Kindergeld dient in Deutschland als finanzielle Hilfe für Familien und soll die Grundversorgung der Kinder sicherstellen. Es ist eine wichtige Sozialleistung, die Eltern in der Europäischen Union zusteht, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Doch viele frischgebackene oder auch erfahrene Eltern stellen sich die Frage: Wann sollte man Kindergeld beantragen? Und gibt es bestimmte Fristen, die beachtet werden müssen?

In diesem Ratgeber beleuchten wir genau diese Fragen und bieten einen detaillierten Überblick über die relevanten Fristen und das Prozedere rund um den Kindergeld-Antrag. So können Sie sicherstellen, dass Sie und Ihre Familie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen.

Gibt es für ein Kind über 18 weiter Kindergeld?

Ja, in Deutschland besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder über 18 Jahren ein Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortbestehen, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Ausbildung: Das Kind befindet sich in einer schulischen oder beruflichen Erstausbildung. Hierunter fallen beispielsweise Schulbesuche, Berufsausbildungen oder ein Erststudium an einer Hochschule.

  • Zweite Ausbildung: Nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung gibt es Kindergeld für eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium, wenn das Kind regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet.

  • Übergangszeitraum: Es gibt eine Übergangszeit von maximal vier Monaten nach dem Ende einer Ausbildung (z.B. Schule) und dem Beginn einer anderen Ausbildung oder einem Studium.

  • Freiwilliger Dienst: Das Kind leistet einen gesetzlich vorgeschriebenen Dienst, z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.

  • Arbeitslosigkeit: Das Kind ist bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet.

  • Behinderung: Ist das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, besteht der Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wichtig zu beachten:

  • Der Anspruch auf Kindergeld entfällt rückwirkend, wenn das Kind eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und danach erwerbstätig wird, wobei geringfügige Beschäftigungen (450-Euro-Jobs) unschädlich sind.

  • Für das Kindergeld ist es unabdingbar, regelmäßig die entsprechenden Nachweise über die Fortführung der Ausbildung, das Studium oder die Arbeitslosigkeit zu erbringen.

Eltern sollten die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen immer im Blick haben und sich gegebenenfalls bei der zuständigen Familienkasse oder bei einer Beratungsstelle informieren.

Der Anspruch auf Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortbestehen.

Dauer des Antrags: Wie lange dauert der Kindergeldantrag?

Die Dauer des Kindergeldantrags kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Arbeitsauslastung der zuständigen Familienkasse, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Komplexität des Einzelfalls.

Allgemeiner Ablauf:

  1. Einreichung des Antrags: Nachdem Sie den Antrag auf Kindergeld ausgefüllt und bei der zuständigen Familienkasse eingereicht haben, beginnt die Bearbeitung.

  2. Prüfung der Unterlagen: Die Familienkasse prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlen wichtige Dokumente oder Informationen, wird die Familienkasse in der Regel schriftlich oder telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

  3. Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Gewährung des Kindergeldes.

Dauer:

  • In der Regel können Sie, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden, mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen, bis Sie den Bescheid erhalten.

  • In manchen Fällen kann die Bearbeitung schneller gehen, besonders wenn die Familienkassen nicht überlastet sind. In anderen Fällen, besonders bei komplizierten Sachverhalten oder fehlenden Unterlagen, kann die Bearbeitung auch länger dauern.

Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich und mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem kann es hilfreich sein, nach einigen Wochen ohne Rückmeldung selbst bei der Familienkasse nachzufragen, wie der Stand des Antrags ist.

Wie kann ich das Kindergeld beantragen?

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie herausfinden, welche Familienkasse für Sie zuständig ist. In der Regel ist dies die Familienkasse der Agentur für Arbeit in Ihrer Region.

Formulare beschaffen:

  • Online: Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie die notwendigen Formulare herunterladen.

  • Vor Ort: Sie können die Formulare auch direkt bei Ihrer zuständigen Familienkasse abholen.

Formulare ausfüllen:

  • Füllen Sie den Hauptantrag „KG1“ vollständig aus.

  • Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen möchten, benötigen Sie zusätzlich das Formular „KG1 Kind“.

Notwendige Unterlagen beifügen:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder.

  • Bei älteren Kindern (über 18 Jahren): Nachweise über Ausbildung, Studium, Praktikum oder Freiwilligendienste.

  • Bei Kindern mit Behinderung: Ein Nachweis über die Behinderung und deren Schweregrad.

  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Gegebenenfalls Nachweise über die vorherige Wohnsituation und den Aufenthaltsstatus.

Antrag einreichen:

  • Schriftlich: Senden Sie den Antrag per Post an die zuständige Familienkasse. Es ist ratsam, den Antrag per Einschreiben zu versenden, um einen Beleg zu haben.

  • Online: Falls Ihre Familienkasse die Online-Antragstellung anbietet, können Sie den Antrag und die notwendigen Dokumente digital einreichen.

Nach erfolgreicher Einreichung Ihres Antrags sollten Sie innerhalb einiger Wochen eine Eingangsbestätigung und später einen Bescheid über die Entscheidung erhalten. Denken Sie daran, Änderungen in den Lebensumständen (z.B. Ende der Ausbildung, Heirat des Kindes) der Familienkasse mitzuteilen, da diese den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen können.

Nach Genehmigung wird das Kindergeld monatlich auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Beachten Sie, dass es initial zu Verzögerungen kommen kann, bis die erste Zahlung erfolgt.

Falls Ihre Familienkasse die Online-Antragstellung anbietet, können Sie den Antrag und die notwendigen Dokumente digital einreichen.

Welche Formulare muss ich für den Kindergeldantrag ausfüllen?

Das Kindergeld wird in Deutschland durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Um Kindergeld zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen, gibt es verschiedene Formulare. Hier eine Übersicht über die gängigsten Formulare und ihre Verwendung:

  1. KG1 – Antrag auf Kindergeld: Das Hauptformular für die erstmalige Beantragung von Kindergeld.

  2. KG1 Kind – Anlage Kind: Muss für jedes Kind ausgefüllt werden, für das Kindergeld beantragt wird. Hier werden spezifische Informationen zum Kind, wie Geburtsdatum, Schul- oder Berufsausbildung usw., eingetragen.

  3. KG1 Ausland – Anlage Ausland: Zusätzliche Anlage, wenn das Kind oder der Antragsteller im Ausland lebt oder gelebt hat oder ausländische Einkünfte erzielt.

  4. KG5 – Veränderungsanzeige: Mit diesem Formular werden der Familienkasse Veränderungen in den Lebensumständen mitgeteilt, die den Kindergeldanspruch beeinflussen könnten (z.B. Heirat, Ende der Ausbildung).

  5. KG7 – Antrag auf Kindergeld für volljährige Kinder: Hiermit wird Kindergeld für Kinder über 18 Jahre beantragt, die sich beispielsweise noch in Ausbildung oder Studium befinden.

  6. KG51 – Erklärung zu den Verhältnissen eines weiteren Kindes: Dieses Formular wird benötigt, wenn bereits für ein oder mehrere Kinder Kindergeld bezogen wird und nun für ein weiteres Kind Kindergeld beantragt werden soll.

Diese Formulare sowie weitere spezifische Formulare und Merkblätter können Sie in der Regel auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. Sie sind auch in den örtlichen Familienkassen erhältlich. Es ist wichtig, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen und die notwendigen Unterlagen beizufügen, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Wie lange kann man Kindergeld rückwirkend beantragen?

In Deutschland kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden, allerdings nicht unbegrenzt. Nach den Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) kann Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend ab dem Monat des Antragseingangs bei der Familienkasse gezahlt werden.

Das bedeutet konkret: Wenn Sie den Antrag beispielsweise im Juli stellen, können Sie Kindergeld frühestens ab Januar desselben Jahres rückwirkend erhalten.

Es ist daher ratsam, den Kindergeldantrag so früh wie möglich nach der Geburt oder nachdem die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bei Zuzug aus dem Ausland oder Aufnahme eines Studiums) zu stellen, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren oder zu reduzieren. Wenn Sie warten und den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt stellen, könnten Ihnen durch die Sechs-Monats-Frist rückwirkende Zahlungen verloren gehen.

Fazit

Das Beantragen von Kindergeld stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland dar. Es lohnt sich, sich frühzeitig über die Antragsmodalitäten zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten. Durch die vielfältigen Formulare der Bundesagentur für Arbeit wird auf verschiedene Lebenssituationen eingegangen, sodass individuelle Anforderungen berücksichtigt werden können.

Es ist essenziell, alle Angaben korrekt und gewissenhaft zu machen und etwaige Veränderungen zeitnah mitzuteilen, um den fortwährenden Anspruch zu sichern. In der digitalen Ära bieten zudem Online-Optionen eine vereinfachte und zeitsparende Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Egal, ob für Neugeborene oder Studierende über 18 – das Kindergeld bietet Familien eine wertvolle finanzielle Entlastung.

In Deutschland kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden, allerdings nicht unbegrenzt.

FREIBERUFLER

Lena Schmidt

Lena Schmidt, eine freiberufliche Schriftstellerin aus Berlin, ist für ihre sorgfältig recherchierten Blogbeiträge über deutsche Antragsverfahren bekannt. Mit ihrer detailreichen und klaren Schreibweise hat sie Tausenden von Lesern geholfen, sich durch die Komplexität von bürokratischen Prozessen zu navigieren. Ihre Arbeit spiegelt ihre Leidenschaft für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit in der öffentlichen Verwaltung wider.

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