Das Kindergeld ist für viele Familien mit Wohnsitz in Deutschland eine wesentliche finanzielle Sozialleistung und ein großes Thema bei der Familienplanung. Es soll Eltern dabei helfen, die Kosten, die durch den Unterhalt der Kinder entstehen, zumindest zum Teil zu decken.
Doch wie hoch ist das Kindergeld und wie funktioniert die Berechnung? Gibt es Unterschiede oder ist es bei allen Familien gleich? In diesem Ratgeber klären wir auf, wie viel Kindergeld Sie tatsächlich erhalten und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommt in Deutschland in der Regel jeder, der Kinder hat. Unter bestimmten Umständen können auch Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern Kindergeld bekommen. Es soll dabei helfen, die Grundversorgung von Kindern zu decken. Hier sind einige grundlegende Punkte, die festlegen, wer Kindergeld bekommt:
Eltern oder Erziehungsberechtigte: Sie erhalten Kindergeld für ihre leiblichen Kinder, aber auch für Adoptiv-, Stief-, Pflege- und Enkelkinder, sofern sie in ihrem Haushalt leben.
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Grundsätzlich erhalten Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Kindergeld.
EU/EWR-Bürger: Bürger aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn sie nicht in Deutschland leben, aber hier arbeiten.
Grenzgängerregelung: Personen, die zwar in einem anderen EU-Staat leben, aber in Deutschland arbeiten (und hier Steuern zahlen), können unter Umständen ebenfalls Kindergeld beziehen.
Doppelte Haushaltsführung: Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist.
Kindergeld bekommt in Deutschland in der Regel jeder, der Kinder hat.
Wo kann man Kindergeld beantragen?
In Deutschland kann man das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Hier sind die allgemeinen Schritte:
Zuständige Familienkasse ermitteln: Die Familienkasse, die für Sie zuständig ist, hängt in der Regel von Ihrem Wohnort ab. Es gibt in vielen Städten und Regionen Deutschlands lokale Familienkassen.
Formulare besorgen: Sie können die notwendigen Antragsformulare online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen oder direkt bei Ihrer lokalen Familienkasse erhalten.
Antrag ausfüllen: Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Dazu können zum Beispiel Geburtsurkunden der Kinder oder Bescheinigungen über die Schulausbildung oder ein Studium gehören.
Antrag einreichen: Schicken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen an Ihre zuständige Familienkasse. Einige Familienkassen ermöglichen auch die elektronische Einreichung.
Auf die Bestätigung warten: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird die Familienkasse diesen prüfen. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und das Kindergeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Änderungen mitteilen: Falls sich Ihre Lebensumstände ändern, wie zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, der Abschluss der Ausbildung eines Kindes oder ein Umzug, sollten Sie dies der Familienkasse umgehend mitteilen.
Bis wann gibt es für wen Kindergeld?
Kindergeld kann in Deutschland auch für volljährige Kinder unabhängig vom Einkommen beansprucht werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Arbeitsplatz:
Kindergeld kann vom 18. bis zum 21. Geburtstag beansprucht werden, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium:
Kindergeld wird bis zum 25. Geburtstag gezahlt, solange sich das Kind in einer Ausbildung oder im Studium befindet.
Jährlich muss ein Ausbildungsnachweis vorgelegt werden.
Kindergeld kann auch für im Ausland studierende Kinder beansprucht werden, wenn sie in Deutschland gemeldet sind und die Semesterferien überwiegend zuhause verbringen.
Das Kindergeld endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums.
Für Kinder, die ein Studium zur Notenverbesserung fortsetzen möchten, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen.
Zeit zwischen den Ausbildungsabschnitten:
Ein Kindergeldanspruch besteht für bis zu vier Monate zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes.
Kinder ohne Ausbildungsplatz:
Kinder, die keinen Ausbildungsplatz finden, können Kindergeld bis zum 25. Geburtstag erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie aktiv einen Platz suchen.
Freiwilligendienste:
Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, solange sie jünger als 25 Jahre sind.
Behinderte Kinder:
Kindergeld kann über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung für Kinder mit Behinderungen beansprucht werden, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst versorgen können. Die Behinderung muss vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
Kindergeld kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder unabhängig vom Einkommen beansprucht werden.
Wie hoch war die Erhöhung des Kindergelds 2023?
Um die finanziellen Belastungen durch die Inflation für Familien zu erleichtern, wurde die Höhe des Kindergelds von der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro Kindergeld pro Kind angepasst.
Vergleich des Kindergelds in den Jahren 2022 & 2023:
Anspruch für das erste und zweite Kind: Es wurde von 219 Euro im Jahr 2022 auf 250 Euro pro Kind im Jahr 2023 erhöht.
Anspruch für das dritte Kind: Es wurde von 225 Euro im Jahr 2022 auf 250 Euro im Jahr 2023 angepasst.
Anspruch ab dem vierten Kind 250 Euro in beiden Jahren.
Die Anpassung der Höhe des Kindergeldes 2023 hat einen direkten Bezug zum Kinderfreibetrag. Wichtig zu wissen ist, dass man nicht gleichzeitig das volle Kindergeld und den vollen Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen kann. Das Finanzamt verrechnet bereits gezahltes Kindergeld mit den steuerlichen Vorteilen des Kinderfreibetrags.
Zusätzlich erhielten Familien im Juli 2022 einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind, um die finanziellen Herausforderungen durch steigende Energiekosten zu lindern. Dieser Bonus wird steuerlich mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Fazit
Der Anspruch auf Kindergeld besteht in Deutschland für Eltern oder Erziehungsberechtigte, um das Existenzminimum des Kindes finanziell zu unterstützen. Die Höhe dieser Leistung wurde kürzlich angepasst und liegt seit 2023 einheitlich bei 250 Euro pro Kind. Dieses Geld soll dazu beitragen, die Grundbedürfnisse und Bildungschancen der Kinder sicherzustellen.
Nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Stiefkinder können unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss des Kindergeldes kommen. Es ist essentiell, dass jeder berechtigte Elternteil sich über die genauen Bestimmungen informiert, um sicherzustellen, dass die ihm zustehende Unterstützung auch in Anspruch genommen wird. Weitere Informationen zum Kindergeldsatz und zur Voraussetzung zur Auszahlung gibt es bei der Familienkasse.
Die Höhe des Kindergelds wurde von der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 auf 250 Euro Kindergeld pro Kind angepasst.