Das Kindergeld stellt eine wesentliche finanzielle Entlastung für Familien dar und spielt eine zentrale Rolle in der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder. In Bayern, wie auch im Rest von Deutschland, gibt es bestimmte Voraussetzungen und Prozeduren, die für die Beantragung dieses Zuschusses beachtet werden müssen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Beantragung des Kindergeldes im Bundesland Bayern und informiert Sie über alles Wichtige, was Sie wissen müssen.

Kindergeld: Bis zu welchem Alter wird gezahlt und in welcher Höhe?

Das Kindergeld stellt eine zentrale finanzielle Unterstützung für Familien dar. Unabhängig vom Einkommen beträgt es für jedes Kind 250 Euro. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind wie folgt:

Grundanspruch:

  • Eltern haben von der Geburt ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre:

Der Kindergeldanspruch besteht weiterhin, wenn:

  • Das Kind nicht erwerbstätig ist.

  • Es als arbeitsuchend gemeldet ist.

Kinder zwischen 18 bis 25 Jahre:

Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt, wenn:

  • Das Kind in Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) ist.

  • Es eine maximale Übergangszeit von vier Monaten gibt, wie z.B. zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung.

  • Kein Ausbildungsplatz gefunden wurde.

  • Ein anerkannter Freiwilligendienst absolviert wird.

  • Das Kind nach einer ersten Berufsausbildung eine weitere Ausbildung durchläuft und dabei bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Kinder mit Behinderung:

Der Kindergeldanspruch bleibt auch nach dem 25. Geburtstag bestehen, wenn:

  • Die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eintrat.

  • Die Behinderung der Grund ist, dass das Kind sich nicht selbst finanziell versorgen kann.

Auszahlung:

  • Bei alleinigem Haushalt des Kindes wird das Kindergeld an den betreffenden Elternteil ausgezahlt.

  • Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, kann gemeinsam entschieden werden, wer das Kindergeld erhält.

  • Eltern haben von der Geburt ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

So beantragen Sie das Kindergeld

Das Beantragen von Kindergeld ist ein wichtiger Schritt, um die staatliche Unterstützung für die Erziehung und Betreuung Ihres Kindes in Anspruch zu nehmen. Hier finden Sie eine schrittweise Anleitung, wie Sie das Kindergeld erfolgreich beantragen können:

Vorbereitung:

Informieren Sie sich vorab über die genauen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch. Dies hilft Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen und alle benötigten Unterlagen beizufügen.

Formulare besorgen:

Sie benötigen das Antragsformular „KG1“. Dieses Formular können Sie online auf der Website der Familienkassen herunterladen oder direkt vor Ort in der nächstgelegenen Familienkasse abholen.

Formular ausfüllen:

Füllen Sie das Formular „KG1“ sorgfältig und vollständig aus. Achten Sie darauf, alle relevanten Angaben zu machen und keine Felder auszulassen.

Erforderliche Unterlagen beifügen:

Je nach individueller Situation können verschiedene Unterlagen erforderlich sein. Dazu gehören in der Regel:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Bei älteren Kindern: Nachweise über Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit

  • Bei Kindern mit Behinderung: Nachweis über die Behinderung

  • Bei nicht-deutschen Staatsangehörigen: Aufenthaltsstatus und ggf. Arbeitsgenehmigung

Antrag bei Familienkasse einreichen:

Schicken Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Familienkasse. Dies kann per Post oder, je nach Region, auch online erfolgen.

Bestätigung und Auszahlung:

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung des Kindergeldes. Das Kindergeld wird monatlich auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Änderungen mitteilen:

Wichtig ist, dass Sie der Familienkasse jede Änderung in Ihrer Situation unverzüglich mitteilen, beispielsweise wenn sich Ihr Einkommen ändert, das Kind eine Ausbildung beginnt oder beendet oder wenn sich der Wohnort ändert.

Kinderzuschlag zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Er soll sicherstellen, dass Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den ihrer Kinder decken können, zusätzlich zum Kindergeld Unterstützung erhalten. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld für minderjährige Kinder gezahlt.

Voraussetzungen:

  • Kindergeldanspruch: Für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.

  • Einkommensgrenzen: Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze und eine Höchsteinkommensgrenze. Diese Grenzen sind dynamisch und können sich ändern. Es muss also ein gewisses Einkommen erzielt werden, aber dieses darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

  • Wohnsitz in Deutschland: Das Kind muss in Deutschland wohnen.

  • Alter des Kindes: Das Kind muss jünger als 18 Jahre sein.

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch gezahlt. Er muss gesondert beantragt werden, und es erfolgt eine individuelle Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

Teilen Sie alle Änderungen unverzüglich der Familienkasse mit, beispielsweise wenn sich Ihr Einkommen ändert, das Kind eine Ausbildung beginnt oder beendet oder wenn sich der Wohnort ändert.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird in Deutschland monatlich ausbezahlt. Die genauen Auszahlungstermine hängen von der Kindergeldnummer ab. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt, an welchem Tag im Monat das Kindergeld überwiesen wird.

Um den Zahlungsfluss gleichmäßig über den Monat zu verteilen, wurde dieses gestaffelte System eingeführt. Im Allgemeinen gilt:

  • Endziffer 0: Auszahlung zum Anfang des Monats

  • Endziffer 1: Auszahlung ein paar Tage nach der Endziffer 0

  • Endziffer 2: und so weiter…

Das genaue Datum kann sich jedoch von Jahr zu Jahr leicht verschieben. Die Familienkassen veröffentlichen regelmäßig einen Kindergeld-Auszahlungskalender, in dem die genauen Termine für das gesamte Jahr aufgeführt sind.

Kann das Kindergeld rückwirkend beantragt werden?

In Deutschland besteht die Möglichkeit, das Kindergeld rückwirkend zu beantragen. Dieser rückwirkende Anspruch erstreckt sich auf maximal sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der zuständigen Familienkasse eingereicht wurde. Wenn Sie also Ihren Antrag beispielsweise im Juli einreichen, können Sie das Kindergeld ab Januar desselben Jahres rückwirkend geltend machen. Es ist dabei nicht notwendig, besondere Gründe für die rückwirkende Beantragung anzugeben.

Wichtig ist lediglich, dass Sie innerhalb der Sechs-Monats-Frist handeln und alle erforderlichen Unterlagen, wie die Geburtsurkunde des Kindes oder gegebenenfalls Nachweise über dessen Schulausbildung oder Studium, beifügen. In Ausnahmefällen, etwa wenn ein Kind geboren wurde und wegen besonderer Umstände wie einem Krankenhausaufenthalt der Antrag nicht rechtzeitig gestellt werden konnte, können unter Umständen auch längere rückwirkende Zahlungen berücksichtigt werden. Solche Sonderfälle sind jedoch eher die Ausnahme und erfordern eine genaue Prüfung durch die zuständige Behörde.

Fazit

Das Kindergeld ist eine bedeutende finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für Familien in Bayern und ganz Deutschland. Es dient als Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung der Kindererziehung und soll Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten diese eine monatliche Zahlung, deren Höhe je nach Alter und Ausbildungsstand des Kindes variiert.

Wichtig ist, dass Eltern die Anspruchsvoraussetzungen kennen und den Antrag fristgerecht bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Die Möglichkeit, das Kindergeld rückwirkend zu beantragen, bietet zudem Flexibilität. Insgesamt stellt das Kindergeld in Bayern, wie auch im restlichen Deutschland, einen wesentlichen Baustein der familienpolitischen Maßnahmen dar, der die finanzielle Belastung von Familien mindert.

Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt, an welchem Tag im Monat das Kindergeld überwiesen wird.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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