderung für Familien mit mehr als 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen geplant. Genauere Infos stehen hier jedoch noch aus.

Haben Art und Größe der Immobilie Auswirkungen auf das Baukindergeld?

Das Baukindergeld in Deutschland ist nicht von der Art und Größe einer Immobilie abhängig. Es ist eine Förderung vom Staat, die Familien beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims unterstützt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Ebenso spielt die Quadratmeterzahl der Immobilie keine Rolle für die Gewährung des Baukindergeldes. Entscheidend ist nur, dass diese von der Familie selbst genutzt wird.

Vorsicht Fallstricke – daran sollten Sie als Antragsteller denken

Staatliche Finanzhilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, klingen verlockend. Dennoch gibt es einige Schlüsselüberlegungen, die zukünftige Hausbesitzer vor dem Kauf beachten sollten:

  1. Baukindergeld zählt nicht als Eigenkapital: In der Regel verlangen Kreditinstitute bei der Finanzierung einer Immobilie einen Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent. Baukindergeld kann jedoch nicht als Eigenkapital angesehen werden. Der Grund dafür ist, dass es nicht als eine Summe ausgezahlt wird, sondern jährlich. Das Eigenkapital muss jedoch bereits vor Beginn der Finanzierung eingebracht werden.

  2. Bedenken Sie die Anschlussfinanzierung: In der Regel endet die erste Zinsbindungsperiode der Hauptfinanzierung nach 10 Jahren. Hausbesitzer müssen sich nun um eine Nachfolgefinanzierung kümmern. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem das Baukindergeld eingestellt wird. Daher sollten zukünftige Eigenheimbesitzer prüfen, ob sie eine Anschlussfinanzierung – eventuell zu höheren Zinsen – auch ohne Unterstützung bewältigen können. Die finanzielle Belastung kann durch ein vorausschauendes Darlehen oder einen Bausparvertrag minimiert werden.

Bayern hat zusätzlich zur Bundesförderung durch das Baukindergeld das Baukindergeld Plus und die Eigenheimzulage ins Leben gerufen.

Bekomme ich durch das Baukindergeld bessere Zinsen bei der Baufinanzierung?

Das Baukindergeld selbst hat keinen Einfluss auf die Zinssätze, die Sie bei der Baufinanzierung erhalten. Diese werden in erster Linie anhand Ihrer Bonität, der aktuellen Marktzinsen, der Höhe des Darlehens und der gewählten Zinsbindung festgelegt.

Das Baukindergeld kann jedoch dazu beitragen, die Baufinanzierungskosten zu senken. Nutzen Sie das Baukindergeld zur Tilgung Ihres Darlehens, können Sie die Laufzeit verkürzen und dadurch Zinskosten sparen.

Was passiert mit dem Baukindergeld, wenn ich ausziehe, vermiete oder verkaufe?

Das Baukindergeld in Deutschland ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Eine davon ist, dass die Immobilie von der beantragenden Familie selbst genutzt wird. Wenn Sie Ihre Immobilie also vermieten oder verkaufen, kann das Auswirkungen auf die Förderung haben.

  1. Vermietung: Eine Vermietung ist während des Förderzeitraum nicht zulässig. Sollten Sie die Immobilie vermieten wollen, kann das dazu führen, dass die Förderung gestoppt wird und Sie eventuell bereits erhaltene Beträge zurückzahlen müssen.

  2. Verkauf: Auch der Verkauf könnte dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld mehr haben. In der Regel müssen Sie auch hier bereits erhaltene Fördermittel zurückzahlen.

  3. Auszug: Wenn Sie aus der Immobilie ausziehen, hängt es von den Umständen ab. Wenn Sie aufgrund von Arbeit in eine andere Stadt ziehen müssen, können Sie unter Umständen weiterhin Anspruch auf Baukindergeld haben. Hier sollten Sie vorher jedoch Rücksprache mit der zuständigen Behörde oder der KfW-Bank Rücksprache halten.

Wie ermittelt man das zu versteuernde Einkommen fürs Baukindergeld?

Das zu versteuernde Einkommen für Baukindergeld wird auf der Grundlage der Einkommensteuerbescheide ermittelt. Diese müssen in der Regel für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung vorliegen.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen würden, dann müssten Sie die Einkommensteuernachweise für 2020 und 2021 vorlegen. Dies dient als Nachweis für Ihr zu versteuerndes Einkommen in den beiden relevanten Jahren.

Im Wesentlichen umfasst das zu versteuernde Einkommen das Gesamteinkommen, also Löhne, Gehälter, Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw., abzüglich bestimmter Posten, die vom Gesetzgeber als abzugsfähig anerkannt werden.

Hierzu zählen beispielsweise Sonderausgaben wie Krankenversicherung- und Pflegeversicherungsausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten.

Um für das Baukindergeld berechtigt zu sein, darf das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Für Haushalte mit einem Kind betrug die Grenze 2021 90.000 Euro pro Jahr, zuzuglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Gilt das Baukindergeld nur für leibliche Kinder?

Der Anspruch auf Baukindergeld hängt nicht nur davon ab, ob die Kinder leibliche Kinder sind. Entscheidend ist, dass ein Kind zum Haushalt gehört und hier gemeldet ist.

Das bedeutet, dass auch adoptierte Kinder oder Pflegekinder berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Stiefkinder, solange sie bei der beantragenden Person wohnhaft und gemeldet sind.

Es ist jedoch auch das Alter der Kinder wichtig. Um Baukindergeld zu bekommen, darf das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 18 Jahre alt sein. Zudem müssen weitere Bedingungen, wie die Einkommensgrenze, erfüllt sein.

Was ist, wenn man ein Haus kauft, das stark renovierungsbedürftig ist und der Kaufpreis niedriger ist als die Förderung des Baukindergelds?

Um in den Genuss des Baukindergelds zu kommen, muss der Preis für den Immobilienerwerb höher sein, als der Baukindergeldbetrag. Hierbei wird ausschließlich der Kaufpreis der Immobilie berücksichtigt, jedoch nicht die Kosten für Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten.

Somit gibt es für die Renovierungskosten kein Baukindergeld. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Maßnahmen zur Sanierung unter bestimmten Bedingungen förderungswürdig sind.

Fazit

Das Baukindergeld hat vielen Familien und Alleinerziehende in seiner Laufzeit den Traum vom Eigenheim erfüllt. Indem es den finanziellen Druck gemildert hat, hat es einen signifikanten Beitrag zur Wohnungs- und Familienpolitik in Deutschland geleistet.

Auch wenn das Baukindergeld mittlerweile ausgelaufen ist, zeigt die geplante neue Maßnahme zur Förderung für 2023, dass die Bundesregierung weiterhin das Ziel verfolgt, Familien bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen.

Die Gewährung von subventionierten Krediten anstelle von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, könnte einige der Einschränkungen des Baukindergelds abmildern und gleichzeitig die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der geförderten Immobilie erhöhen.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Finanzberater kann hier hilfreich sein, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Um für das Baukindergeld berechtigt zu sein, darf das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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